…im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abgewichen werden, so ist stets ein strenger Maßstab anzulegen (VwGH 4.3.1983, 81/1/102, ÖStZB 1983, 339). Dies gilt auch für die Beurteilung, zwischen welchen Personen ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist. Die Steuerverwaltung wird daher im Fall einer…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern als "Mitwirkende" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 anzusehen (VwGH 11. Dezember 2003, 2000/14/0165). Als "Mitwirkende" sind demzufolge alle Unternehmen zu werten…
Übernimmt ein (in der Schweiz ansässiger) Schweizer Staatsbürger für ein österreichisches Unternehmen eine Unternehmens-Beratungstätigkeit in Ungarn (technische Beratung, Promotion und Produktverkauf in Ungarn), dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen nach der geltenden Rechtslage der inländischen Besteuerung : Unternehmensberatung ist den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
…OECD-MA erfüllen. Denn ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass der…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
Beschäftigt ein österreichisches Produktionsunternehmen einen in Italien ansässigen Mitarbeiter für den Weltvertrieb seiner Erzeugnisse als Vertriebsleiter und hält sich der italienische Vertriebsleiter jährlich nur etwa 30 Tage für "Vertriebsmeetings" uä. in Österreich auf, dann unterliegen nur jene Bezugsteile dem österreichischen Lohnsteuerabzug, die auf die Tätigkeit…
…Artikels für Unternehmensgewinne auf Personengesellschaften grundsätzlich voraus, dass diese in der Lage sind, grenzüberschreitend durch Betriebsstätten Einkünfte zu erzielen. Dies ist dann der Fall, wenn sie als "Mitunternehmerschaft" anzusehen sind (vgl. Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1 Z 7 Rz 101). Beteiligen sich Personen an…
…des Unternehmens abzuschließen nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt, der Annahme einer Vertreterbetriebsstätte nicht entgegen. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA idF vor 2017 übt eine Person…
…des Verkehrsunternehmens besteuerungsberechtigt. Da im vorliegenden Fall lediglich in Italien ein Hangar des österreichischen Unternehmens als potentieller Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung besteht, wird sich das Risiko der Entstehung eines Steuerkonflikts bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne des österreichischen Luftfahrtunternehmens wohl nur auf Italien beschränken, sodass in…
…ob das deutsche Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelfirma betrieben wird. Entscheidend ist, dass die Einkünfte einer oder mehreren in Deutschland ansässigen Personen zufließen und sonach der steuerlichen Entlastung in Österreich die steuerliche Belastung in Deutschland korrespondierend gegenübersteht. Im Fall einer deutschen…
Hat ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens, der unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes nach Frankreich entsandt worden ist, im Jahr 1990 in Österreich einen Verlust aus Gewerbebetrieb erlitten, dessen Berücksichtigung bei der inländischen Einkommensteuerveranlagung 1992 angestrebt wird, dann ist eine derartige Verlustverwertung nur nach Maßgabe von…
…österreichische. Allerdings ist fraglich, ob ein derartiger Fall eintreten wird, weil Großbritannien bei den nicht in Großbritannien domizilierten Personen in der Regel nur die nach Großbritannien überwiesenen Bezugsteile einer Besteuerung unterzieht; diese Frage müsste aber mit den Organen des britischen Inland Revenue geklärt werden. 06…
…beseitigt, noch erscheint ein Widerspruch mit EU-Gemeinschaftsrecht gegeben. Denn Gemeinschaftsrecht erfasst nicht "etwaige Ungleichbehandlungen, die sich [...] aus Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, wenn diese für alle Personen [...] nach objektiven Kriterien und ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gelten" (EuGH 12.07.2005, Rs…
Ein österreichisches Unternehmen, das in Korea die Baudurchführung einer österreichischen Tunnelbauweise vorbereitet und praktisch beratend begleitet, begründet hiedurch keine koreanische Betriebstätte, wenn die Mitwirkung an den Tunnelbauausführungen 12 Monate nicht überschreitet. Bei Mitwirkung an mehreren Bauvorhaben ist für die Fristenberechnung entscheidend, ob diese eine…
… Ein französisches Unternehmen wird gemäß Artikel 5 Abs. 6 DBA-Frankreich nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in Österreich, weil es hier seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen…
…wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn es auch österreichische Kunden anwirbt. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden…
…1561/67, ist das österreichische Unternehmen und das darin aufgestellte Hochregal unterschiedlichen Personen steuerlich zuzurechnen (siehe auch EAS 694). Die Frage nach der Beweglichkeit oder Unbeweglichkeit des Hochregals wird nach österreichischem innerstaatlichen Steuerrecht zu beantworten sein, da das Doppelbesteuerungsabkommen selbst keine für beide Staaten bindende…
…der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische Unternehmen als "Arbeitgeber" aller bei einer Anlagenerrichtung mitwirkenden Personen anzusehen, ist aus österreichischer Sicht durch das Abkommen nicht gedeckt. Sollte daher für den selbständig tätigen österreichischen Diplomingenieur kein Fall einer…
…ermitteln und zwar auch dann, wenn die Hüttengewinne in der Schweiz in bloß pauschalierter Form steuerlich erfasst werden. Bei Anwendung des DBA-Schweiz ist nun Folgendes zu beachten: Der schweizerische Hüttenbetrieb stellt nicht ein schweizerisches, sondern ein österreichisches Unternehmen dar, weil der Hüttenbetreiber in Österreich…