…dass die Wertpapiere mit dem Marktwert (Fremdpreis) anzusetzen sind, und bedeutet andererseits, dass gegenüber den ausländischen Betriebstätten in dieser Höhe eine Verrechnungspreisverbindlichkeit entsteht. Der Umstand, dass sowohl im Verhältnis zu den USA wie auch zu England ein DBA mit Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und daher…
…inländische Steuer an, gleichgültig, ob dieser Verlust in einer deutschen Betriebstätte (DBA mit Freistellungsmethode und Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes) oder einer italienischen Betriebstätte (DBA mit Anrechnungsmethode und Vornahme des Verlustausgleiches) angefallen ist. Dreht sich dieses Verhältnis im Jahr 2 in der Weise um, dass im…
…mit den Grundsätzen der Betriebstättenbesteuerung vereinbar ist, in Fällen einer Überführung von Wirtschaftsgütern (hier: insbesondere des Firmenwertes) im Jahr der Verlegung der Wirtschaftsgüter eine Besteuerung vorzunehmen, wenn nach innerstaatlichem Recht "eine Gewinnrealisierung anzunehmen ist". Auf Grund dieser Rechtsauffassung kann daher auch bei DBAs mit Anrechnungsmethode…
…Österreich nach Anrechnung der US-Steuer verblieben ist, wiederum in einem zweiten Schritt auf die US-Steuer angerechnet werden. Mit anderen Worten sieht der Mechanismus des DBA-USA vor, dass die USA wie der Quellenstaat besteuern und, sofern die US-Steuer insgesamt höher als die…
…sind. Der "planende Baumeister" bezieht nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit und fällt sonach unter das Freistellungsverfahren des DBA-Liechtenstein; ob die Tätigkeit eines "Baukünstlers" im konkreten Einzelfall unter die zweite oder dritte Einkunftsart einzustufen ist, müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. 28…
… Nicht der Umstand, dass im DBA-USA keine dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Sportlerklausel vorgesehen ist, wohl aber die in den DBAs sowohl mit den USA als auch mit Japan verpflichtend vorgesehene Anrechnungsmethode führen dazu, dass die von einem in Österreich ansässigen Berufssportler…
…der österreichische Alleingesellschafter hingegen eine natürliche Person, dann ist die Gewinnausschüttung in Österreich als Sondereinkunft mit 25% der österreichischen Besteuerung zuzuführen. Artikel 23 Abs. 2 DBA-Malta verpflichtet Österreich nach den allgemein üblichen Grundsätzen zur Anrechnung einer maltesischen Quellensteuer, die von der Gewinnausschüttung erhoben wird…
Gründet ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger gemeinsam mit einem ausländischen Partner eine Werbeagentur in Florida, an der er zu 49% beteiligt ist, und wird die Agentur in der einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbaren Rechtsform einer Limited Liability Company betrieben, dann unterliegen die Gewinnanteile des österreichischen Partners…
…Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung erfordern (wie z.B. ein Reziprozitätsersuchen eines…
Eine sowohl in Österreich als auch in Argentinien unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ist bei einer in Argentinien ansässigen Gesellschaft mit Dienstvertrag angestellt und aufgrund dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem…
…VI DBA-USA die in Abzug gebrachte US-Dividendensteuer mit dem halben gesetzlichen Satz (15%) anzurechnen. Die DBA-konforme Herabsetzung der US-Dividendensteuer von 30% auf 15% ist auf US-Seite in die Wege zu leiten. Wird der der US-Gesellschaft im Zusammenhang mit der…
… 15 Abs. 2 EStG 1988 zu erfolgen, wonach geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Sind derartige Optionsscheine Gegenstand des Handels an einer Börse, ist der entsprechende Börsenkurs am Tag der Optionseinräumung für die Bewertung heranzuziehen." Wenn nun in einem derartigen Fall…
…Angesichts des Umstandes, dass mit Italien das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, besteht aber in Österreich sowohl hinsichtlich der Lohnbezüge des nach Italien entsandten Mitarbeiters als auch hinsichtlich des aus der Know-how-Vergabe erzielten unternehmerischen Gewinnes des Arbeitgeber Steuerpflicht in Österreich; und…
…aber der Vertrag mit einer in Österreich ansässigen Rechtsperson abgeschlossen. Gemäß § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG ist die Steuerpflicht von Steuerausländern bei Einkünften aus im Inland ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Künstler oder Vortragender im Steuerabzugsweg geltend zu machen. Sollte das DBA-USA daher die…
…z.B. ein Arbeitsraum) im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit in Österreich zur Verfügung steht. Denn trifft dies in einem solchen Fall nicht zu, wären die Lehrauftragsvergütungen - selbst bei Überschreiten der Zweijahresfrist - gemäß Artikel 14 DBA-Italien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 15. Dezember 1995…
…italienische Veranstalter ausschließlich mit der österreichischen Agentur in Vertragsbeziehungen tritt und diese sodann ihrerseits vertraglich den Künstler verpflichtet) und behält der italienische Veranstalter von dem an die österreichische Agentur gezahlten Bruttobetrag eine italienische Abzugssteuer von 20% ein, dann ist gemäß Artikel 23 DBA-Italien diese…
Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien sieht vor, dass bei Anwendung des Steueranrechnungsverfahrens nach Artikel 23 Abs. 4 des Abkommens die brasilianische Steuer auf Gewinnausschüttungen auch dann mit 25% angerechnet werden muss, wenn auf brasilianischer Seite die Gewinnausschüttung unbesteuert geblieben ist. Der Verzicht Brasiliens…
…18 DBA-SF), Frankreich (Art. 9 Abs. 2 DBA-F), Portugal (Art. 17 DBA-P), Spanien (Art. 18 DBA-E), Schweiz (Art. 17 DBA-CH). Eine inländische Steuerpflicht tritt hingegen ein im Verhältnis zu Großbritannien, Japan, Kanada, USA, da in den Abkommen mit diesen Staaten…
…der österreichischen Besteuerung. Wie in einem mit den USA geführten Verständigungsverfahren geklärt werden konnte, findet Artikel III des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf Fälle dieser Art keine Anwendung; da auch keine andere Abkommensbestimmung Österreich in der Geltendmachung seines auf § 98 EStG i.V. mit § 31 EStG…
In Österreich ansässige Opernsänger, die an italienischen Opernhäusern gastieren, unterliegen mit den hiefür bezogenen Gagen der italienischen Besteuerung; die Höhe der italienischen Besteuerung richtet sich ausschließlich nach den innerstaatlichen italienischen Abgabenvorschriften. Wird diese italienische Quellensteuer in Höhe von 30% erhoben, so ist sie solange nicht…