…seitens der ausländischen Staaten ebenfalls Besteuerungsansprüche geltend gemacht werden, müsste der Eintritt einer Doppelbesteuerung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens, das im Ansässigkeitsstaat der Geschäftsführer, sonach in Österreich zu beantragen wäre, verhindert werden. 25. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann ist nicht auszuschließen, dass hiedurch für die deutsche Schwestergesellschaft eine zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht führende inländische Betriebstätte begründet wird. Die Frage kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da weitere Erhebungen in dieser Angelegenheit vom zuständigen Finanzamt angestellt werden müssten. Vor allem ist…
…EAS-Verfahrens nicht möglich generell anzuerkennen, dass eine LLC für Zwecke der Besteuerung in Österreich als Körperschaft angesehen wird. Das BM für Finanzen wird nach Vornahme weiterer Untersuchungen auf die Angelegenheit zurückkommen. 22. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eine Betriebstätte, möglicherweise sogar den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung verfügt. Die Angelegenheit bedarf daher einer genaueren Durchleuchtung zwecks Sachverhaltsaufklärung, die aber nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen vorgenommen werden kann. 4. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der eidgenössischen Steuerverwaltung angestrebt werden, könnte dies durchaus im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 DBA-Schweiz geschehen, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des betroffenen Unternehmens (in der Schweiz) beantragt werden müsste. 03. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…BGBl. Nr. 164/1955 und 223/1957, zum Abkommen für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit über die Rechtsfähigkeit, die Privilegien und Immunitäten der Organisation (OECD-Privilegienprotokoll) sieht in lit. b vor, dass die Beamten der Organisation die gleiche Befreiung von der Besteuerung der ihnen bezahlten "Gehälter und…
…wäre zu prüfen, ob dies mit dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Einklang steht. Es wird versucht, diese Frage bei einer für August 2004 geplanten Zusammenkunft mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung zu klären. 05. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… 50d Abs. 3 dEStG zur Anwendung komme, weil die österreichische Holding keine Wirtschaftstätigkeit entfalte und weil zudem für ihre Einschaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen, dann wird dieses Argument aus EU-rechtlicher Sicht nur dann gerechtfertigt sein, wenn Deutschland damit eine missbräuchliche Steuerumgehung unterbinden…
…offensichtlich auf Doppelnichtbesteuerung ausgerichtet sind, bedürfen einer sorgfältigen Durchleuchtung des maßgebenden Sachverhaltes auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und damit Erhebungen, die nicht auf der Ebene des Ministeriums angestellt werden können. 05. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Gegebenheiten hingewiesen wurde oder nicht, ist unerheblich; denn für die Beurteilung, ob eine Betriebstätte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt oder nicht, sind die tatsächlichen Verhältnisse und nicht die Inhalte von Gerichtseingaben maßgebend. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einbehalten wurde und falls eine entsprechende Steuerrückerstattung in Deutschland nicht erreichbar ist, müsste zur Vermeidung eines internationalen Besteuerungskonfliktes im Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers, sonach in Deutschland, ein internationales Verständigungsverfahren mit Österreich eingeleitet werden. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Auftragsfertigung und zum kommissionsweisen Verkauf bloß formal und nicht in der wirtschaftlichen Realität erfolgt ist. Ob die eine oder andere Gegebenheit vorliegt, kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beurteilt werden. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…liegt, verrichten, dann wird der Fall steuerlich anders zu beurteilen sein, als wenn die Kernaufgaben in der schweizerischen GmbH erledigt werden, und diese GmbH bloß untergeordnete EDV-Lohnarbeit nach Österreich vergibt. 21. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abkommens in der Türkei auf die entsprechende türkische Steuer der dortigen Übersetzer angerechnet werden. Kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht allerdings mit den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, sodass in diesen Fällen der volle Steuerabzug vorzunehmen ist. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gleichlautend EAS 399). Pkt. 9.3.1 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen vom 8. April 1994, GZ 14 0210/6-IV/4/14/93, steht mit den vorstehenden Ausführungen im Einklang. 4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…inländischen Betriebstätten der Personengesellschaft zuzurechnen ist, muss gemäß Artikel 4 des DBA(Erb), BGBl. Nr. 220/1955, hinsichtlich des in Deutschland ansässigen Personengesellschafters (unter Progressionsvorbehalt) in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. 22. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit zu erlangen, kann das gemäß § 6 der Verordnung zu § 10 Abs. 3 KStG, BGBl. Nr. 57/1995, vorgesehene finanzamtliche Sonderauskunftsverfahren in Anspruch genommen werden. 21. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…solchen Sachverhaltsbeurteilung im ministeriellen EAS-Verfahren nicht entgegengetreten werden. Denn einer inländischen Versteuerung von fremdverhaltenskonform anzusetzenden Lizenzgebühren kann nicht dadurch ausgewichen werden, dass ihnen der Charakter einer steuerfreien verdeckten Gewinnausschüttung zugeordnet wird. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auslöst - im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens gelöst werden muss; es ist daher in der Regel nicht möglich, die eintretende wirtschaftliche Doppelbesteuerung anstelle dessen durch eine Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO zu beseitigen. 11. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: