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EAS 1829Deutsche Bundesknappschaftspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/5-IV/4/0030.08.2000

Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene…

EAS 1910Bündelung von Kleinaktionärsanteilen in einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 447/6-IV/4/0117.08.2001

…Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind…

EAS 3327Commercial Activity Tax des US-Bundesstaates Ohio
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0299-IV/4/201302.07.2013

Einkommensteuern der US-Bundesstaaten werden vom DBA-USA nicht erfasst. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sieht § 1 Abs. 3 der auf § 48 BAO gestützten Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. Nr. 474/2002, eine Anrechenbarkeit für "Steuern vom Einkommen" lokaler Gebietskörperschaften vor. Als "Steuer vom Einkommen" können indessen nur Abgaben…

EAS 2572Pensionen des Bundespensionsamtes an nach Deutschland übersiedelte Lehrkraft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0117-IV/4/200525.02.2005

Pensionen, die vom Bundespensionsamt an eine 1999 in Deutschland ansässig gewordene ehemalige Schulprofessorin gezahlt werden, sind gemäß Artikel 19 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin…

EAS 703Progressionsvorbehalt und deutsches Bundeskindergeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/3/1-IV/4/9528.08.1995

…Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende Bezüge vor, für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld…

EAS 832Künstlerische Gestaltung eines inländischen Bundesgebäudes durch einen deutschen Architekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 36/2-IV/4/9608.03.1996

  Wird ein in Deutschland ansässiger Architekt von dem mit der Errichtung eines inländischen Bundesgebäudes beauftragten inländischen Generalunternehmer (ARGE) mit künstlerischen Gestaltungsaufgaben betraut, die der Zuteilungsregel des Artikels 8 DBA-Deutschland zu unterstellen sind, dann kann durch diese Mitwirkung an der inländischen Bauausführung eine zur…

EAS 282Investitionsbegünstigungen in den neuen deutschen Bundesländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 1807/2/1-IV/4/9313.07.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen…

EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

Mitarbeiter der Auslandsvertretungen der Österreichischen Bundesbahnen in Belgien, Frankreich, Kroatien, Niederlande, in der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter…

EAS 3216Anrechnung von US-State Taxes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0796-IV/4/201119.04.2011

…4 lit. a DBA-USA keine Betriebstätte darstellt, ist das österreichische Unternehmen von der amerikanischen Bundeseinkommensteuer befreit. Da die amerikanischen DBA allerdings nicht für die Einkommensteuern der US-Gliedstaaten gelten, liegt keine Abkommensverletzung vor, wenn unter Anwendung einer formelgestützten Einkünftezurechnung nach dem Recht von New…

EAS 3084Deutsche Staatspension als Witwenpension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1983-IV/4/200931.07.2009

Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an…

EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

…der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von DM 16.000 steuerfrei geblieben wäre, darf daher auf österreichischer Seite nicht berücksichtigt werden. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2100Steuersparmodell mit brasilianischem Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 374/1-IV/4/0222.07.2002

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt in folgendem Fall eine Gestaltungsform vor, die eine zweckwidrige Nutzung des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt: Eine deutsche Bank möchte eine Anleihe emittieren, wobei die österreichischen Anleihezeichner vor der 25-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerbelastung abgeschirmt werden sollen. Zu diesem…

EAS 2881Wasserleitungen als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1248-IV/4/200717.09.2007

Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem als "Pipeline-Urteil" bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass eine unterirdische Rohrleitung, die zur Durchleitung von Öl benutzt wird, als Betriebstätte anzusehen ist (BFH 30.10.1996, BStBl. 1997 II S. 12). Auf dieser Grundlage wurde in EAS 2090 eine…

EAS 2786Entsendung eines deutschen Landesbeamten als Professor zu einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0598-IV/4/200606.12.2006

Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl II 1999, 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…

EAS 1791Dienstzuweisung eines Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/8-IV/4/0105.02.2001

Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…

EAS 300Deutsche Gastlehrer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1306/1/1-IV/4/9325.08.1993

…Steuerabzug in Österreich unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-BRD 1 vorliegt (wenn sonach gewährleistet ist, dass die deutsche Steuerverwaltung einen Hinweis auf die Steuerfreistellung in Österreich in Händen hat). 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 613Abkommensloser Zustand mit Kasachstan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3002/1-IV/4/9512.04.1995

Nach den im Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen hat die Republik Kasachstan die pragmatische Weiteranwendung der seinerzeit mit der UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen beendet (BMF-Erlass vom 10. März 1995, GZ 04 4382/5-IV/4/95); mit Kasachstan besteht demnach derzeit ein vertragsloser Zustand, so…

EAS 2521Dienstzuweisung einer Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0048-IV/4/200411.10.2004

Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…

EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

Aus dem Einführungsschreiben des deutschen Bundesministeriums der Finanzen zum Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ist zu entnehmen, dass deutsche Unternehmen, die wirtschaftlicher Arbeitgeber iSd DBA, nicht aber arbeitsrechtlicher Arbeitgeber sind, zum Lohnsteuerabzug verpflichtet sind, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Geschäftsbetrieb integriert haben, weisungsbefugt sind und…