Findok · EAS-Auskünfte
EAS 613
Abkommensloser Zustand mit Kasachstan
geltende FassungEAS-Auskunft04 3002/1-IV/4/95vom 12.04.1995
Wortlaut laut Findok
Nach den im Bundesministerium für
Finanzen vorliegenden Informationen hat die Republik Kasachstan die pragmatische
Weiteranwendung der seinerzeit mit der UdSSR abgeschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommen beendet (BMF-Erlass vom 10. März 1995, GZ 04
4382/5-IV/4/95); mit Kasachstan besteht demnach derzeit ein vertragsloser
Zustand, so dass Doppelbesteuerungen nur im Wege einer auf § 48 BAO
gestützten Ausnahmegenehmigung beseitigt werden können.
Abkommensneuverhandlungen sind derzeit nicht vorgesehen.
12. April
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 3002/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17201
- Gültig
- 12.04.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF