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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 613

Abkommensloser Zustand mit Kasachstan

geltende FassungEAS-Auskunft04 3002/1-IV/4/95vom 12.04.1995

Wortlaut laut Findok

Nach den im Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen hat die Republik Kasachstan die pragmatische Weiteranwendung der seinerzeit mit der UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen beendet (BMF-Erlass vom 10. März 1995, GZ 04 4382/5-IV/4/95); mit Kasachstan besteht demnach derzeit ein vertragsloser Zustand, so dass Doppelbesteuerungen nur im Wege einer auf § 48 BAO gestützten Ausnahmegenehmigung beseitigt werden können. Abkommensneuverhandlungen sind derzeit nicht vorgesehen. 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

§ 48 BAODoppelbesteuerungDoppelbesteuerungsabkommen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 3002/1-IV/4/95
Stammnummer
17201
Gültig
12.04.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF