…Körperschaftsteuerrecht beider Staaten im Grunde inhaltsgleich angewendet wird. Die Verknüpfung des abkommensrechtlichen Begriffes der "gewerblichen Tätigkeit" mit dem innerstaatlichen Begriff der "Betriebe gewerblicher Art" wird auf der Grundlage des Artikels 3 Abs. 2 DBA-Deutschland hergestellt. Einem Betrieb, der mit der Spielfreude von Menschen Gewinne…
…Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September…
…die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art")…
…währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher davon auszugehen sein, dass ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig von dem Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragstaates" im Sinn von Artikel 19 Abs…
…findet gemäß Absatz 4 keine Anwendung auf Vergütungen, die "im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines der Vertragstaaten oder seiner Gebietskörperschaften" erbracht werden. Das Unterhalten eines Theaters stellt aber nach österreichischer Rechtsauffassung einen Betrieb gewerblicher Art dar, so dass im gegebenen Zusammenhang die Bestimmungen des…
…nämlich die betreffenden Räumlichkeiten der "Ausübung eines Betriebes" dienen (§ 29 BAO). In den Räumen einer nur Vermögensverwaltung betreibenden KG existiert kein gewerblicher Betrieb, sodass auch das Kriterium der "Ausübung einer Tätigkeit eines Unternehmens" im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Deutschland nicht erfüllt wird…
…Örtlichkeit, an der die Geräte aufgestellt worden sind, dem Gerätebetreiber zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zur Verfügung gestellt worden sind. Ob in Verfolgung solcher Überlegungen jene Stelle eines Hotelzimmers, an der von der Hotelleitung das von der österreichischen Gesellschaft zur Verfügung gestellte Gerät aufgestellt wird…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…
…gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne des deutschen Partners in Österreich zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der österreichische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in den ARGE-Büros tatsächlich ausgeübten Funktionen zuzurechnen sind (Art. 7 Abs. 2 DBA-Deutschland)…
Richtet eine schweizerische AG bei österreichischen Gastronomiebetrieben ein Entsorgungssystem für Speise- und Rüstabfälle ein, das aus fest montierten Entsorgungsbehältern, weiters einer Anlage zur anschließenden Umwandlung in eine Biomasse und schließlich einem Sammeltank besteht, aus dem das gewonnene Abfallprodukt mittels Tankwagen abgesaugt und zu einer Biogasanlage…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…
Wird einer deutschen Arbeitsgemeinschaft, zu der sich zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft zusammengeschlossen haben, der Auftrag zur Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden erteilt und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann wird hiedurch für sämliche ARGE-Partner eine inländische…
Mietet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich ein Geschäftslokal an, dessen Aufgabe in der Entgegennahme von defekten EDV-Geräten zwecks Weiterleitung zur Reparatur an die deutsche Firmenwerkstatt besteht, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 4 DBA-Deutschland begründet…
…kurzfristig - gegen Refundierung vom deutschen Unternehmen - aushilft. Solange daher in Fällen der vorliegenden Art auf deutscher Seite kein Vorliegen einer inländischen Betriebstätte angenommen wird, sollte dies auch auf österreichischer Seite so gesehen werden. Allerdings wird vorsorglich angemerkt, daß im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht…
Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…
…dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden, spricht ebenfalls nicht für eine den Betriebstättencharakter beseitigende bloße Unterstützungsfunktion im Sinn des Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland-2000. Doch selbst wenn…
Veranstaltet eine deutsche GmbH & CoKG, die in Deutschland zirkusähnliche, artistische Events abhält, für einen Zeitraum von 2,5 Monaten auch ein Gastspiel in Österreich, so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81…
…diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche…
…Einkünfte) auch im Bereich der gewerblichen Musiker- und Sportlereinkünfte Geltung erlangt (dies war vor der genannten Verständigungsvereinbarung die auf das VwGH-Erkenntnis vom 10.5.1972, 1637/70, gestützte österreichische Meinung). Österreich ist gegenwärtig bemüht, die Änderung der Rechtsmeinung über die Tragweite der in Art…
…heutigen Zeit eine oft unabdingbare Voraussetzung für einen funktionierenden grenzüberschreitenden Produktvertrieb dar. Sollten in dieser Frage seitens der zuständigen Finanzämter der beiden Staaten unbehebbare Meinungsverschiedenheiten auftreten, werden Fälle dieser Art im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens bereinigt werden müssen. 06. September 1999 Für den Bundesminister: Dr…