…öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind, unterliegen daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Auch die Personenbeförderung, einschließlich Krankenbeförderung, wird von kommerziell tätigen Privatunternehmen ausgeführt und müsste tendenziell als "Betrieb gewerblicher Art" von Körperschaften öffentlichen Rechts gewertet werden. Zumal - zumindest im…
…die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit inländischen steuerabzugspflichtigen Einkünften zur Steuerleistung herangezogen werden ("beschränkte Steuerpflicht der zweiten Art")…
…währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher davon auszugehen sein, dass ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig von dem Begriff der "kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragstaates" im Sinn von Artikel 19 Abs…
…Österreich freizustellen sind. Denn Artikel 19 findet gemäß Absatz 4 keine Anwendung auf Vergütungen, die "im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines der Vertragstaaten oder seiner Gebietskörperschaften" erbracht werden. Das Unterhalten eines Theaters stellt aber nach österreichischer Rechtsauffassung einen Betrieb gewerblicher Art dar, so dass…
…existiert kein gewerblicher Betrieb, sodass auch das Kriterium der "Ausübung einer Tätigkeit eines Unternehmens" im Sinn von Artikel 5 Abs. 1 DBA-Deutschland nicht erfüllt wird. Die aus Vermögensverwaltung herrührenden Einkünfte der deutschen vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften sind daher nicht gemäß Artikel 7 iVm Artikel 23 DBA…
…und nicht der Vermieter, der die betriebstättenbegründende "Tätigkeit des Unternehmens" ausübt. In diesem Fall würden die dem österreichischen Unternehmen zufließenden Vergütungen allerdings als "Vergütungen für das Recht auf Benutzung gewerblicher Ausrüstungen" zu werten sein und könnten nach Artikel 12 Abs. 2 iVm Abs. 3 lit…
…die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September 1989, AÖF Nr. 281/1989, sind auf österreichischer Seite zahlreiche betriebliche Aktivitäten festgestellt worden, denen jedenfalls gewerblicher Aktivitätscharakter beizumessen ist…
…diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche…
…einen indonesischen Faserproduzenten, wie dieser am rationellsten seinen Betrieb einrichtet und führt (einschließlich Expertenentsendung), liegt eine Beratungs- und Assistenzleistung vor, die nicht eine "Erlaubnis" zum Gegenstand hat, sondern als gewerbliche Dienstleistung unter Artikel 7 und nicht unter Artikel 12 DBA-Indonesien fällt. Ziffer 11 des…
…Arbeitnehmerbezüge im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Stellen Liechtensteins handelt (z.B. Betrieb eines Hallenbades, einer Druckerei, eines Verkehrsbüros, einer Krankenanstalt, eines Pflegeheimes, usw.). Sind österreichische Grenzgänger bei solchen öffentlichen Einrichtungen beschäftigt, unterliegen sie gemäß Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…
…Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt-RL 2000…
…Abkommensrecht (Artikel 5 DBA-Deutschland) erfüllen. Der Betriebstättencharakter leitet sich aber nicht aus der kraft Gesetzes bestehenden Gewerblichkeit der Komplementärgesellschaft ab, da diese nach österreichischem Recht der Personengesellschaft nicht gewerblichen Charakter verleihen kann (EStR 2000 Rz 6015). Da aber eine Mitunternehmerschaft nur einen einzigen Betrieb…
…Staaten, in denen die gewerbliche Tätigkeit des Schiffskapitäns teilweise ausgeübt wird, nicht eingeschränkt, da der Steuerpflichtige in keinem dieser Staaten über eine Betriebstätte im Sinne dieser Abkommen verfügt und daher das Besteuerungsrecht ausschließlich Österreich als Wohnsitzstaat im Sinne dieser Abkommen zugeteilt wird (vgl. jeweils Art…
…Doppelbesteuerung ist daher die Doppelbesteuerungsverordnung (BGBl. II Nr. 474/2002) anzuwenden. Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer an einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb in Argentinien, dann bilden die in Argentinien gelegenen land- und/oder forstwirtschaftlich genutzten Betriebsteile Betriebstätten für den österreichischen Mitunternehmer. § 1 Abs…
…welcher Art und Weise dies geschehen ist. Nach den im Rahmen des EAS-Verfahrens zugänglichen Unterlagen darf eine schweizerische Sitzgesellschaft, der von mehreren Kantonen Steuerfreiheit zugesichert wird, in der Schweiz weder ein Büro besitzen noch eigenes Personal beschäftigen und folglich in der Schweiz keine gewerblichen…
…Investmentfonds gegeben ist (BMF, RdW 1994, 420) und auch nicht im geringen Umfang gewerbliche Betätigung vorliegt (VwGH 29.11.1994, 93/14/0150) und sollten sich die Investoren in diesem Fall im Rahmen ihres Privatvermögens an der britischen Personengesellschaft beteiligen, dann erzielen sie nach österreichischem…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende GmbH&CoKG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende KG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung…
…Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das Betriebstättenvermögen der deutschen Besitz-Personengesellschaft einfließenden Gewinnausschüttungen der deutschen Betriebs-GesmbH in Österreich gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen…