Verlegt ein österreichischer Steuerberater unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes seine Kanzlei aus Österreich nach Liechtenstein, dann sind nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 aus diesem Anlass die stillen Reserven aufzudecken und der Besteuerung zuzuführen. Die Bestimmungen über die Betriebsveräußerung sind analog anzuwenden (EStR…
Wird ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer einer österreichischen Konzerngesellschaft unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes bei gleichzeitiger Begründung eines Wohnsitzes in der Ukraine zu einer anderen Konzerngesellschaft in die Ukraine entsandt, wobei die Tätigkeit dieses Arbeitnehmers auf Grund eines zweiten Dienstvertrags mit der ukrainischen Konzerngesellschaft erfolgt…
Erwirbt ein britischer Staatsbürger eine Eigentumswohnung in Österreich und verlegt er - unter Beibehaltung seines britischen Wohnsitzes - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Österreich, dann wird Österreich gemäß Artikel 18 DBA-Großbritannien das ausschließliche Besteuerungsrecht an der in Höhe von rd. S 900.000,- aus einem britischen…
Verlegt ein Abgabepflichtiger, der Konsulenteneinkünfte aus Curacao (niederländische Antillen) bezieht, unter Beibehaltung seines inländischen Wohnsitzes mit 1. Oktober 2001 den Mittelpunkt der Lebensinteressen in die Niederlande, dann unterliegen jene Konsulenteneinkünfte, die bis Ende September 2001 erwirtschaftet wurden, noch der österreichischen Besteuerung; die ab 1. Oktober…
…Lebensinteressen nach Großbritannien, so kann sie auf der Grundlage der Zweitwohnsitzverordnung erwirken, dass die Beibehaltung ihrer inländischen Mietwohnung für sie nicht den Weiterbestand der unbeschränkten Steuerpflicht zur Folge hat. Die Frage, ob sich tatsächlich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in das Ausland verlagert hat, ist eine…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger aus Anlass der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei einem ungarischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz - unter Beibehaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes - nach Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die…
…entsandt, so kann für diesen Zeitraum durchaus die Situation eintreten, dass trotz Beibehaltung des österreichischen Wohnsitzes sowohl die spanische als auch die österreichische Steuerverwaltung eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Spanien als gegeben ansehen; denn übersiedelt die gesamte Familie für diesen Zeitraum nach Spanien…
…an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht…
…erbringen, so kann auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen im EAS-Verfahren keine gutachtliche Äußerung dahingehend abgegeben werden, ob bei Beibehaltung der in der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen zu rechnen ist. Ob gewählte Gestaltungen den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise standhalten…
…Burgenland geborene Österreicherin die US-Staatsbürgerschaft erworben und bis 1993 in den USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft…
…Ö/Deutschland die Grenzgängereigenschaft grundsätzlich nur Personen zustehen kann, die ihren einzigen Wohnsitz in der Grenzzone haben. Verlegt daher ein Grenzgänger - unter Beibehaltung seines im Elternhaus gelegenen Wohnsitzes als Zweitwohnsitz - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Wien, dann wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können…
…Auch wird zu berücksichtigen sein, ob die deutsche Steuerverwaltung von einer Beibehaltung der deutschen Ansässigkeit ausgegangen ist und folglich einen Anspruch auf steuerliche Erfassung der auf berufliche Entsendung in Drittstaaten (in den einzelnen Jahren zwischen 55 und 107 Tage) erhebt. Denn wenn der Dienstnehmer in…
…eintreten kann. Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes als bloßes Feriendomizil und als vorgesehener neuerlicher Hauptwohnsitz nach Ablauf der 5 Jahre würde in einem solchen Fall zu keiner anderen Beurteilung Anlass geben. Da es sich bei der Feststellung des Lebensmittelpunktes allerdings um eine Sachverhaltsfrage handelt, die…
…Anwendungsschreiben zum DBA-2000. Es ist daher davon auszugehen, dass auch die deutsche Seite zur Beibehaltung dieser Rechtsauffassung im Geltungsbereich des neuen Doppelbesteuerungsabkommens bereit sein wird. Das erwähnte Anwendungsschreiben soll noch im Laufe des Jahres 2003 mit Deutschland abschließend akkordiert werden. 03. Februar 2003 Für…
…englischen Wortlaut des Abkommens, der nur die "local citizens" von der Steuerbefreiung ausschließt. Durch die Beibehaltung eines österreichischen Wohnsitzes tritt sonach für die Zeit der Dienstableistung bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank keine inländische Einkommensteuerpflicht ein. 6. Juni 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…auf den englischen Wortlaut des Abkommens, der nur die "local citizens" von der Steuerbefreiung ausschließt. Durch die Beibehaltung eines österreichischen Wohnsitzes tritt sonach für die Zeit der Dienstableistung bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank keine inländische Einkommensteuerpflicht ein. (EAS 9) 22. Mai 1993 Für den Bundesminister…
…Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in ihren Ländern durch Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen bestätigen, müssten auf Grund der mit Frankreich und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die in…
…bestehen allerdings keine Bedenken, wenn in jenen Fällen, die in der Vergangenheit durch Erteilung derartiger Entlastungsbescheide als missbrauchsunverdächtig eingestuft worden sind, bei Beibehaltung der entscheidungswesentlichen Verhältnisse die Steuerentlastung gemäß § 94a EStG 1988 weiterhin unmittelbar an der Quelle herbeigeführt wird. Die Beibringung einer Ansässigkeitsbescheinigung (§ 4 Abs…
…zur Folge haben soll. Übernimmt daher ein US-Staatsbürger den Auftrag, technische Überarbeitungen (Restaurierungen) von Tonaufnahmen in Österreich durchzuführen und begründet er in diesem Zusammenhang - unter Beibehaltung des US-Wohnsitzes - für nicht mehr als zwei Jahre gemeinsam mit seiner Familie auch in Österreich einen Wohnsitz…
…15 Abs. 2 DBA Italien für die Beibehaltung des Besteuerungsanspruchs des Ansässigkeitsstaates maßgeblichen Kriterien die Anwendung dieser Bestimmung nicht in Betracht. Die Formulierung des Arbeitgeberkriteriums in der 183-Tage-Klausel ist so weit gefasst, dass es für die Aufrechterhaltung des Besteuerungsrechts des Quellenstaats sogar ausreicht…