Findok · EAS-Auskünfte
EAS 852
Rentenbezug aus einer britischen Lebensversicherung
geltende FassungEAS-AuskunftF 35/1-IV/4/96vom 28.03.1996
Wortlaut laut Findok
Erwirbt ein britischer Staatsbürger
eine Eigentumswohnung in Österreich und verlegt er - unter Beibehaltung
seines britischen Wohnsitzes - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach
Österreich, dann wird Österreich gemäß Artikel 18
DBA-Großbritannien das ausschließliche Besteuerungsrecht an der in
Höhe von rd. S 900.000,- aus einem britischen Lebensversicherungsvertrag
zufließenden Rente übertragen.
Dieses zwischenstaatlich an Österreich
übertragene Besteuerungsrecht kann allerdings nur nach Maßgabe des
österreichischen innerstaatlichen Rechtes ausgeschöpft werden. Die als
Gegenleistung für die seinerzeit eingezahlten Versicherungsprämien
ausgezahlte Rente löst gemäß
§ 29 EStG erst dann
inländische Steuerpflicht aus, wenn die Summe der vereinnahmten
Beträge den nach § 16 BewG (zum Zeitpunkt des Anfalles der
Rentenanspruches) kapitalisierten Rentenwert überschreitet. Falls daher
beispielsweise die erste Rentenauszahlung zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem
der Rentenempfänger im 66. Lebensjahr stand, dann würde - bei Annahme
gleichhoher jährlicher Rentenzahlungen - nach 7 Jahren Steuerpflicht in
Österreich eintreten. Der Umstand, dass der britische Staatsbürger zum
Zeitpunkt des Anfalles der Rentenberechtigung in Österreich noch keinen
Wohnsitz hatte, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich.
Sollte der österreichische Wohnsitz aber lediglich als
Zweitwohnsitz dienen, weil der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in
Großbritannien verbleibt, dann müssten die Rentenzahlungen
gemäß Art. 18 DBA-Großbritannien in Österreich steuerfrei
gestellt werden.
28.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 35/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16177
- Gültig
- 28.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF