…laufen, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Ungarn beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist auch die Arbeitsaufnahme durch einen unter Vertrag genommenen ungarischen Subauftragnehmer. Allerdings bewirken nur tatsächliche Bauausführungsarbeiten (zB das Aufstellen eines Bauplanungsbüros) den Beginn des Fristenlaufes. Rechtsakte…
…mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in Spanien beginnt. Arbeitsbeginn in diesem Zusammenhang ist auch die Arbeitsaufnahme durch unter Vertrag genommene Subauftragnehmer (EAS 341). Allerdings bewirken nur tatsächliche Bauausführungsarbeiten (zB Fundamentierungsarbeiten eines spanischen Subauftragnehmers für das spätere Aufstellen der Rohrschweißanlage) den Beginn des Fristenlaufes…
…ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen aber weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA)…
…und EAS 3053). Der Beginn des Fristenlaufes ist daher nicht mit dem tatsächlichen Baubeginn (zB Anrollen der Bagger auf der Baustelle, Eintreffen des ersten Monteurs, "erster Spatenstich"), sondern mit dem Arbeitsbeginn der Planungsgesellschaft auf dem Baugelände verknüpft. Der Fristenlauf endet mit der Beendigung der Anwesenheit…
…dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor. Die Anlieferung der zu montierenden Bauteile (und die Übernahme durch lokale Unternehmen) führt für sich alleine betrachtet noch nicht zum Beginn des Fristenlaufes (BFH 21.04.1999, BStBl II 1999, 694). Bauplanung…
…wenn nach Abschluss der tatsächlichen Bauarbeiten, also nach Fertigstellung der Anlage, ein zeitlich begrenzter Probebetrieb beginnt, der von Technikern des bauausführenden Unternehmens überwacht wird und in dessen Verlauf erforderlichenfalls Reparaturarbeiten vorgenommen werden, keine Verlängerung der Bauausführung bewirkt wird, weil der Bau mit dem Abschluss der…
…würde etwa bei Gebäudeerrichtungen, denen der Abbruch eines Altgebäudes vorangeht, erst mit dem Beginn der Neukonstruktion der Fristenlauf einsetzen; dies aber würde im gegebenen Zusammenhang zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen, da in der Baubranche die inländische Steuerpflicht ausländischer Unternehmen an die Dauer ihrer inländischen Präsenz…
…sondern von einer Unterbrechung des Fristenlaufes auszugehen sein, sodass der Fristenlauf von neuem beginnt. Denn andernfalls könnte sich eine Unvollziehbarkeit der Bestimmung ergeben: Übernimmt beispielsweise ein ausländischer Gastprofessor im Wintersemester des Jahres 1 einen Lehrauftrag und erhält er sodann im Sommersemester des Jahres 3 einen…
…zurückgewiesen werden können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240 BAO, die auch im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz zur Anwendung kommt (EAS 1467), bereits abgelaufen ist. Denn diese Frist beginnt erst mit der Abgabenentrichtung im Jahr 2010 zu laufen (EAS 427). Bundesministerium für Finanzen, 18…
…der Z 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 23 OECD-MA zu beseitigen. Eine Bereinigung dieses Doppelbesteuerungsproblems würde die Einleitung eines Verständigungsverfahrens voraussetzen. Wird das Sachverhaltsbild in der Weise geändert, dass der Mitarbeiter noch vor Optionsausübung zu Beginn des Jahres 3 wieder nach…
…der Weise veräußert, dass am 14. Dezember 1989 ein diesbezüglicher Notariatsakt erstellt wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990 übertragen…
…Steuerpflicht gemäß § 2 der Verordnung mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres und nicht erst nach Ablauf der 5 Jahre ein. Sollte aber - aus welchen Gründen auch immer - vor Ablauf der in der Verordnung genannten fünfjährigen Mindestfrist eine Rückverlegung des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden, dann fehlt…
…g des DBA-Thailand keine Betriebstätte in Thailand begründet. Allein durch den Umstand, dass die zitierte Bestimmung einen 12monatigen Beobachtungszeitraum vorsieht, wird verdeutlicht, dass es bei einer Auftragsvergabe in "Baulosen" nicht auf den Zeitraum zwischen dem Beginn des ersten und dem Ende des letzten Bauloses…
…Firma sind in Österreich allerdings nicht zu besteuern (und sind auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich nicht anzusetzen). Die Sonderregelung des Artikels 4 Abs. 3 des DBA-Schweiz, derzufolge die Besteuerungsrechte des "Ansässigkeitsstaates" erst mit Beginn des auf die Wohnsitznahme folgenden Monates übergehen (1…
…kommt es erst mit Beginn des Jahres X2 zu einem Vorauszahlungserfordernis hinsichtlich der späteren finnischen Veranlagung des Jahres X1, dann tritt im Jahr X1 keine Doppelbesteuerung ein, sodass die in den Salzburger Steuerdialogen vorgesehenen Regelungen keine Rechtfertigung für die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges im Jahr X1…
…sein Wertpapierdepot nach Österreich transferiert und es in der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend. 13. März 2000 Für…
…Finanzamt übermittelt wird (Vordruck ZS-CH2; zu beziehen bei der Drucksortenverwaltung der FLD-Wien); in dieser Ansässigkeitsbescheinigung müßte aber unter den gegebenen Umständen ausdrücklich der Beginn der schweizerischen Ansässigkeit datumsmäßig angegeben werden. 22. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
… wobei in diesem Zusammenhang als Beginn nicht die erste inländische Aufführung, sondern bereits die vorher stattfindenden inländischen Proben und sonstigen Vorbereitungstätigkeiten zu werten sind. Im Übrigen ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Österreich ist im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung…
…tritt keine Änderung ein, wenn der Subunternehmer eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Generalunternehmers ist. Beginn und Ende der Baustellenfrist: Eine Bauausführung besteht von dem Zeitpunkt an, an dem das Unternehmen mit den Arbeiten - einschließlich aller vorbereitenden Arbeiten - in dem Staat beginnt, in dem das Bauwerk…
…ist durch die Überschreitung der für Bauausführungen geltenden 12-monatigen Frist des Artikels 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien eine Betriebstätte in Österreich begründet worden. Diese Betriebstätte existiert nicht erst ab Überschreitung der Frist von 12 Monaten, sondern ab Beginn der Arbeiten am 1…