…vorzunehmen (EAS 1952). Wenn ungeachtet dieser Gegebenheiten auf deutscher Seite diesem Urteil gefolgt wird, dann führt dies für die deutschen Regisseure, die in Österreich tätig waren, zu einer Doppelbesteuerung (die aber nicht im Quellenstaat, sondern im Verursacherstaat der Doppelbesteuerung, sonach in Deutschland, zu beheben ist)…
…In erster Linie kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - z.B. einer OHG bzw. KG oder einer GmbH -…
…Kapitalanlagefonds" in der weiten Bedeutung des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz 1993, BGBl. Nr. 532/1993, fällt. Denn nach dieser Gesetzesbestimmung gilt als ausländischer Kapitalanlagefonds ungeachtet der Rechtsform jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach Gesetz, Satzung oder tatsächlicher Übung nach dem Grundsatz der Risikostreuung…
…dass die tschechischen Kunden nicht mit der gleichen Intensität betreut werden, wie dies sonst üblicherweise im Wege von in Tschechien betriebstättenmäßig niedergelassenen Vertriebsunternehmen geschieht. Von Bedeutung erscheint im gegebenen Zusammenhang, ob der tschechische Kunde durch die Geschäftseinrichtung und durch die von ihr ausgehenden Aktivitäten in…
…das DBA-Deutschland rechtlich unerheblich; sie werden allerdings dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn Konsulenten in Staaten beschäftigt werden, mit denen keine dem DBA-Deutschland (bzw. dem OECD-Musterabkommen) entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. 20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischen Konzerngesellschaft oder auf Dienstreisen in Drittstaaten tätig war, lösen österreichische Lohnsteuerabzugspflicht aus. Die Frage, in welcher Form das Ausmaß der Tätigkeit auf ungarischem Staatsgebiet nachgewiesen werden kann, müßte im Zweifelsfall mit dem örtlich zuständigen Finanzamt abgestimmt werden; dies wäre vor allem dann von Bedeutung…
…auch die unselbständig tätigen Orchesterkünstler. Das Verlangen nach Angaben über die Höhe der an die einzelnen Künstler fließenden Vergütungen ist bei einem amerikanischen Orchester vor allem deshalb von Bedeutung, weil daraus ein Rückschluss gezogen werden kann, ob möglicherweise ein Fall des Überschreitens der Jahres-Freigrenze…
…Frage der Sachverhaltsbeurteilung sollte das Einvernehmen mit dem Finanzamt für Körperschaften in Wien hergestellt werden. Im ersten Fall wären jene Bezugsteile, die auf die inländische Tätigkeit entfallen, gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Großbritannien in Österreich lohnsteuerpflichtig. Im zweiten Fall würde infolge des Unterschreitens der…
…der Tätigkeit des Sales Managers in dieser Wohnung nicht über den Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfstätigkeit hinausgehen. (Art. 5 Abs. 4 DBA-Schweiz). Kommt der Wohnung auf Grund des DBA-Schweiz keine Betriebstätteneigenschaft zu, so ist dies allerdings nur für Belange des Abkommens von Bedeutung…
…korrespondierend anzuerkennen ist. Eine entscheidende Bedeutung wird hierbei dem Umfang der Leitungsarbeit zukommen. Besteht diese Leitung bloß in der Abhaltung von Formalsitzung der Geschäftsführer im Inland, wird einer solchen Formalität nicht die Qualität einer Verlegung des "Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung" zuzumessen sein. Findet aber eine…
…gegebenen Zusammenhang nicht von entscheidender Bedeutung. Desgleichen ist im gegebenen Zusammenhang unmaßgebend, ob der Geschäftsführer in Deutschland oder in Österreich ansässig ist. Entscheidend ist lediglich, ob Österreich das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen nach den oben dargelegten Grundsätzen (Eingliederung in den Personalstand der inländischen Betriebstätte) erlangt…
…wird, dass Deutschland auf Grund des Abkommens die Besteuerung der Abfindungszahlung tatsächlich vornimmt, könnte sich Österreich dieser deutschen Abkommensauslegung aus den eingangs erwähnten Gründen anschließen (siehe die ähnliche Problematik in EAS 1531). 29. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kunden tatsächlich nur Informationen über Anlagemöglichkeiten erteilt und in das Zustandekommen der Investmentgeschäfte nicht mehr entscheidend eingreift. Dem Umstand, dass im DBA-Kanada eine dem Artikel 5 Abs. 4 lit. f des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmung fehlt, wird in diesem Zusammenhang keine wesentliche Bedeutung beigemessen…
…Italien wird daher gegenüber der italienischen Steuerverwaltung die Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 EStG 1988 nicht mit dem Argument aufrecht erhalten werden können, bei den bezogenen Vergütungen handle es sich um Entgelte, die in einem "unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang" mit einer in Österreich ausgeübten sportlerischen Tätigkeit stehen…
…4 EStG) weiterhin der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Wird diese Sichtweise, daß es sich bei den Gehaltsfortzahlungen um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges…
…anderer Staaten im Fall eines Zuzuges nach Österreich durch Gegenverrechnung mit "Steueroasenausgaben" der Besteuerung zu entziehen. Ist daher im November 2001 ein Sportler aus Deutschland nach Österreich zugezogen und drohen im Falle eines Unterliegens in einem Honorarprozess, der die sportliche Tätigkeit vor dem Zuzug betrifft…
…einer österreichischen Steuerpflicht hinsichtlich der in den Fonds einfließenden Erträge führen; dies dann, wenn entweder die Fondsgestaltung jener eines "ausländischen Kapitalanlagefonds" in der weiten Bedeutung des § 42 Investmentfondsgesetz 1993, BGBl. Nr. 532/1993, entspricht, oder die Anteile am Fondsvermögen in der Art des Miteigentums gehalten…
…ob diese Tätigkeiten im Rahmen einer Betriebsstätte im Sinne des Art. 5 DBA Deutschland stattfinden. Zur Beurteilung dieser Frage kommt insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, dass das deutsche Unternehmen in Österreich während der Durchführung der Gewährleistungsarbeiten keine Verfügungsmacht über die für diese Arbeiten benützten Räumlichkeiten…
…Jahr der Rückkehr Bedeutung zu, wenn hinsichtlich dieser Jahre die 183-Tage-Grenze nicht überschritten würde und auch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Belgien, innerhalb derer die Tätigkeit ausgeübt wird, vorliegen sollte. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Beurteilung des konkreten Sachverhalts kann jedoch nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens erfolgen, da dies weitere Sachverhaltsermittlungen erfordern würde, die der zuständigen Abgabenbehörde überlassen sind. Von Bedeutung wird dabei auch die Beurteilung auf deutscher Seite sein. Bundesministerium für Finanzen, 13. Oktober 2015