…besteht) auch für jene Bezugsteile, die das österreichische Unternehmen zur Auszahlung bringt; diese hätten dann den Charakter von Arbeitslohn des chinesischen Arbeitgebers, das als "Entgelt von dritter Seite" in Österreich ausgezahlt wird. Anders wäre der Fall nur dann zu sehen, wenn man sich in Österreich…
…in den Plan eingezahlt werden soll, dann kürzen diese Beiträge nicht die Höhe des - nach österreichischem Steuerrecht ermittelten - Arbeitslohnes (Hinweis auf VwGH 19.06.2002, 98/15/0142, wonach ein Gehaltsabzug für Pensionsrückdeckungsversicherungen von Vorstandsmitgliedern nicht deren Lohnsteuerbemessungsgrundlage kürzt). Wird nach Ansässigkeitsverlegung nach Österreich mit…
…zur Auszahlung bringen. In diesem Fall ist weder ein "L16" an das österreichische Betriebstättenfinanzamt zu übermitteln, noch ist zur Zeit ein Datenaustausch mit Deutschland vorgesehen. Allerdings wird zu erwarten sein, dass der Mitarbeiter für sein deutsches Finanzamt eine Bescheinigung über die Höhe der gezahlten Arbeitslöhne…
…a KommStG eingreift; siehe hierzu Rz 62 KommStR). Dies deshalb, weil der Steuergegenstand der Kommunalsteuer nur auf den Tatbestand der "Gewährung" der Arbeitslöhne, also der Auszahlung abstellt, ohne die Steuerpflicht davon abhängig zu machen, dass die Beträge in Österreich als Betriebsausgabe abgezogen worden sind oder…
…den Schwellenwert von 3.630 Euro (§ 42 Abs. 2 EStG) überschreiten. Bei dieser Beurteilung werden nur jene Gehaltsteile der Schauspieler als inländische Einkünfte maßgebend sein, die für das Österreich-Gastspiel gezahlt werden. Werden keine Gastspielsondervergütungen gezahlt, dann werden nur jene Teile des Arbeitslohnes maßgebend sein…
…verwertet worden sind. § 69 Abs. 2 EStG 1988 verpflichtet die Träger der österreichischen Sozialversicherung, bei der Auszahlung von Krankengeldern einen (vorläufigen) Lohnsteuerabzug in Höhe von 22% vorzunehmen; diese Verpflichtung wird den Sozialversicherungsträgern in § 69 EStG 1988 zwar unabhängig davon aufgetragen, ob der Empfänger der Krankengeldzahlungen…
…so verstanden werden, dass bei einem österreichischen Grenzgänger ein vom deutschen Arbeitgeber nicht rückverrechenbarer (und daher nicht von der deutschen Sozialversicherung getragener) Arbeitslohn nur deshalb als Bezug aus der deutschen Sozialversicherung zu werten und daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen ist, weil der deutsche…
…weil in Rumänien weiterhin ebenfalls Bezüge zur Auszahlung gelangen - festzustellen sein, in welcher Höhe der österreichische Arbeitgeber bei Einstellung einer vergleichbaren fremden Arbeitskraft Bezüge zu leisten hätte, um auf diese Weise festzustellen, in welcher Höhe die tatsächlich von dem Rumänen erbrachten Arbeitsleistungen fremdüblich abzugelten sind…
…um nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Einkünften aus…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…nachträgliche Einkünfte aus einer im Inland ausgeübten Tätigkeit handelt, auch der Beurteilung der DBA-Rechtslage zugrunde gelegt, dann entbindet das Doppelbesteuerungsabkommen mit Tschechien nicht von der Verpflichtung zur Vornahme des Lohnsteuerabzuges. Denn gemäß Artikel 15 Abs. 1 des mit Tschechien anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens wird das Besteuerungsrecht…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…seitens eines österreichischen Bauunternehmens von einem liechtensteinischen Personalleasingunternehmen, das in Österreich finanzamtlich als lohnsteuerabzugspflichtig erfasst ist, in Deutschland ansässige Arbeitskräfte angemietet und ausschließlich auf deutschen Baustellen des österreichischen Bauunternehmens eingesetzt, unterliegen die Arbeitslöhne keiner inländischen Besteuerung, weil sie als Arbeitslöhne von in Deutschland ansässigen Arbeitnehmern…
…der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer Arbeit in Österreich" im Sinn von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob…
…II 1978, 195, in dem Karenzentschädigungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch als Vergütungen für eine aktive Arbeitsleistung gesehen wurden). Sollte allerdings von Deutschland das Besteuerungsrecht wegen abweichender Qualifikation nicht wahrgenommen werden, würde nach Maßgabe der Ziffer 27a lit. b des (revidierten) Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
Verlässt ein Dienstnehmer, der seit 1. Feber 1981 bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft beschäftigt und von dieser ab 1. Juli 1990 nach Moskau entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie…
…Rechtsgrundlage für eine Befreiung sein. Bedient sich eine internationale Organisation (zB auf Grundlage einer Vereinbarung zum Transfer von Pensionsansprüchen und aus verwaltungstechnischen Gründen) des UNJSPF zur Auszahlung von Ruhegenüssen, sind diese Ruhegenüsse von der Einkommensteuer befreit, wenn das anwendbare Amtssitz- oder sonstige Privilegienabkommen dies vorsieht…
…in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA nur 50% der Orchestervergütungen in Österreich besteuert werden dürfen. Diese Rechtsunsicherheit auf österreichischer Seite wird noch durch die Ungewissheit über die Haltung der ausländischen DBA-Partnerstaaten verschärft. Will ein österreichischer Haftungspflichtiger die Auszahlung von Einkünften nach…