Das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 beruht auf dem Prinzip, dass durch ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht Besteuerungsrechte geschaffen werden können, die nach innerstaatlichem Recht nicht vorhanden sind. Es ist daher stets in einem ersten Schritt die inländische Steuerbemessungsgrundlage nach inländischem Recht (ohne…
…Umwandlungsvorgang im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Daher kann aber auch nicht unter Berufung auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) ein Schadensfall (Verlust…
…nicht berücksichtigt werden (EStR 2000 Rz 8059 vorletzter Absatz). "Umso weniger", wenn es sich um Auslandsverluste vor Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht handelt. Unter diesen Gegebenheiten ist aus einer Bezugnahme auf das Auslandsverlusterkenntnis des VwGH vom 25.09.2001, 99/14/0217, nichts zu gewinnen…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
Auf der Grundlage des Auslandsverlusterkenntnisses (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) und § 2 Abs. 8 EStG 1988 kürzen ausländische Verluste auch dann die inländische Steuerbemessungsgrundlage, wenn sie aus Quellen stammen, deren Einkünfte nach den Zuteilungsregeln eines Doppelbesteuerungsabkommens aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Verlustverwertung…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
Nach der neuen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) vermag ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht zu bewirken, dass ausländische Betriebstättenverluste bei Ermittlung des Welteinkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht bemessungsgrundlagenkürzend zu berücksichtigen sind. Wurde in der Vergangenheit auf der Grundlage der früheren gegenteiligen Judikatur…
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste auch auf österreichischer Seite die Besteuerungsgrundlage nicht…
…voll aufgezehrt haben, in der Folge ein zweites Mal in Deutschland durch Minderung der deutschen Besteuerungsgrundlage verwertet, dann ist damit eine Situation eingetreten, die nach dem Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (25.09.2001, 99/14/0217) nicht dazu verpflichten kann, jene deutschen Betriebstättengewinne, die in Deutschland…
…die inländische Personengesellschafts-Betriebstätte des deutschen Gesellschafters nicht ungünstiger behandelt werden, als die Personengesellschaftsbetriebstätte eines österreichischen Unternehmens (des österreichischen GmbH-Gesellschafters). Und da die Verlustverwertung dem österreichischen GmbH-Gesellschafter auf der Grundlage des Auslandsverlusterkenntnisses (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) und des § 2 Abs…
§ 102 Abs. 2 Z 3 letzter Satz EStG ist gegenüber EU- und EWR-Staaten als Schutzmechanismus gegen internationale Verlustdoppelverwertungen zu verstehen (EAS 2303, EAS 2309). Das aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese…
Die Neuordnung der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die…
Seit dem VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217, gilt nunmehr ohne jegliche Einschränkung die Grundregel, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte begründen kann, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher…
Hat ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens sein zweites Dienstverhältnis, das mit einem weißrussischen Unternehmen bestand, einvernehmlich aufgelöst, wobei er sich zu Entgeltrückzahlungen und Schadenersatzzahlungen verpflichten musste, dann stellen solche nach Beendigung des (zweiten) Dienstverhältnisses zu leistenden Zahlungen nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
In EAS 1653 wurde Folgendes ausgeführt: Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger mit inländischem Zweitwohnsitz in Deutschland betriebliche Verluste erlitten, die nach Aufgabe des deutschen Betriebes und Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich auf deutscher Seite nicht mehr verwertet werden konnten, dann können diese Verluste…
Die Regelung des § 102 Abs. 2 Z. 2 letzter Satz EStG beruht auf dem Grundsatz, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger in einer Einkunftsquelle erleidet, nicht primär mit künftigen positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle, sondern primär mit seinem übrigen positiven Gesamteinkommen im Verlustjahr zu verrechnen ist…
Auch in internationalen Steuerfällen ist die Besteuerungsgrundlage von Amts wegen zu ermitteln; wobei allerdings die amtswegige Ermittlungspflicht keine schrankenlose ist, sondern sich im Rahmen des Zumutbaren halten muss. Werden nach Ergehen des VwGH-Erkenntnisses zu den DBA-Auslandsverlusten (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217…
Erleidet eine deutsche Aktiengesellschaft, die eine verlustbringende Betriebstätte in Österreich unterhält, im Jahr 1991 auch in Deutschland einen Verlust, stehen sonach im Jahr 1991 keine ausreichend hohen Auslandseinkünfte für die Aufnahme der österreichischen Verluste zur Verfügung, bleibt die einschränkende Bestimmung des § 102 Abs. 2 Z…