Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2614
Auslandsverlustverwertung vor Wegzug in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0367-IV/4/2005vom 27.05.2005
Wortlaut laut Findok
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im
Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217)
einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von
Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen
Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene
Verlust den "Gesamtbetrag der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt
unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der
unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt (EAS 2594).
Die Nachversteuerung wird sonach nicht durch den Wegzug im Wegzugsjahr
ausgelöst, sondern durch den Tatbestand einer Doppelverwertung in dem
betreffenden Folgejahr.
War der in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung"
erlittene Auslandsverlust infolge von Sanierungsmaßnahmen am Mietobjekt
höher als die für den Verlustausgleich verfügbaren
Inlandseinkünfte, dann kann der Verlustüberhang genauso wenig in
Österreich "vorgetragen" werden, wie bei negativen inländischen
Vermietungseinkünften.
27. Mai
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0367-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24859
- Gültig
- 27.05.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF