…Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden…
…ordnungsgemäß geführten Stundenaufzeichnungen den in Österreich zu besteuernden Einkünfteanteil abzuleiten. Allerdings kann die Aufteilung einer 2003 von der deutschen AG für die Vorjahrestätigkeit gezahlten Prämie nicht nicht nach den Stundenaufzeichnungen des Jahres 2003 aufgeteilt werden, wenn diese nicht für die Arbeitsleistungen des Tätigkeitsjahres 2002 repräsentativ…
…dass sie die Risikozuordnung an das Herstellerunternehmen auch dann von der steuerlichen Anerkennung nicht ausgeschlossen sehen wollen, wenn unter Fremden dieses Risiko vom Vertriebsunternehmen allein getragen wird. Werden daher von einer österreichischen GmbH die von ihr produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an ihr US-Vertriebsunternehmen…
…mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand, dass im Jahr 2005 die Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt wurde, hat auf den Aufteilungsschlüssel keine Auswirkung, wenn sich hierdurch für die Aufteilung der laufenden Bezüge keine Veränderung ergeben hat. Bundesministerium für Finanzen…
…um verschiedene Formen von Lizenzgebühren, so könnte eine Aufteilung unterbleiben. Umfasst das Leistungsbündel jedoch auch andere Leistungen, welche insbesondere unter Art. 7 DBA-China fallen, so sind diese "herauszuschälen". Nur wenn es sich bei einzelnen Leistungen um Nebenleistungen zur Hauptleistung handelt, kann eine Aufteilung unterbleiben …
…Jedes einzelne Mitglied des Orchesters erhält für die Mitwirkung an der/den obgenannten Veranstaltung/en Vergütungen, die neben den steuerlich abzugsfähigen Kostenersätzen den Betrag von 440 EURO pro Veranstaltungstag bzw. 900 EURO für mehrere Veranstaltungstage nicht übersteigen (eine Liste über die jedem Orchestermitglied gezahlten Vergütungen…
…fallen, die dem Artikel 12 des OECD-Musters nachgebildet sind, ist international nicht einheitlich geklärt und wird daher von einer international akkordierten Behandlung abhängen. Wird an den Sportler eine Gesamtvergütung gezahlt, müsste gegebenenfalls eine entsprechende Aufteilung vorgenommen werden. 13. Mai 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…der Fiktion basieren, dass von den drei Betriebstätten jene Gewinnteile erwirtschaftet wurden, die sie hätten erzielen können, wenn sie selbständige Unternehmen gewesen wären ("dealing at arm's length"-Prinzip). Von österreichischer Seite besteht kein Einwand, diese Aufteilung alternativ nach einem Schlüssel vorzunehmen, der auf der…
…dann erwächst in diesem Kalenderjahr ein Besteuerungsanspruch Deutschlands, der mit einer korrespondierenden Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich verknüpft ist. Von dieser - OECD-einheitlich geregelten - Zählweise ist die andere Frage zu unterscheiden, wie nun die Aufteilung der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man davon aus…
…Grund von Zeitausgleich in Österreich, wird sonach in Österreich keine berufliche Arbeit verrichtet, unterliegt gemäß Artikel 15 des österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens der gesamte Arbeitslohn der Besteuerung in Russland und ist gemäß Artikel 23 Abs. 1 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Aufteilung…
…einem solchen Fall eine Aufteilung des GMBH-Bezuges auf die beiden Funktionen zu erfolgen hat. Jener Bezugsteil, der auf die technische Kundenbetreuung entfällt, unterliegt insoweit der österreichischen Besteuerung, als der Geschäftsführer auf österreichischem Staatsgebiet tätig geworden ist; insoweit ist er von der deutschen Besteuerung zu…
…dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver Aufeinanderfolge von zwei Auftraggebern erteilt worden sind. Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet, sondern in Österreich ausgeführt worden wären, müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der…
…17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 US-Dollar überschritten wird. Es gilt hiebei als Grundsatz, dass Artikel 17 dem Auftrittstaat das Besteuerungsrecht für das Gesamtentgelt zuteilt, ohne dass eine Aufteilung auf die Aufführung als solche und auf die Vorbereitung (Proben, Produktion usw.) im…
…spricht bei diesem Sachverhaltsbild die Vermutung dafür, dass diese Einkünfte jedenfalls nicht zur Gänze der liechtensteinischen Geschäftseinrichtung zugerechnet werden können. Für die Aufteilung der Gewinne zwischen Österreich und Liechtenstein müsste eine Funktionsanalyse erstellt werden, aus der ersichtlich ist, in welchem Ausmaß die liechtensteinische Geschäftseinrichtung und…
…verschiedenen Methoden "geschäftsfallbezogen" und nicht durch Aufteilung des Gesamtgewinnes der beiden Gesellschaften anzuwenden sind. Allerdings dürfen Gruppen von Geschäftsfällen gebildet werden (Z. 1.42 AÖFV. Nr. 114/96), sodass bei einem Unternehmen, das nur mit einer einzigen Gruppe von Geschäftsvorfällen zu tun hat (im vorliegenden…
Werden in Österreich Vertriebs-Tochtergesellschaften von ihrer ausländischen Muttergesellschaft beauftragt, bloß auf Kommissionsbasis die Produkte der Muttergesellschaft in Österreich abzusetzen, dann ist nicht ausgeschlossen, diese Tochtergesellschaften als "Vertreterbetriebstätten" der ausländischen Muttergesellschaften zu werten; dies mit der Folge, dass nicht nur die Vertriebstochtergesellschaft mit ihrer Vertreterprovision…
…von der inländischen Besteuerung freigestellt werden. Dies erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist hierbei als Grundsatz eine Aufteilung…
…ist. Da die Aufteilung des Besteuerungsrechts sonach im Wege der allgemeinen Zuteilungsregel des Art. 15 Abs. 1 iVm Abs. 2 DBA-VAE erfolgt, ist ein (anteiliges) Besteuerungsrecht für VAE jedenfalls nur insoweit möglich, als die Arbeit auch im Gebiet (Luftraum) von VAE ausgeübt wird. Darüber…
Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…
…in Deutschland steuerfrei zu stellen. Sollte die den Vergütungen zugrunde liegende Tätigkeit in beiden Staaten ausgeübt werden, müsste nach Maßgabe der mit Deutschland im Fall von Kostümbildnern vereinbarten Vorgangsweise eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden (AÖF Nr. 105/1974). 16. Dezember 1994 Für den Bundesminister…