…ab, derzufolge das Besteuerungsrecht in solchen Fällen ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat des Veräußerers liegt. Es wäre nicht vertretbar, bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft keinen Fall einer "Veräußerung" der Anteile anzunehmen. Denn bei der Auslegung des in Artikel 13 verwendeten Ausdruckes "Veräußerung" ist auch der Abkommenszusammenhang mitzuberücksichtigen, der…
…könnte die Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5% gemäß Artikel 10 DBA-Großbritannien in Anspruch genommen werden. Erfolgt allerdings eine als "Dividendenausschüttung" deklarierte Zahlung an die britische Muttergesellschaft aus der Auflösung einer Kapitalrücklage und stellt sich dies daher nach österreichischem Recht lediglich als eine Einlagenrückzahlung dar…
…Tochtergesellschaft in Bulgarien gehaltenen betrieblichen Vermögenswerte, auf bulgarischem Staatsgebiet befindet. Zum Unterschied vom israelischen Recht gilt aber nach dem hier allein maßgebenden österreichischen Recht im Bereich der personenbezogenen Kapitalgesellschaften nicht das Transparenzprinzip sondern das Trennprinzip. Das von der bulgarischen Tochtergesellschaft gehaltene Betriebsvermögen ist daher von…
…die Grundsätze der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unanwendbar würden. Steht nämlich - abweichend von der Grundkonzeption des österreichischen Privatstiftungsrechtes - dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner Kapitalgesellschaft, dann würde dies im Sinn von Artikel…
…Anrechnung ausländischer Steuern anzurechnen. Dies gilt sinngemäß auch für einen Vermögensrückfall an den in Kanada ansässigen Letztbegünstigten auf Grund des Widerrufs einer Privatstiftung. Denn im Fall der Auflösung der Stiftung durch Widerruf wird darin nicht - wie bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft - die Verwirklichung eines Veräußerungstatbestandes gesehen…
…eine eigene Wohnung in Russland gekauft sowie ein eigenes russisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet und haben sich daraufhin seine Österreich-Aufenthalte bereits durch drei Jahre hindurch auf jährlich rund 20 Tage beschränkt und liegen weiters keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufgabe der…
…ist einerseits erforderlich, dass die liechtensteinische Anstalt einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. Wegen der vielfältigen Strukturformen liechtensteinischer Anstalten müsste diese Frage von Parteienseite im Wege eines Gutachtens näher untersucht werden. Andererseits ist erforderlich, dass der Unternehmensschwerpunkt der liechtensteinischen Anstalt nicht darin besteht, steuerfreie Zinsen und…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…
…Ortes der Geschäftsleitung noch einer sehr eingehenden Sachverhaltsprüfung unterzogen werden, vor allem auch dann, wenn die Geschäftsführer weiterhin in Österreich ansässig sein sollten und wenn keine korrespondierende steuerliche Wertung auf deutscher Seite dokumentierbar ist. Sollte die Geschäftsleitungsverlegung nach Deutschland zur handelsrechtlichen Auflösung der Kapitalgesellschaft führen…
…der Begriff "Kapital", in Artikel 10 und Artikel 13 eine unterschiedliche Bedeutung haben sollte. Im Übrigen soll durch Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland dem Immobilieninvestor die Möglichkeit genommen werden, durch die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die Besteuerung im Belegenheitsstaat zu vermeiden. Gerade diese Zielsetzung spricht…
…Kapitalgesellschaft während der letzten 5 Jahre zu mindestens 1% beteiligt war. Gemäß § 27 Abs. 3 iVm § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führt der Eintritt von Umständen, welche das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, zu einer…
Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
Hat der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich der aktuellen Fassung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
…1 KStG der inländischen Besteuerung. Es handelt sich hierbei um einen unter Artikel 13 DBA-USA fallenden "Veräußerungsgewinn" im weiten Wortsinn und sonach nicht um ein vom Dividendenartikel des DBA-USA erfasstes Dividendensurrogat. Auf Grund des anzuwendenden Artikels 13 DBA-USA wird Österreich das Besteuerungsrecht…
… Wird eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die zu 100% im Privatvermögen einer in Österreich ansässigen natürlichen Person steht, liquidiert, dann stellen die hierbei erzielten Einkünfte (Abwicklungsguthaben abzüglich Anschaffungskosten und allfällige Werbungskosten) Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar. Wird dieser Vorgang nach schweizerischem Recht nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als…
Werden zwei deutsche Kapitalgesellschaften liquidiert, an denen eine österreichische Kapitalgesellschaft in dem einen Fall 100% und in dem anderen Fall 15% der Anteile hält, dann sind diese Vorgänge auf deutscher Seite im erstgenannten Fall gemäß Art. 7 und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs…
Wird eine österreichische GmbH, die sich zu 100% im Eigentum eines amerikanischen Unternehmens befindet, liquidiert, so unterliegt der hierbei anfallende Liquidationsgewinn als Einkommen der österreichischen GmbH bei dieser der Besteuerung. Die stillen Reserven, die in den Händen des US-Unternehmens durch den Unterschiedsbetrag zwischen…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein…