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EAS 3432Betriebsstätte bei Hilfstätigkeiten im Konzern?
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.195.80901.06.2021

…sie jedoch gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA nicht als Betriebsstätte. Für die Beurteilung, ob eine Hilfstätigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA vorliegt, ist die Gesamttätigkeit des Unternehmens der Ausgangspunkt, wobei entscheidend ist, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung an…

EAS 751Gewinnaufteilung bei Russlandbauprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/39-IV/4/9511.11.1995

…werden mit der Bauplanung und Bauführung diverse in- und ausländische Subunternehmer beauftragt, dann begründet die Ausführung dieses Projektes für den Generalunternehmer eine Betriebstätte in Russland, wenn die Bauausführung länger als 24 Monate andauert (Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR). Hierbei sind die Bauzeiten der Subauftragnehmer…

EAS 1590Home Office für deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 778/1-IV/4/9924.01.2000

…Sachverhaltsfeststellungen erfordert, die dem zuständigen Finanzamt vorbehalten werden müssen (z.B. ob nach Art der ausgeübten Tätigkeit davon auszugehen ist, daß tatsächlich bestimmte Räume der Wohnung dauerhaft als Arbeitsstätte anzusehen sind). Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte unterhalten, dann wird hiedurch gemäß § 47…

EAS 3323Verkaufsmanager mit Arbeitsplatz in der privaten Wohnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0210-IV/4/201308.04.2013

…in der kein "Home-Office" oder Ähnliches eingerichtet ist, kann ebenfalls nicht als Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers gewertet werden (EAS 2671). Keine Betriebstätte (im Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost-Europa in seiner Wohnung nicht…

EAS 1214Weiterbelastung deutscher GmbH-Geschäftsführerbezüge an die österreichische GmbH-Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/6-IV/4/9719.01.1998

…entsprechen. Ist der betreffende Geschäftsführer in Deutschland ansässig und hält er sich weniger als 183 Tage pro Jahr in Österreich auf, dann erwächst ein österreichischer Besteuerungsanspruch hinsichtlich dieser Bezugsanteile nur dann, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die inländische Betriebstätte bezieht, daß…

EAS 849Österreichischer Ost-Europa Sales Manager für ein schweizerisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 51/1-IV/4/9628.03.1996

…es nicht nach Art. 28 Abs. 7 des Abkommens von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, dann würde die Wohnung nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 3 DBA-Schweiz für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es dürfte diesfalls Art und Umfang der Tätigkeit des Sales…

EAS 877Standardisiertes Bestellverfahren bei ausländischen Versandhäusern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 53/1-IV/4/9630.04.1996

…dem der österreichische Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Bestellschein davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder Dienstleistung gekauft hat und er jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z. 33 des OECD-Kommentars zu Art…

EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

…Der Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" kann indessen - auf Abkommensebene - nicht einseitig von einem Vertragstaat festgelegt werden; vor allem dann nicht, wenn im innerstaatlichen Recht beider Staaten ein im Wesentlichen inhaltlich gleicher Begriff von "Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" existiert und wenn dieser…

EAS 1404Belgischer Geschäftsführer einer österreichischen GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 81/1-IV/4/9904.02.1999

…als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich gewählten Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR 1999 Rz 931 ff)…

EAS 1304Verlegung des Arbeitsplatzes in die türkische Repräsentanz eines multinationalen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 112/1-IV/4/9820.07.1998

…verlagern sollte, wie auch, wenn dies nicht der Fall ist. Es ist hiebei weiters unerheblich, ob die Bezugszahlungen weiterhin durch die Konzerngesellschaft in Wien oder im Wege der türkischen Repräsentanz erfolgen. Jene Bezugsteile, die auf in Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeiten entfallen, bleiben in Österreich steuerpflichtig…

EAS 1401Unterjährige Verlegung des Wohnsitzes in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 531/1-IV/4/9911.02.1999

…entsprechenden Wohnung gesprochen werden kann; es könnte in diesem Fall auch sein, dass das Finanzamt sich durch Einsicht in die Strom- und Gasabrechnungen ein Bild über die tatsächlichen Gegebenheiten machen möchte. 11. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1328Betriebstättenleitende Geschäftsführer deutscher GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/16-IV/4/9830.09.1998

…in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die Betriebstätte der GmbH konzentriert, dass er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Wird daher der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH nach einer verschmelzenden Umwandlung auf die deutsche GmbH zum handelsrechtlichen Geschäftsführer der deutschen GmbH bestellt…

EAS 3111Fernsehmoderatoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3392-IV/4/200915.01.2010

…von Art. 17 Abs. 1 OECD-MA verwendete Ausdruck "entertainer", der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, bezieht sich nämlich auf alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098), mithin auch auf die Moderatoren von im Fernsehen ausgestrahlten Quizsendungen. Engagiert daher eine österreichische Produktionsgesellschaft in der…

EAS 2359Österreichischer Filmschauspieler bei deutscher Produktionsgesellschaft mit Drehtagen in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 880/1-IV/4/0314.10.2003

…ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu. Die in Deutschland mit 30% erhobene Pauschalsteuer muss daher an den Schauspieler rückerstattet werden; und zwar auch dann, wenn wegen der geringen Jahreseinkünfte in Österreich kaum Einkommensteuer anfällt. 14. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3374Der Zwölf-Monatszeitraum des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien iZm Bauausführung und Montage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-VI/8/201618.10.2016

…vom OECD-MA dürfen gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien, ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels, Vergütungen für unselbständige Arbeit, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, wenn diese Vergütungen für eine Tätigkeit im Zusammenhang mit einer…

EAS 2046Britischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 760/1-IV/4/0229.04.2002

…werden, die auf eine in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen (der Auslandsteil der Bezüge könnte in Österreich nur dann steuerpflichtig bleiben, wenn der Geschäftsführer in England nur auf "Remittance-Basis" besteuert würde, dh. nur mit den nach Großbritannien überwiesenen Beträgen dort steuerlich erfasst würde; siehe Art…

EAS 1273Gesellschafterdienstnehmer im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 357/1-IV/4/9827.05.1998

…Art. 8 Abs. 1 DBA-Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung als ihre berufliche Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Die Grenzgängerregelung des Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland kommt sonach nicht zur Anwendung. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1776Gesellschaftergeschäftsführer einer polnischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 837/1-IV/4/0028.12.2000

…einem grenzüberschreitenden (negativen) Qualifikationskonflikt führt. Sollte dieser Fall eintreten, müsste die weitere Vorgangsweise mit dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt abgeklärt werden (Terminvereinbarung mit dem Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht wäre diesfalls zu empfehlen). 28. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1977Einseitige Dehnung des Arbeitgeberbegriffes im DBA-Norwegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 947/1-IV/4/0108.01.2002

…wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet, sondern in Österreich ausgeführt worden wären, müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische Unternehmen als…

EAS 2075Brasilianischer Unternehmensberater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 517/1-IV/4/0217.06.2002

…Marktausbau und der Distributionserweiterung in Brasilien, dann kann nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens eine Feststellung darüber getroffen werden, ob die Unternehmensberatung die Kriterien des BMF-Erlasses AÖF Nr. 265/1992 erfüllt und folglich als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist, oder ob Gewerblichkeit der Tätigkeit gegeben…