…ausländischen Kunden die Errichtung eines Lagerlogistiksystems in Auftrag gegeben und wird dieser Auftrag von drei verschiedenen Arbeitsteams des auftragnehmenden österreichischen Unternehmens ausgeführt, dann spricht die Vermutung dafür, dass die Arbeitszeiten der drei Teams zusammenzurechnen sind, um zu beurteilen, ob die zur Betriebstättenbegründung führende Baustellenfrist (Art…
Ist der Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu 40% seiner Arbeitszeit in der Schweiz für eine schweizerische Konzerngesellschaft tätig, dann ist es rechtsrichtig, wenn seine Bezüge dem Arbeitseinsatz entsprechend zu 40% der schweizerischen Gesellschaft überrechnet und dort der Einkommensbesteuerung unterzogen und in Österreich korrespondierend von der…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
…er von dort aus zu 3/4 seiner Arbeitszeit für seinen österreichischen Arbeitgeber tätig (Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist er nur zu 1/4 seiner Arbeitszeit an den technischen Apparaten des Arbeitgebers und bei…
Wird ein Angestellter einer britischen Konzerngesellschaft fallweise bei einer österreichischen Schwestergesellschaft tätig (ca. 30% seiner Arbeitszeit) und übernimmt die österreichische Gesellschaft folgende Kosten Kosten der Hotelaufenthalte; Zahlung einer monatlichen Kaufkraftausgleichszulage von S 9.100,- ("difference in cost of living"); Übernahme des Lohnaufwandes der britischen…
Entsendet eine operativ tätige tschechische Kapitalgesellschaft den bei ihr angestellten Geschäftsführer auf Grund eines mit der österreichischen Tochtergesellschaft abgeschlossenen Personalgestellungsvertrages nach Österreich, damit dieser 50% seiner Arbeitszeit als eingetragener Geschäftsführer der Leitung der österreichischen Tochtergesellschaft widmet, kann im Hinblick auf die ab 1. Jänner 2010…
…Dienstnehmer einer österreichischen GesmbH zu einem britischen Schwesterunternehmen entsandt, wobei er ca. 60% seiner Arbeitszeit physisch auf britischem Staatsgebiet verbringt und sich beruflich 40% in Drittstaaten aufhält, und bleibt die Ansässigkeit in Österreich erhalten (vor allem, weil die Ehefrau weiterhin in der österreichischen Wohnung lebt…
Übernimmt eine schweizerische Gesellschaft die Geschäftsführung für ihre österreichische Tochtergesellschaft und entsendet sie zu diesem Zweck einen ihrer leitenden Mitarbeiter laufend nach Österreich (40% seiner Arbeitszeit sind dieser auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübten Geschäftführertätigkeit gewidmet), so erbringt die schweizerische Muttergesellschaft hiedurch ihrer österreichischen Tochtergesellschaft eine Assistenzleistung…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
…es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das deutsche Unternehmen unterliegt daher mit den erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, wenn die zusammengerechnete Arbeitszeit in den einzelnen Ausbauphasen die Frist von 12 Monaten übersteigt. Bundesministerium für Finanzen, 17. Februar 2010
…allem die Tätigkeit organisatorisch stark in die Stiftung eingegliedert ist, wie dies etwa erkennbar würde, wenn die gesamte oder doch überwiegende Arbeitszeit der Stiftungsverwaltung gewidmet werden muss, wird von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen sein. Keinesfalls aber könnten die Vorstandseinkünfte als solche aus einer Aufsichtsratstätigkeit…
…BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Sollte der Dienstvertrag es hingegen zulassen, dass Arbeiten auch an anderen…
…dass der einzige Arbeitsort des Angestellten in den grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen ist und der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Der einschränkende…
…Betriebstätte gegeben sein (außergewöhnliche Gegebenheiten, wie zB der Umstand, dass Kanzleiangestellte des Steuerberaters einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit in den Dienst der Handelsvertretertätigkeit stellen und dass hiedurch eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird…
…folglich dem inländischen Lohnsteuerabzug und der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegen und dass ihre Bezüge entsprechend in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer einzubeziehen sind; der Umstand, dass im Ausmaß von etwa 20% der Arbeitszeit Dienstreisen zur deutschen GmbH erforderlich werden, könnte zur Folge haben, dass jener Teil der Bezüge…
…910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für…
…Es wird daher in solchen Fällen aus österreichischer Sicht ausreichend sein, die Arbeitstage nach dem Überwiegen der österreichischen und deutschen Arbeitszeiten entsprechend zuzuordnen. Allfällige weitere Vereinfachungen bei der Steueraufteilung müssten mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt abgesprochen werden. Da die deutsche Kapitalgesellschaft ihren Mitarbeiter…
…auf dem Baugelände (oder in dessen maßgebenden Umfeld, zB bei dortigen Subauftragnehmern) kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung…
…nach Art. 5 Abs. 3 DBA-Deutschland nach den Grundsätzen der "Vergabe in Form von Baulosen" nur die tatsächlichen Arbeitszeiten, nicht aber die zwischen den beiden Arbeitsphasen liegenden Zwischenzeiten zu berücksichtigen sind (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni…
…Maßgebend ist, ob es zu Anwesenheiten auf dem Baugelände kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer…