…Bank nach der bereits bisher (im Geltungsbereich des DBA-USA-1956) geübten Praxis auch weiterhin (im Geltungsbereich des DBA-1996) die Differenzsteuerbeträge einbehalten und (unter formloser brieflicher Anmeldung) auf das Postscheckkonto des BM für Finanzen zwecks Rückleitung in die USA einzuzahlen haben. In der Annahme…
…Doch Österreich würde in einem solchen Verfahren der von deutscher Seite als Anmerkung zum Partnership-Report der OECD vorgetragenen Lösung folgen (Observation by Germany on paragraph 91 and 92 auf Seite 66 des OECD-Partnership-Reports). Ohne daher mit dem OECD-Kommentar in Widerspruch zu…
…zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Der Umstand, dass jeder ADR-Inhaber mit der Annahme der Hinterlegungsbestätigung die Depotbank zu seinem Bevollmächtigten erklärt, die ADR-Inhaber die Depotbank bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes…
…gezahlte Steuer unter Berücksichtigung des oben dargestellten Mechanismus auf die US-Steuer an. Unter der Annahme, dass auf amerikanischer Seite von der US-Dividende eine US-Steuer in Höhe von 25 erhoben wird, rechnen die USA unter Berücksichtigung des Anrechnungshöchstbetrages die in Österreich zahlbare Steuer…
…Verfahrens geklärt werden. Unter der Annahme, dass sich der Sitz des Trusts in der Sonderverwaltungsregion Hongkong befindet und man dessen Körperschaftsteuersubjektivität und die Zurechnung der Einkünfte an ihn bejaht, käme als Anknüpfungsmerkmal für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich lediglich das Merkmal der inländischen Geschäftsleitung (§ 27…
…Österreich anzurechnen. Die österreichische Sozialversicherungspension darf allerdings - unter der Annahme dass keine österreichisch/amerikanische Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt - gemäß Artikel XI Abs. 1 lit. b (eine Bestimmung die gemäß Artikel XV Abs. 3 auch im Fall der Doppelansässigkeit ihre Wirkung behält) in den USA nicht besteuert werden…
…Österreich den Gewinntransfer keiner Besteuerung unterzieht, kann es daher auch nicht zu einer Anrechnung australischer Quellensteuern kommen. Die der EAS-Antwort zugrundeliegende Auffassung, daß die Gewinne der australischen Personengesellschaft aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, beruht auf der Annahme, dass es sich um Gewinne handelt…
…MA bereits vor der Änderung dieser Bestimmung durch das Update 2017 vertretenen Auffassung, dass das Erfordernis der Vollmacht, Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt, der Annahme einer Vertreterbetriebsstätte…
…5%ige Risikoprämie auch ein Teil der tschechischen Gewinnausschüttung einfließt und welche Auswirkungen diesfalls die Nichtdiskriminierungsklausel des DBA-Liechtenstein hierauf hat. Die vorstehenden Überlegungen gehen von der Annahme aus, dass in Österreich ansässige Personen weder Komplementäre der deutschen KGaA noch Gesellschafter der liechtensteinischen AG sind. …
…an der wiederum zu 100% die in den USA ansässige, operativ tätige und börsennotierte Konzernmuttergesellschaft (US-KM) beteiligt ist. Unter der Annahme, dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen…
…dem Gestellungsnehmer (dem österreichischen Sportverein) und der gestellten Arbeitskraft (dem Teamspieler) der Annahme eines steuerlichen Dienstvertrages nichts entgegen (vgl. in diesem Sinn VwGH 27.10.87, 85/14/0010, ÖStZB 1988, 181). 3. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Senderschutzbauten), wobei die Errichtung der einzelnen Sendestation nur rund 2 bis 3 Wochen in Anspruch nimmt und das Errichtungsnetz sich über ganz Österreich erstreckt, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen keine Zusammenrechnung der einzelnen Kurzbauzeiten mit der Wirkung der Annahme einer inländischen, die…
…begründete Betriebstätten oder feste Einrichtungen werden die Grundsätze des AOA (VPR 2010 Rz 179 ff) heranzuziehen sein, wodurch im gegebenen Zusammenhang die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode in Frage kommen wird. Dies beruht auf der Annahme, dass die in Auslandsbaustellen ausgeübten Funktionen - isoliert betrachtet - nur "Routinecharakter" (VPR…
… 2 Abs. 2 EG-Amtshilfegesetz); die Entscheidung wird in der Regel zugunsten einer Weitergabe ausfallen müssen, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sonst zum Schaden österreichischer Unternehmen eine wettbewerbsverzerrende Nichtbesteuerung eintreten würde. Nach Auffassung des BMF gestatten die EU-Amtshilferichtlinien hierbei auch Informationsweitergaben über…
…Buchwert) der Beteiligung an der schweizerischen Holdinggesellschaft für die beiden österreichischen Gesellschaften je 100 und kaufen diese beiden österreichischen Gesellschaften von ihrer schweizerischen Holding-Tochtergesellschaft die Saudiarabien-Anteile um je 300 zurück, dann erzielt damit die Holdinggesellschaft einen Gewinn von 400; dies unter der Annahme…
…in den USA der Besteuerung unterzogen wird, ergibt sich - angesichts der durch die US-Staatsbürgerschaft bestehenden "Doppelansässigkeit" - gemäß Artikel XV DBA-USA die Verpflichtung die gesamte US-Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen; dies allerdings in der Annahme, dass die Quelle der gegenständlichen Einkünfte in…
…4 KStG 1988 - steuerfrei. Allerdings nicht deshalb, weil Italien die Zinsen und Beteiligungserträge der M-Holding ausreichend hoch besteuert "hätte" (falls sie nach Sitzverlegung zugeflossen wären), sondern weil - nach der oben dargelegten Annahme - das Gesamtbild der Verhältnisse keinen Schädlichkeitscharakter erkennen lässt. Bundesministerium für Finanzen, 25…
…Diese Annahme setzt die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen voraus. Es wird daher den persönlichen Lebensinteressen im Zweifel der Vorrang gebühren. Wenn demnach ein österreichischer Staatsbürger, der 20 Jahre…
…die auf die Tätigkeit in Großbritannien entfallen, der britischen Besteuerung unterliegen. Wenn hierbei die britische Steuerverwaltung den britischen Anteil mit 80/365 (und nicht - bei Annahme von 220 Arbeitstagen pro Jahr - mit 80/220) berechnet, so wird dem unter den gegebenen Umständen von österreichischer Seite…
…zwecks Vermögenssicherung). Wird die US-Wohnung (verlustbringend) vermietet, wird idR die Annahme einer steuerlich unbeachtlichen "Liebhaberei" zutreffen, so dass die erwirtschafteten Verluste bei der Besteuerung in Österreich nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: