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EAS 113Anleihezinsen von einer brasilianischen Ölgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/108/1-IV/4/9206.04.1992

…gleichlautenden Auffassung seitens der brasilianischen Steuerverwaltung. In Österreich ansässige Erwerber von Anleihen der brasilianischen nationalen Ölgesellschaft, die unter Berufung auf die zitierte Abkommensbestimmung in Österreich Steuerfreiheit der Anleihezinsen in Anspruch nehmen wollen, werden daher aus Nachweisvorsorgegründen mit einer amtlichen Bescheinigung der brasilianischen Steuerverwaltung auszustatten sein…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 2711Progressionsvorbehalt bei argentinischen Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0262-IV/4/200608.05.2006

…Quasi-Endbesteuerung" nach § 37 Abs. 8 EStG in Anspruch nimmt. Sollte der Abgabepflichtige der Auffassung sein, dass nach inländischem Recht eine Progressionserfassung der argentinischen Anleihezinsen nicht zulässig sei, entzieht er sich damit selbst die Möglichkeit, die DBA-Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, da diese - wie…

EAS 1031Progressionsvorbehalt für steuerfreie argentinische Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 7/2-IV/4/9703.03.1997

Beziehen österreichische Investoren argentinische Anleihezinsen, die gemäß Artikel 11 DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, dann sind diese Zinsen für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen; und zwar auch dann, wenn sich die kuponauszahlende Stelle in Österreich befindet und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die…

EAS 183Swaptransaktionen im Zusammenhang mit steuerfreien indischen Anleihezinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/45/1-IV/4/9224.10.1992

  Zinsen, die ein in Österreich ansässiger Inhaber einer von einem indischen Schuldner ausgegebenen Anleihe bezieht, sind in Österreich gemäß Artikel IX DBA-Indien von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung kann sich allerdings nur auf einen Zinsenertrag beziehen, den der indische Anleiheschuldner zu leisten hat…

EAS 705Zinsenertrag inländischer vermögensverwaltender KEGs mit deutschen Anlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/19/1-IV/4/9528.08.1995

  Fließen inländische Anleihezinsen oder Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF…

EAS 761Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/3/1-IV/4/9521.11.1995

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer Mitte 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht) in…

EAS 807Dividenden- und Zinsenzufluss nach Wohnsitzverlegung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/1-IV/4/9629.01.1996

  Dividenden ausländischer Aktien und ausländische Anleihezinsen, die erst nach einer im Juni 1993 erfolgten Wohnsitzverlegung nach Italien (unter Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) zufließen, dürfen weder nach Art. 10 und 11 des DBA-Italien noch nach innerstaatlichem Recht (wegen Zuflusses im Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht…

EAS 2207KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/1-IV/4/0207.01.2003

…11 DBA-Deutschland Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf ihren Kapitalerträgen aus inländischen Bankguthaben zu verlangen. In Bezug auf Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt…

EAS 2180Problematische Auskunft eines deutschen Finanzamtes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 76/2-IV/4/0210.12.2002

…1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Absatz 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: "Soweit in dem anderen Vertragstaate die Steuer von inländischen Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben wird, wird das Recht zur Vornahme des…

EAS 2751Argentinienanleihen und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0354-IV/4/200626.06.2006

…1 Z 1 und Abs. 3 EStG verliert, wenn er neben seinen lohnsteuerabzugspflichtigen Einkünften inländische Vermietungseinkünfte von 700 Euro und argentinische Anleihezinsen von 900 Euro bezieht, wenn ihm sonach "andere Einkünfte" im Sinn von § 41 Abs. 3 EStG von mehr als 1.460 Euro zufließen…

EAS 597KESt-Pflicht deutscher Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/14/1-IV/4/9516.03.1995

…z.B. inländische Bankzinsen, nicht jedoch inländische Anleihezinsen. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D sind daher in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten…

EAS 590KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/9516.03.1995

…deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur auf bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D sind in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw…

EAS 1984Hypothekarzinsenzahlungen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 723/1-IV/4/0228.01.2002

…EStG der österreichischen Besteuerung, die allerdings nicht im Steuerabzugsweg, sondern im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Artikel 11 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht im Fall von Zinsen (ausgenommen Anleihezinsen) ein abkommensgemäß nicht beschränktes Besteuerungsrecht im Quellenstaat der Zinsen, sonach in Österreich vor; doch gilt Abs…

EAS 3192Inländischer Zinsenertrag einer deutschen Personengesellschaft mit inländischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3407-IV/4/201012.01.2011

…österreichischen Mitunternehmers) unmittelbar durch den Abfuhrverpflichteten erfolgen kann, wenn ihm ausreichende Nachweise für die Entlastungsberechtigung vorliegen. Auch wenn sich diese Regelung in den Einkommensteuerrichtlinien auf Anleihezinsen (Zinsen aus Forderungswertpapieren) bezieht, wird sie sinngemäß auch für Zinsen aus Bankeinlagen gelten. Der Weg, über eine "Befreiungserklärung" nach …

EAS 2468Swaptransaktion zur Nutzbarmachung einer Fiktivsteueranrechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2522/1-IV/4/0419.07.2004

…auch dann, wenn die Refinanzierungszinsen variabel, die Anleihezinsen aber fixe Zinsen sind. Die aus der Israel-Anleihe erwirtschafteten "Einkünfte" ergeben sich damit als der Saldo aus den fixen Zinseinnahmen und den variablen Refinanzierungszinsen. Wird nun mit dem ausländischen Verkäufer der Anleihe eine Swaptransaktion getätigt, in…

EAS 69Stückzinsen bei Verkauf einer steuerfreien brasilianischen Staatsanleihe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/51/1-IV/4/9214.01.1992

  Wird eine brasilianische Staatsanleihe im Sinn von Artikel 11 Abs. 3 lit b DBA-Brasilien (zu der gemäß Schlussprotokoll auch Anleihen der BANK VON BRASILIEN gehören) von dem österreichischen Anleihegläubiger veräußert, steht die in der zitierten Abkommensbestimmung vorgesehene Steuerfreiheit auch für die vom österreichischen…