RIS AI
22 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
EAS 2015In Deutschland nach § 8a KStG nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/0-IV/4/0203.04.2002

…sondern auf jene in Deutschland an. In dem Maße, in dem Deutschland Zinsenzahlungen ohne Abkommensverstoß (ein solcher Abkommensverstoß liegt bei den derzeitigen Unterkapitalisierungsvorschriften in Deutschland nicht vor) steuerlich als Dividenden behandelt, trifft Österreich gemäß Artikel 15 die Steuerfreistellungsverpflichtung. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 3143Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0953-IV/4/201019.04.2010

…der von seinem österreichischen (ebenfalls konzernzugehörigen) Arbeitgeber in den schweizerischen Verwaltungsrat entsandt wurde, keinen Abkommensverstoß darstellt, wenn die Schweiz nach ihrem innerstaatlichen Recht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die schweizerische Konzerngesellschaft als Arbeitgeber des Verwaltungsrates wertet oder wenn ein schweizerisches Büro des Verwaltungsrates als Betriebstätte der österreichischen…

EAS 1828Slowenische Personengesellschaften und OECD-Partnership-Report
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 708/1-IV/4/0105.04.2001

Beabsichtigt eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei zwecks forcierter Beratung im slowenischen Raum dort eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft zu gründen, dann liegt auf slowenischer Seite kein Abkommensverstoß vor, wenn diese Personengesellschaft in Slowenien als Körperschaft besteuert wird und folglich die Gewinntransfers nach Österreich einer Dividendenbesteuerung…

EAS 2102Gesellschaftergeschäftsführerbezüge und verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 9/1-IV/4/0222.07.2002

…Denn solange die Bezüge nach österreichischem Recht beurteilt eine angemessene Entschädigung für den deutschen Geschäftsführer darstellen, kann in der steuerlichen Erfassung dieser Bezüge in Österreich kein Abkommensverstoß erblickt werden. Denn Artikel 8 DBA-Deutschland teilt nach den mit Deutschland vereinbarten Auslegungsgrundsätzen jenem Staat das Besteuerungsrecht…

EAS 2545Entsandte Dienstnehmer-Aufsichtsräte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0306-IV/4/200402.02.2005

…die daher an die österreichische Konzerngesellschaft überwiesene Aufsichtsratsvergütung unter Berufung auf Artikel 16 Abs. 1 DBA der deutschen Besteuerung unterzogen, kann darin kein Abkommensverstoß gesehen werden. Denn es kann der deutschen Seite nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Funktion des Aufsichtsrates nicht der österreichischen Konzerngesellschaft…

EAS 845Verlustvortrag bei DBA-steuerfreien Auslandseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/114-IV/4/9625.03.1996

…DBA in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Auslandseinkünfte wohl für die Ermittlung des inländischen Steuersatzes anzusetzen sind, dass aber eine Einbeziehung in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einen Abkommensverstoß darstellen würde. Ein sich nur in der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abspielender Verlustausgleich kann daher nicht mit den außerhalb dieser…

EAS 2477Arbeitskräftegestellung nach Deutschland; Frage der Vereinbarkeit der deutschen Besteuerung mit dem DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/33-IV/4/0405.07.2004

…unselbständige Arbeit wirtschaftlich tragen. Der Umstand, dass steuerrechtliche Regelungen nicht formalrechtlich, sondern wirtschaftlich auszulegen sind, kann für sich allein keinen Abkommensverstoß darstellen. Auch nach österreichischem Recht ist die steuerliche Arbeitgebereigenschaft demjenigen zuzumessen, der wirtschaftlich die Arbeitsgeberfunktionen trägt. Rz 924 LSt-RL zeigt eine Reihe von…

EAS 2375Beteiligung an rumänischen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 306/1-IV/4/0321.11.2003

…7 iVm Artikel 24 DBA-Rumänien von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Unterwirft Rumänien die Gewinnausschüttung der Personengesellschaft an den österreichischen Gesellschafter unter Berufung auf Artikel 10 DBA einer 15-prozentigen Dividendensteuer, dann liegt auf rumänischer Seite kein Abkommensverstoß vor, da es Rumänien nicht verwehrt ist…

EAS 2954Liefergewinnbesteuerung im Verhältnis zu Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0893-IV/4/200828.03.2008

…zu beschleunigen. Denn es gilt diesfalls vor allem, die Grundfrage zu klären, ob Italien zu einer abweichenden Sachverhaltsbeurteilung (abweichende Funktionsbewertung der Betriebstättenaktivitäten) gelangt oder ob ein Abkommensverstoß durch eine abweichende Rechtsbeurteilung (Nichtanerkennung einer funktionsgerechten Gewinnaufteilung nach OECD-Grundsätzen) vorliegt. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008

EAS 2944Geschäftsführungstätigkeiten für eine tschechische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0477-IV/4/200822.02.2008

…Recht unzulässig machte. Es kann aber nicht als absurdes Ergebnis angesehen werden, wenn in Tschechien der Geschäftsführer einer tschechischen Kapitalgesellschaft als deren Arbeitnehmer angesehen wird. Soweit Tschechien eine Besteuerung der Geschäftsführervergütungen ohne Abkommensverstoß vornimmt, ist auf österreichischer Seite gemäß Art. 22 Abs. 1 DBA-Tschechien…

EAS 1416Verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschaftergeschäftsführer einer ausländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/9908.02.1999

…der inländischen Besteuerung unterwirft, ist er nach dem "Methodenartikel" (Art. 23 OECD-Musterabkommen) zur Anrechnung der - ohne Abkommensverstoß - im Ausland erhobenen Quellensteuer verpflichtet; und zwar nach Auffassung des BM für Finanzen ungeachtet des Umstandes dass die Quellensteuer im Ausland nicht als Dividendensteuer, sondern als Lohnsteuer…

EAS 1676Auslegungsfragen zum neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 571/1-IV/4/0012.06.2000

…Recht oder innerstaatlicher Praxis (Unterkapitalisierung, Gleichstellung von Darlehen und Gesellschaftskapital) nach Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind nach OECD-Auffassung aber auch als "Kapital" anzusehen. Werden Darlehenszinsen auf Grund russischer innerstaatlicher Unterkapitalisierungsbestimmungen teilweise als Dividenden behandelt (dies stellt idR keinen Abkommensverstoß dar, siehe Z…

EAS 431Pauschalbesteuerung in der Schweiz und österreichischer Ferienwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2223/1/1-IV/4/9421.04.1994

…nicht dazu, dass Ansässigkeit in der Schweiz eintritt. Damit würde der inländische Ferienwohnsitz bewirken, dass Österreich die Position des "Ansässigkeitsstaates" zufällt und dass die Erfassung der Drittstaatseinkünfte in Österreich keinen Abkommensverstoß darstellt. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…

EAS 3324Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0211-IV/4/201308.04.2013

Schließt ein hochbegabter Wissensträger in der Jahresmitte 2010 aus Anlass der Beendigung seines Dienstverhältnisses mit seinem amerikanischen Arbeitgeber eine Vereinbarung, derzufolge er sich innerhalb der folgenden 4 Jahre jeglicher wettbewerbsschädigender Aktivitäten enthalten muss, und wird hierbei ein endfälliges Pauschalentgelt vereinbart, das nach einem im Jahr…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

Werden bei einer deutschen Unternehmensgruppe, die an österreichischen Kommanditgesellschaften beteiligt ist, auf deutscher Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…

EAS 2991Abfindung wegen Aufhebung einer Vertragszusage betreffend Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1923-IV/4/200823.07.2008

Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…

EAS 662Besteuerungskonflikte sind primär durch Verständigungsverfahren zu beseitigen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 1269/2/1-IV/4/9526.06.1995

Erbringt ein österreichisches EDV-Dienstleistungsunternehmen an seine Prager Tochtergesellschaft Dienstleistungen (EDV-Wartungsarbeiten, Marketing- und Verkaufsunterstützung) und werden die hiefür gezahlten Dienstleistungsvergütungen in Tschechien als Lizenzgebühren klassifiziert und einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterworfen, dann stellt dies offensichtlich einen Verstoß gegen das DBA-CSSR dar. Denn wenn…

EAS 1975Abkommenswidrige Haftungsinanspruchnahme eines deutschen Auftraggebers durch sein deutsches Finanzamt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 853/1-IV/4/0102.01.2002

Erbringt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für einen deutschen Auftraggeber an dessen Messeständen in Deutschland Kellnertätigkeiten und Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a…