…Einkünftezurechnung VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, VwGH 26.07.2000, 97/14/0070, VwGH 09.12.2004, 2002/14/0074, VwGH 10.08.2005, 2001/13/0018) untersucht werden, ob die Lizenzgebühren der schweizerischen Gesellschaft zurechenbar sind. Bundesministerium für Finanzen, 12. Mai 2006
…selbständiger Unternehmensberater bezogenen Honorare der schweizerischen oder der österreichischen Besteuerung unterliegen hängt davon ab, ob dem Unternehmensberater zur Erbringung seiner Beratungsleistungen eine "feste Einrichtung" (Betriebstätte) im Sinn von Artikel 14 des Abkommens in der Schweiz zu Verfügung gestellt wurde. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister:…
…nicht aber auch für andere Einkünfte wie beispielsweise ausländische Kapitalerträge. Es ist wohl richtig, dass mit der Weltbank in Artikel 14 Abs. 1 lit. e des Abkommens vom 21.07.2010, BGBl. III Nr. 23/2011, über die Einrichtung eines österreichischen Verbindungsbüros, vereinbart worden ist…
…des Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz vor, sodass das Abkommen Österreich keine Besteuerungsrechte daran entzieht. Doch bleibt trotz dieser abkommensrechtlichen Aufrechterhaltung des österreichischen Besteuerungsanspruches das Erfordernis für eine Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF vor dem BBG 2011 bzw. § 27…
…der Baubewilligung) dann ist in jenen Abkommen, die - wie die DBA mit Rumänien und Serbien - noch unterschiedliche Zuteilungsregeln für gewerblich tätige und freiberuflich tätige Unternehmen enthalten, die für freiberuflich Tätige maßgebende Verteilungsnorm des DBA anzuwenden. Nach Artikel 14 DBA-Rumänien darf die österreichische Architektin nur…
…nicht künstlerische Leistungen, sondern gewerbliche Leistungen der Konzertagentur abgegolten und es hätten von diesen Zahlungen nur im Wege des "Künstlerdurchgriffs" die an das Orchester und den Dirigenten weiterfließenden "Künstleranteile" besteuert werden dürfen (VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165). Bundesministerium für Finanzen, 17. Jänner 2012
…13 Abs. 5 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen (vorausgesetzt, dass die aufgelöste Gesellschaft keine Grundstücksgesellschaft im Sinn von Art. 13 Abs. 2 des Abkommens ist). Einkünfte, die unter § 98 Abs. 1 Z 5 lit. e EStG 1988 fallen, sind vom Kapitalertragsteuerabzug befreit (§…
…bestehen. Nach dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen müssten diese Dienstnehmerbezüge auf der Grundlage der 1986 getroffenen Verständigungslösung dem Artikel 14 zugeordnet werden. Es könnte diesfalls ein Wechsel des Besteuerungsrechtes von Deutschland nach Österreich nur dann eintreten, wenn die Arbeit des Gesellschafterdienstnehmers nicht…
…fallen daher unter Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 (EAS 609).Artikel 10 des Abkommens teilt Österreich das Besteuerungsrecht an allen Gehältern und ähnlichen Vergütungen zu, die von den öffentlich rechtlichen Körperschaften Österreichs für eine gegenwärtige oder frühere Dienstleistung gezahlt wurden…
…2 des Abkommens unter Rückgriff auf das innerstaatliche Recht zu entscheiden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht stellen Zinsen, die als Sondervergütung einem Personengesellschafter zufließen, Gewinnbestandteile dar und unterliegen daher im vorliegenden Fall gemäß Artikel 7 DBA-D der österreichischen Besteuerung. Wird Österreich solcherart durch Artikel 3…
Seit dem VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217, gilt nunmehr ohne jegliche Einschränkung die Grundregel, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte begründen kann, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher…
…seiner Entscheidung die Auffassung vertreten, dass der anzurechnende Fiktivsteuerbetrag nicht von den Zinseneinnahmen, sondern ebenfalls von dem Betrag der Zinseneinkünfte hätte berechnet werden sollen (VwGH 25.11.2002, 99/14/0099). Allerdings hat der Gerichtshof dies nicht zum Anlass genommen, die Abgabenbescheide als rechtswidrig aufzuheben…
…sein Inkrafttreten noch des Austausches der Ratifikationsurkunden. Es wird erwartet, dass dieser Urkundenaustausch jedenfalls bis September 1995 erfolgen wird, so dass ab 1996 mit dem Wirksamwerden der neue Rechtslage zur rechnen ist. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zu tragen. Da allerdings die nach der neuen Rechtslage vorzunehmende Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren vorgenommen werden kann, bestehen keine Bedenken, wenn die genannte Lohnsteueraufrollung unterlassen und die Umsetzung der dem geänderten Abkommen entsprechenden Besteuerung der Jahressteuerveranlagung 2007 vorbehalten wird (siehe auch AÖFV…
…physischen Aufenthalts in Deutschland abgestellt. Es ist daher unerheblich, ob die Aufenthaltszeiten in Deutschland dem Arbeitseinsatz gewidmet sind oder nicht (vgl. hierzu näher Erlass des BMF vom 18.11.1991, 04 0610/169-IV/4/91, AÖF Nr. 331/1991, sowie Z 5 OECD-Kommentar…
…unterworfen, dass die in Österreich freizustellenden Einkünfte auf Grund des Abkommens in Frankreich besteuert werden dürfen. Wenn aber - zum Unterschied von der Situation auf österreichischer Seite - auf Seiten Frankreichs ein Gesellschafterdienstnehmer nach wie vor als unselbständig tätig eingestuft und auf ihn folglich nicht Artikel 14…
…physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit löst für gewerbliche Beratungseinkünfte inländische beschränkte Steuerpflicht aus: EAS 727). Infolge der vom OECD-Modell abweichenden Fassung des Artikels 14 DBA-Brasilien wird bei freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische Steuerpflicht auch abkommensrechtlich bestätigt, wobei gemäß Artikel 23 des Abkommens die inländische…
…inländischen Anlegern steuerlich zuzurechnen. Bei dieser dem innerstaatlichen Recht folgenden Betrachtung würden die Einkünfte unter Artikel 6 des DBA-Deutschland fallen und dürften diesfalls in Österreich nur für Belange des Progressionsvorbehaltes angesetzt werden. Artikel 10 DBA-Deutschland stellt allerdings in Absatz 3 fest, dass auch …
…6) dargelegten Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Geschäftsleitung erfüllt sind. Mangels gegenteiliger Verständigungen mit der französischen Steuerverwaltung würden diese Kriterien auch über eine eventuelle Ansässigkeit der französischen Gesellschaft in Österreich entscheiden. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…nicht unter Artikel 10 bzw. 11 des Abkommens, sondern wird noch von Artikel 6 erfasst. Insoweit sind daher auch Kapitalerträge, die in dem im Verständigungsprotokoll geforderten engen Zusammenhang mit den deutschen Immobilienerträgen stehen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 8. März 2004 Für den Bundesminister…