…Wasserkraftwerkbauvorhabens auf schweizerischem Staatsgebiet Segmente für die Wehranlage errichtet und dieses Bauvorhaben innerhalb der 12-Monatsfrist abgeschlossen, wobei die Errichtung der Wehranlage 2007 abgenommen und abgerechnet worden ist, dann ist durch diese Bauausführung keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz entstanden…
…von einem türkischen Generalunternehmer den Auftrag, Windanlagen zu montieren und wird mit dieser Montagearbeit am 9.3.2010 begonnen, dann endet die zur Betriebstättenbegründung führende 6-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich…
…damit die Auftragsvergabe im Vorhinein in 2 getrennten Abschnitten, sodass für die Berechnung der 12-Monatsfrist nach Art. 5 Abs. 3 DBA-Deutschland nach den Grundsätzen der "Vergabe in Form von Baulosen" nur die tatsächlichen Arbeitszeiten, nicht aber die zwischen den beiden Arbeitsphasen liegenden Zwischenzeiten…
…sein, wenn die Auftragsvergabe in zwei "Baulosen" erfolgt und die Summe der Mitwirkungszeiten an den solcherart zeitlich getrennten Bauabschnitten (unter Außerachtlassung der arbeitsfreien Zwischenzeiten) die für die Betriebstättenbegründung maßgebende 12-Monatsfrist nicht übersteigt (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7…
…deutsches Unternehmen mit den Gerüstbauten für Großprojekte in Österreich betraut, wobei die Mitwirkung an der inländischen Bauführung wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zum Entstehen einer inländischen Baubetriebstätte führt, dann steht das Lohnbesteuerungsrecht an den in dieser Baubetriebstätte eingesetzten…
…Steuerpflicht verstößt nicht gegen das DBA-Deutschland, weil die Gesamtausführung des von der ARGE übernommenen Auftrages länger als 12 Monate dauert und damit abkommensrechtlich die betriebstättenbegründend wirkende 12-Monatsfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-D überschritten wird. Nach Z 19.1 des OECD-Kommentars…
…die betriebstättenbegründende 12-Monatsfrist nicht übersteigt und deren Besteuerung daher gemäß Artikel 7 des Abkommens ausschließlich Österreich zugewiesen ist, bloße im Lieferauftrag integrierte Nebenleistungen (zB Montageüberwachung und Personaleinschulung durch österreichische Techniker und Ingenieure) aus Artikel 7 herausgelöst und Artikel 14 Abs. 3 des Abkommens unterstellt…
…einzelnen Sendestation nur rund 2 bis 3 Wochen in Anspruch nimmt und das Errichtungsnetz sich über ganz Österreich erstreckt, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen keine Zusammenrechnung der einzelnen Kurzbauzeiten mit der Wirkung der Annahme einer inländischen, die 12 Monatsfrist übersteigenden Baubetriebstätte anzunehmen…
…in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an…
…die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber die nach dem neuen Abkommen vom 30.3.2005 zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tage-Frist im künftig maßgebenden 12-Monatszeitraum überschritten werden wird, dann verbleibt es für 2006 bei der Steuerpflicht in…
…kann nicht das Entstehen einer Baubetriebstätte (im Sinn von Art. 5 Abs. 3 OECD-Musterabkommen) verhindern, da bei Baustellen-Betriebstätten nur die Mitwirkungsdauer, nicht aber das Vorhandensein von dauerhaften festen Einrichtungen maßgebend ist (EAS 2882). Eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an dem Bauprojekt setzt allerdings…
…USA österreichische Steuerpflicht ein; und zwar dann, wenn die auf die österreichische Tätigkeit entfallenden Bezugsteile 3.000 Dollar (pro Jahr) überschreiten. Eine nachträgliche Prämienauszahlung, die nach dem Wegzug erfolgt und die für die noch vor dem Wegzug erbrachte inländische Arbeitsleistung gewährt wird, unterliegt der inländischen…
…so wird hinsichtlich der von der GesmbH an ihren in London ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführer ausgezahlten Geschäftsführerbezüge inländische Steuerpflicht gegeben sein. Denn selbst wenn der britische Geschäftsmann in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügt und die Aufenthalte in Österreich die 6-Monatsfrist des § 26 BAO nicht überschreiten…
…Anlage dienen, sondern im Rahmen der Gewährleistungsphase stattfinden. Siehe in diesem Zusammenhang auch Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 2186 und Rz 2187, wonach unter Berufung auf das VwGH-Erkenntnis vom 8.3.94, 93/14/0179, Testläufe im Allgemeinen selbst dann nicht zur Herstellungsphase gerechnet werden, wenn…
Ein österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR…
…so wird hiedurch - bei Überschreitung der 12monatigen Baustellenfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Korea - eine Betriebstätte in Korea begründet, die Korea das Besteuerungsrecht für die aus dieser Betriebstättentätigkeit erzielten Gewinne zuteilt. Wird die Bauplanung und die Zulieferung von Anlagenbauteilen von einer anderen konzernzugehörigen österreichischen…
…EStG freigestellt werden (AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988). Die Vergütungen können in einem solchen Fall weiters auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 als unecht umsatzsteuerbefreit behandelt werden. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…keine Steuerpflicht in Deutschland aus; auch ist unerheblich, dass das deutsche Bauvorhaben wegen Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen, die tatsächlich ihren Familienwohnsitz im grenznahen Raum haben. Da sich aus dem…
Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-CZ führen Dienstleistungen, die über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn…
…von 6 Monaten angenommen. Ein in den USA ansässiger freiberuflich tätiger Kameramann unterliegt hingegen nach Artikel X DBA-USA in Österreich der Besteuerung, wenn seine Vergütungen (pro Jahr) den Gegenwert von 3.000 US-Dollar überschreiten. Das österreichische filmproduzierende Unternehmen wäre in diesem Fall gemäß …