…Einkünfte nach ihrem Recht zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht der USA wäre nur dann nicht gegeben, wenn die hierbei erzielten Betriebseinnahmen den Betrag von 20.000 US-Dollar nicht übersteigen. Eine allenfalls in den USA erhobene Einkommensteuer wäre gemäß Art. 22 DBA-USA auf jene österreichische…
…Personen, sonach nur auf die (im Angestelltenverhältnis) tätigen "Künstler" anwendbar ist. Soweit diese "Künstler" Bruttoeinnahmen aus der Tournee in einem die 20.000 US-Dollar Freigrenze nicht übersteigendem Ausmaß erzielen, dürfen auch sie in den USA nicht besteuert werden (siehe auch das Verständigungsprotokoll zu Artikel…
…Sollten Bezugsteile auch auf in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen, stünde Steuerfreiheit nur dann zu, wenn die hiefür dem Künstler zufließenden Bruttoeinnahmen den Grenzbetrag von 20.000 US-Dollar (Jahres-Freigrenze) nicht übersteigen (Artikel 17 des Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (DBA-USA), BGBl. III Nr…
…österreichische Steuerschuld anfallen kann, da deren Einkünfte für den 1 - 2 Tage dauernden Wettkampf jedenfalls unterhalb der 20.000 US-Dollar-Grenze des Artikels 17 DBA-USA liegen wird. Was nun die Einnahmen des US-Veranstalters aus der Überlassung von Senderechten anlangt, ist zu sagen…
…Art. 17 DBA-USA weiters nur dann ein, wenn die Jahresfreigrenze von 20.000 Dollar überschritten wird. Soweit bei den beiden Künstlern Steuerzahlungen in Österreich erbracht werden, sind diese auf Grund der mit den USA und mit Großbritannien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in den Ansässigkeitsstaaten anrechenbar. 11…
…MA entsprechenden Abkommensbestimmung nicht der inländischen Abzugsbesteuerung; auch US-Künstler, deren jährliche Vergütung in Österreich die Grenze von 20.000 US-Dollar nicht übersteigt, sind von der Abzugsbesteuerung zu entlasten. In derartigen Fällen einer abkommensrechtlichen Entlastungsverpflichtung setzt eine Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Abs…
…wenn der Grenzbetrag des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 US-Dollar überschritten wird. Es gilt hiebei als Grundsatz, dass Artikel 17 dem Auftrittstaat das Besteuerungsrecht für das Gesamtentgelt zuteilt, ohne dass eine Aufteilung auf die Aufführung als solche und auf die…
…für den aus den USA angereisten Künstler könnte sich aus Art. 17 Abs. 1 DBA-USA eine Steuerfreistellungsverpflichtung ergeben, wenn der dort genannte Schwellenwert von 20.000 US-Dollar nicht überschritten wird (siehe hiezu auch Pkt. 2.1 des Erlasses AÖFV. Nr. 111/1999). 07…
…in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in Österreich lebender US-Amerikaner nach dem Tod seines in den USA ansässig gewesenen Vaters eine Überweisung von 70.000 US-Dollar…
…von der Höhe der für die Lehrtätigkeit bezogenen Vergütungen ab: Nur wenn die Opernsängerin für die kurzfristig in Österreich ausgeübte Tätigkeit Vergütungen bezieht, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar (im Kalenderjahr) nicht überschreiten, so entfällt die österreichische Steuerpflicht. Diese Vergütungsgrenze würde gemäß Art…
…000,- (ab 1997: S 47.000,-) nicht übersteigen, käme es dadurch zu einer vollständigen Steuerentlastung in Österreich. Im Fall der amerikanischen Gastvortragenden wird weiters zu berücksichtigen sein, dass dann, wenn die von der österreichischen GmbH geleisteten Beträge (Sachbezüge) den Gegenwert von 3.000 US-Dollar…
…Artikel X des DBA-USA tritt inländische Steuerpflicht für ausschließlich in den USA ansässige Vortragende nur dann ein, wenn die Honorare (die innerhalb des gesamten Jahres aus Österreich bezogen werden) den Gegenwert von 3.000 US-Dollar übersteigen. 6. November 1991 Für den Bundesminister: Dr…
…USA gegründet werden (diesfalls wäre aber Voraussetzung, dass die Honorare den (heutigen) Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Jahr nicht übersteigen. Für die Frage, ob anlässlich der Honorarauszahlung der Steuerabzug in unmittelbarer Anwendung der DBA unterbleiben kann, wird auf den Erlass vom 20. Dez…
…Besteuerung, wenn seine Vergütungen (pro Jahr) den Gegenwert von 3.000 US-Dollar überschreiten. Das österreichische filmproduzierende Unternehmen wäre in diesem Fall gemäß § 99 Z 1 EStG zur Einbehaltung einer 20-prozentigen Abzugssteuer verpflichtet (die allerdings auf Grund des DBA auf die US-Einkommensteuer, die…
Für die Beurteilung, ob die Jahresfreigrenze gemäß Art. 17 DBA-USA von US-$ 20.000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt…
Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der…