Wird einem Arbeitnehmer, der 25 Jahre in einem weltweit tätigen Konzern beschäftigt war und der 15 Jahre davon in den Diensten einer belgischen Konzerngesellschaft gestanden ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage…
…handelt; das solcherart ermittelte Jahreseinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung des anzuwendenden Durchschnittsteuersatzes (Progressionssatzes). Zwecks weiterer Feststellung der inländischen Steuerbemessungsgrundlage sind aus dem solcherart ermittelten Einkommen die positiven Einkünfte aus dem deutschen Immobilienbesitz gemäß Art. 3 i.V. mit Art. 15 DBA-Deutschland auszuscheiden…
…falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte…
…wenn an die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des österreichischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht wäre die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der österreichischen Bankenbetriebstätte oder bei der…
…wenn an die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des ausländischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht ist die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der ausländischen Bankenbetriebstätte oder bei der…
…Einkünfte erfassbar, entfällt auf österreichischer Seite nach Ablauf der "Spekulationsfrist" des § 30 EStG (10 Jahre bzw. im Fall von steuerbegünstigten Abschreibungen von Herstellungsaufwand: 15 Jahre) auf Grund des nationalen Steuerrechts die Möglichkeit, die nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-Schweiz gegebene Besteuerungsberechtigung auszuschöpfen. Die Schweiz…
…Oktober 2011; http://www.oecd.org/dataoecd/23/7/48836726.pdf) würde die Anmietung eines Verkaufsstandes bei einer Messeveranstaltung für die Dauer von 15 Jahren zu einer Betriebstätte auch dann führen, wenn die jährliche Nutzung lediglich 5 Wochen beträgt. Es lässt sich aus diesem Beispiel…
…Großbritannien zu verlangen. Der Aufwertungsbetrag könnte sodann bei der GmbH-Besteuerung in Österreich außerbücherlich auf 15 Jahre abgesetzt werden (§ 16 Abs. 4 Z. 2 UmgrStG). Künftige Gewinnausschüttungen der österreichischen GmbH an den britischen Gesellschafter unterliegen in Österreich einer mit 15% begrenzten Quellenbesteuerung, die auf die…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger ein Jahreseinkommen von rund 2 Mio S, bei dessen Ermittlung neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und einem Gewinn eines Einzelunternehmens ein Verlust aus einer 50%igen inländischen Kommanditbeteiligung von rund 0,01 Mio S berücksichtigt wurde, dann kann begrifflich…
…Abs. 4 des DBA-Niederlande entgegen. Eine steuerliche Erfassung in Österreich wäre nur unter den in Artikel 14 Abs. 5 genannten Gegebenheiten vertraglich zulässig (Wegzug aus Österreich innerhalb der letzten 5 Jahre). 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ausgeübte Geschäftsführertätigkeit (zB ein Viertel der jährlichen Gesamtarbeitszeit) entfällt. Denn wenn Finnland die Bezüge als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit qualifiziert und folglich Artikel 15 des DBA-Finnland anwendet, dürfen diese Bezüge nach dem DBA-Finnland nur mit einem Viertel des Jahresgesamtbetrages in Finnland besteuert werden. …
…erste Rentenbezug im 66. Lebensjahr an, dann wäre der anzuwendende Kapitalisierungsfaktor mit 7 anzusetzen, sodass - unter der Voraussetzung gleich bleibender Rentenzahlungen - der kapitalisierte Rentenwert nach 7 Jahren erreicht wäre, sodass dann Steuerpflicht der Rente eintritt. In Fällen dieser Art wird nicht untersucht, ob und in…
In EAS 2369 wurde zu der Frage Stellung genommen, wie aus österreichischer Sicht die Anwendung der 1-Jahresfrist bei Dienstnehmerentsendungen nach Polen auf österreichischer Seite gehandhabt wird. Ist demzufolge ein vom österreichischen Arbeitgeber nach Polen entsandter Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er…
…für seine Auslandstätigkeit bezogenen Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen dann dem polnischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen insgesamt länger als 1 Jahr beträgt. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich…
…im Fall der über zwei Jahre in Österreich tätigen britischen Gastprofessoren der in Artikel 19 enthaltene Staatsbürgerschaftsvorbehalt lediglich, dass Österreich aus Artikel 19 keine Besteuerungsrechte gewinnen kann; es ist daraus aber nicht abzuleiten, dass in solchen Fällen dem in Artikel 15 verankerten Tätigkeitsprinzip derogiert werden…
…Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und ihre Unterrichtstätigkeit zwei Jahre nicht überschreitet. Die in Artikel 20 des Abkommens für eine maximal zweijährige Lehrtätigkeit vorgesehene Gastlehrerbefreiung kommt nicht zur Anwendung, weil…
Hat ein seit Jahren in England lebender Geschäftsführer der britischen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft eine in Österreich lebende Studentin geheiratet und auf diese Weise in Österreich nach längerer Zeit erstmals wieder einen gelegentlich benutzten Zweitwohnsitz begründet, dann löst dieser inländische Zweitwohnsitz wohl inländische unbeschränkte Steuerpflicht…
…Wohnsitz nach dem Tätigkeitsortprinzip des Art. 15 DBA-Ungarn. Hält sich daher der weiterhin in Österreich ansässige Mitarbeiter länger als 183 Tage pro Jahr auf ungarischem Staatsgebiet auf, dann sind die Bezüge insoweit in Österreich von der Besteuerung freizustellen, als sie auf Tätigkeitszeiträume auf ungarischem…
…Artikel 15 des DBA-USA (1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur dann im Nichtansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn die Arbeit dort ausgeübt worden ist. In Österreich kann für die Zeit bis zur Wohnsitzverlegung eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, in deren Verlauf die Inlandseinkünfte dem Jahressteuertarif unterworfen…
Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen ihrer Dienstnehmer für zwei Jahre nach Ungarn, damit dieser dort als Geschäftsführer der ungarischen Tochtergesellschaft die Organisations- und Vertriebsstruktur aufbaut, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Entsendung eine ihnen geeignet erscheinende Gestaltungsform…