…jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt. 31. Mai 1999…
…Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt" (siehe EAS 1466). In dem der…
…in Österreich verbrachten Arbeitstage. Nun ist zunächst festzustellen, welche Bezugsteile ausschließlich durch die in dem einen oder dem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit verursacht wurden. Diese Bezugsteile wären zunächst direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Hinsichtlich der nicht direkt zuordenbaren Bezugsteile (zB 13. und 14. Monatsbezug, Weihnachts-…
…in einem deutschen Lagerhaus eine computerunterstützte Regaleinrichtung und wird in diesem Zusammenhang ein in der Nähe von Graz wohnhafter Leiharbeiter eines liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmens in Deutschland eingesetzt (3 Entsendungen: vom 1.1. bis 31.3. und vom 13.6. bis 31.12. und vom 14.1…
…VwGH 10.10.1996, 95/15/0208, betr. die Umlenkung von Einkünften aus Buchhaltungsleistungen auf eine GmbH; VwGH 09.12.2004, 2002/14/0074 und VwGH 10.08.2005, 2001/13/0018, betr. Umlenkung von Zinsenerträgnissen über irische Basisgesellschaften. Bundesministerium für Finanzen, 17. Dezember 2009
…April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997 und für 1998 werden nur die jeweils in die beiden Jahre fallenden inländischen Bezugsteile nach der Jahrestabelle der Besteuerung unterzogen; da sich der Hauptwohnsitz…
…Gewinnausschüttungen, Gewinne aus einer Beteiligungsveräusserung) nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 4 DBA-Ö/Deutschland, sondern in Bezug auf die Gewinnausschüttungen unter jene des Artikels 10a und in Bezug auf die Beteiligungsveräußerung unter jene des Artikels 7 bzw. alternativ Art. 13 Abs. 1 des Abkommens…
…84/13/0053 hat der VwGH im Fall einer beratenden Tätigkeit entschieden, dass - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt ist, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist (EAS 350). Es ist daher nicht…
…67,27% (148 : 220 x 100) des (laufenden) Jahresbezuges demnach in Österreich von der Besteuerung freizustellen und der deutschen Besteuerung zu überlassen sein (auszuscheiden sind aber diesfalls auch die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten); für die sonstigen Bezüge wird ebenfalls zu untersuchen sein…
…wenn der EU-Beamte nach seinem Dienstantritt in Brüssel seinen deutschen Wohnsitz aufgibt, soll daher Deutschland ihn nach wie vor als unbeschränkt Steuerpflichtigen behandeln (wobei die EU-Bezüge gemäß Artikel 13 des Protokolls steuerfrei zu belassen sind). Diese alle EU-Staaten bindende Bestimmung gestattet nicht…
…in die Alterspension einfließen soll, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen davon auszugehen sein, daß ihm diese Prämie im Jahr 1998 steuerlich zugeflossen ist. Aus dem VwGH-Erkenntnis vom 14. 12. 1988, 87/13/0030, ÖStZB 1998, 209, kann für den gegenständlichen Fall…
…Allerdings wird darauf zu achten sein, dass nicht nur der in Slowenien ausbezahlte Bezugsteil von ATS 300.000, sondern der gesamte Aufwand für den slowenischen Geschäftsführer aus der Besteuerungsgrundlage der österreichischen GmbH ausgeschieden und an die slowenische Tochtergesellschaft weiterbelastet wird; denn dieser Aufwand ist nicht…
…Arbeit und werden sonach nicht jenen aus nichtselbständiger Arbeit zugeordnet. Solange sich daher weder aus dem Abkommenswortlaut noch aus dem Zusammenhang der Abkommensbestimmungen Gegenteiliges ergibt, ist der Bestand oder Nichtbestand des inländischen Besteuerungsrechtes an Gesellschaftergeschäftsführerbezügen nach den in den österreichischen DBAs dem Artikel 14 des…
…ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs…
…Tätigkeit zuzurechnen sind. Im Übrigen käme Art. 14 DBA-Slowakei nur dann zur Anwendung, wenn das Vorstandsmitglied wesentlich an der Gesellschaft beteiligt wäre und daher Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit iSd § 22 EStG 1988 erzielt (siehe auch Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes/Daurer, Internationales Steuerrecht I…
…und bezieht daher unter Art. 14 fallende Einkünfte nicht ein. Zum anderen wäre selbst bei Anwendung des Betriebstättenvorbehalts auf unter Art. 14 fallende Einkünfte die Anwendung dieser Bestimmung auf die aus der Beteiligung an der CH-AG resultierenden Dividenden schon deshalb verwehrt, weil in Bezug…
…den Beamten der Weltbank, dieselben Steuerbefreiungen wie sie die Beamten der Vereinten Nationen genießen. Die Steuerbefreiung in Bezug auf die von der Hauptorganisation der Vereinten Nationen bezahlten Gehälter und Einkünfte ist in Abschnitt 18 lit. b des UNO-Privilegienübereinkommens vom 13.02.1946, BGBl. Nr…
…nicht unter Artikel 9, sondern unter Artikel 13 (nicht besonders geregelte Einkünfte) fallen, sodass diesfalls Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Es wäre aber unzulässig, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht. 14. November 1996 Für…
…Realsteuer ausgeprägten Grundsteuer und in der ihr vergleichbaren US-property tax keine Vergleichbarkeit mit der als Personalsteuer konzipierten österreichischen Vermögensteuer (VwGH 14.10.1987, 85/13/0014 und VwGH 28.10.1987, 85/13/0016 und 85/13/0017). Allerdings sind in Bezug auf die…
…genießen, und zwar unter den gleichen Bedingungen. Auf Grund dieser Gleichstellungsverpflichtung werden daher die von der OECD bezahlten Ruhegehälter in gleicher Weise als vom Begriff "Bezüge" erfasst angesehen, wie dies bei den UNO-Beamten in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom 13…