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UFSF RV/0134-F/0213. und 14. Monatslohn, in monatlichen Teilbeträgen zusammen mit dem laufenden Lohn ausbezahlt, als sonstiger Bezug?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2003

…1993, 91/14/0038). Bezüge, die mit dem laufenden Arbeitslohn regelmäßig ausbezahlt werden, können nicht nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 behandelt werden (vgl. VwGH 25.10.1994, 90/14/0184). Aus dem gegenständlichen Lohnblatt für das Streitjahr ist ersichtlich, dass der 13. und 14…

UFSF RV/0274-F/02Krankenversicherungsbeiträge eines Grenzgängers an einen privaten inländischen Versicherer, 13. und 14. Monatslohn, Quellensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2003

…dass er im Juni 2000 und Dezember 2000 einen 13. und 14. Monatslohn in Höhe von jeweils 5.293,00 SFr erhalten hat. Der Anerkennung des 13. und 14. Monatslohnes als sonstige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 steht daher…

UFSF RV/0146-F/04Der in der Schweiz tätige Bw. möchte trotz gesunkenem Grundlohn erhöhte Sonderzahlungen als 13. und 14. Monatslohn geltend machen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2005

…13. und 14. Monatsbezug laufend anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt, sind diese Bezüge als laufender Arbeitslohn (zusammen mit diesem) nach Tarif zu versteuern (vgl. hiezu Doralt, Einkommensteuergesetz-Kommentar, Tz 4 ff zu § 67 EStG 1988; Sailer/Kranzl/Mertens/Bernold, Die Lohnsteuer in Frage und…

UStR 2000 Rz 4743.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im…

BFG RV/7100535/2025Monatlich anteilige Auszahlung des 13. und 14. Monatsbezuges
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2025

…werden. Aufgrund er gegebenen anteiligen monatlichen Auszahlung des 13. und 14. Monatsbezuges kann daher keine begünstigte Besteuerung im Rahmen des Jahressechstels erfolgen, sondern hat die Besteuerung nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zum Tarif zu erfolgen. Nicht schädlich für die Behandlung als sonstiger Bezug iSd …

UFSW RV/1772-W/05Ausländische Pensionszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2005

…Versicherungskassa. Im Rahmen der form- und fristgerechtenBerufung vom 22. März 2000 gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 wurde beantragt, die ausländischen Pensionseinkünfte den gleichen Steuerregeln zu unterwerfen wie die österreichischen Pensionen. Die Bw. hätte ihre Pensionseinkünfte nur 12-mal monatlich erhalten, somit keine 13. und 14. Bezüge…

UFSF RV/0002-F/04Abzugsfähigkeit von Kosten für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung als Werbungskosten; Qualifizierung von Feriengeld (14. Monatslohn) als sonstiger oder laufender Bezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2004

…und dementsprechend nach dem Tarif zu besteuern ist oder ob dieser Betrag einen sonstigen Bezug darstellt und gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt zu besteuern ist. Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insb. einmalige Bezüge (zB 13. und 14…

BFG RV/1100107/2014Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, Betriebsausgaben, 13. und 14. Monatsgehalt sowie Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einer Geschäftsführerin mit Arbeitsort Liechtenstein und Wohnsitzwechsel von Österreich in die Schweiz.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2016

…der 13. und 14. Monatslohn regelmäßig anteilig mit dem laufenden Monatslohn ausbezahlt, sind sie als laufender Arbeitslohn zusammen mit diesem nach dem Tarif zu versteuern. Eine gleichmäßige Aufteilung eines sonstigen Bezuges auf 12 Zahlungen im Jahr ist daher für die Behandlung als sonstiger Bezug iSd…

UFSW RV/0841-W/13Keine Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten bei privat veranlasstem Beibehalten des Familienwohnsitzes in Polen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2013

…12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 6. November 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe   Strittig ist, ob Werbungskosten gem. § 16 EStG 1988 bezüglich Kosten für doppelte Haushaltsführung und Heimfahrten, wobei…

UFSW RV/3022-W/131. Vorsteuerabzug und Rechnungsberichtigung 2. Steuerfreie Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013Teil 1/2

…13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 19. Dezember 2012 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2004 und 2005 sowie Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 und Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Oktober 2007 nach durchgeführter Verhandlung…

UFSW RV/0457-W/13Schätzung bei gravierenden Mängeln der Aufzeichnungen und ungeklärte Einlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. Juni 2010 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt u.a. ein Einzelunternehmen mit…

UFSW RV/2372-W/13Gesellschaft nach bürgerlichem Recht und Angehörigenjudikatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2013

…13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. Juli 2012 betreffend Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für die Jahre 2008 und 2009, Umsatzsteuer für die Jahre 2008 und 2009 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…

UFSW RV/0316-W/13Aufwendungen zur Erzielung künftiger Betriebseinnahmen und Vorsteuerabzug bei behaupteter Vermietungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2013Teil 1/2

…2006 zwischen V. Ltd. und Herrn H. vermerkt. Auf die Bitte der BP den Vertrag vorzulegen teilte der steuerliche Vertreter am 13. Juli 2012 per Mail Folgendes mit: "Bezugnehmend auf ihre E-Mail vom Sonntag, 1.7.2012 betreffend den Vertrag Nr. 1/05 vom…

UFSW RV/0468-W/13Schätzung bei gravierenden Mängeln der Buchführung und ungeklärten Einlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. September 2010 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2005 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSF RV/0052-F/13Steuerliche Behandlung von überobligatorischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur beruflichen Vorsorge in der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…Berufungsbegehren war folgedessen statt zu geben. 2. Sonstige Bezüge: Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatslohn, Belohnungen), so beträgt die Lohnsteuer, soweit die sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620,00 € übersteigen, 6 % (…

UFSW RV/1528-W/13Buchführungsmängel (Kassabuch) und statistische Unregelmäßigkeiten (Kalkulation) führen zur Schätzungsberechtigung gemäß § 184 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2013

…Adr.Bw., vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GesmbH, 1060 Wien, Lehargasse 1, vom 12. März 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 8. Februar 2013 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006 bis 2008 entschieden: Die…

UFSW RV/1471-W/13Abgabennachforderung auf Grund Versteuerung mehrerer Bezüge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2013

…Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | | 8.626,22 € | Steuer sonstige Bezüge wie z.B. 13. und 14. Bezug (220) nach Abzug der darauf entfallenden SV-Beiträge (225) und des Freibetrages von 620 € mit 6% | | 253,57 € |…

BFG RV/7200012/2022Verlängerung der Bewilligung zum unversteuerten Bezug von Luftfahrtbetriebsstoffen und deren steuerfreie Verwendung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.02.2023Teil 1/2

…als "***14***" bezeichnet), die Halterin des Luftfahrzeuges wird. Punkt 4 des Flugzeugsüberlassungsvertrags am Beispiel ***Lfkz3*** bestimmt auszugsweise: 4.1. ***14*** besitzt die alleinige Verfügungsmacht, die für den Betrieb des Luftfahrzeugs als Zivilluftfahrzeug auf eigene Rechnung gemäß § 13 LFG vorausgesetzt wird und hat demnach das Recht…

BFG RV/1100513/2018Aufteilung SV- und Pensionskassenbeiträge auf sonstige und laufende Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2025

…Einkommensbescheid Sollten Sie, was ich nicht hoffe, meinen obigen Argumenten bezüglich der VGKK-Anrechnung nicht folgen, so habe ich berechnet, wie meine Einkommensteuer selbst dann bemessen sein müsste, wenn die VGKK-Beiträge ungünstig auf das 13. und 14. Gehalt umgelegt würden. Selbst in diesem Fall…

LStR 2002 Rz 1055–105619.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 beträgt: | bis 2023 | 2.100 Euro | 2024 | 2.447 Euro | 2025 | 2.570 Euro | 2026 | 2.615 Euro Rz 1056: Die Lohnsteuer ist für sonstige Bezüge (zB 13. und 14…