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EAS 2583Überschreitung der Baustellenfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0130-IV/4/200525.02.2005

…kann der spanischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden, wenn sie den Bestand einer Betriebstätte als gegeben annimmt. Spanien wäre mit einer solchen Beurteilung auch dann im Recht, wenn die Fertigstellung aus Gründen verzögert wird, die nicht von dem österreichischen Bauunternehmen zu vertreten sind, weil der Auftraggeber…

EAS 1134Unvorhergesehene Überschreitung der 183-Tage-Frist bei der Dienstnehmerauslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/21-IV/4/9729.09.1997

Stellt sich bei der Entsendung eines Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus, dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung…

EAS 756Berechnung der Zweijahresfrist bei italienischen Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2487/1/1-IV/4/9513.11.1995

…an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der Sinn dieser Bestimmung liegt aus österreichischer Sicht darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat dort nicht zu einer Steuerpflicht führen sollten. Als kurzfristig sollen jene gelten, die zwei Studienjahre nicht überschreiten. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt…

EAS 3236Rückwirkende Betriebstättenbegründung bei Tiefbohrungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1322-IV/4/201109.09.2011

…Gesellschaft am 1. August 2010 mit Tiefbohrungsarbeiten in Österreich begonnen und stellt sich in der Folge heraus, dass die Arbeiten erst Ende September 2011 beendet werden können, dann ist durch die Überschreitung der für Bauausführungen geltenden 12-monatigen Frist des Artikels 5 Abs. 2 lit…

EAS 2319Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 bei Gastspielen russischer Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/11-IV/4/0323.07.2003

…beschränkt Steuerpflichtige anfallen kann, ist die Dokumentation dieses Umstandes ausreichend. Wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Theater geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen, dann ist - wenn keine Antragsveranlagung stattfindet - damit die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen Schauspieler, die wegen Überschreitung der Veranlagungsgrenze steuerlich erfassbar wären, abgegolten (Philipp-Loukota…

EAS 3073Planungs- und Überwachungsarbeiten durch eine japanische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1378-IV/4/200905.07.2009

…Projektgesellschaft anlässlich der Errichtung eines inländischen Universitätsneubaues mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragt, liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, die bei Überschreitung der in Art. IV Abs. 2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend wirkt. Da die Gesamtaktivität der japanischen Gesellschaft…

EAS 2149Funktionsanalyse bei türkischen Baubetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/8-IV/4/0228.10.2002

…die wegen Überschreitung der 6-Monatsfrist den Charakter einer türkischen Betriebstätte annehmen, dann gelten für die Gewinnzuordnung an diese türkische Betriebstätten die üblichen OECD-Regelungen, die eine Gewinnzuordnung nach Fremdverhaltensgrundsätzen erfordern. Hierzu ist im Rahmen einer Funktionsanalyse zunächst festzustellen, welche Aktivitäten tatsächlich an der türkischen…

EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…dass sich der Geschäftsführer 4 Tage pro Woche in Österreich aufhält und hiebei als Grenzgänger tätig wird oder während der Inlandsaufenthalte in einem Hotel nächtigt (im zweitgenannten Fall wird wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 BAO unbeschränkte Steuerpflicht eintreten) wird der österreichische Besteuerungsanspruch sich…

EAS 3199Geschäftsführerentsendung aus Tschechien zur österreichischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0177-IV/4/201121.02.2011

…Abkommen der Geltendmachung der beschränkten Steuerpflicht der tschechischen Gesellschaft entgegensteht. Unter den Gegebenheiten der VPR 2010 Rz 80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der…

EAS 284Dienstnehmerentsendung aus den USA nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/6/1-IV/4/9314.07.1993

  Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht…

EAS 647Anlagenerrichtung in Korea mit Konzernzulieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 505/3/1-IV/4/9531.05.1995

Übernimmt eine österreichische Kapitalgesellschaft (A-GMBH) den Auftrag, die Bauüberwachung und den örtlichen Materialeinkauf im Zuge einer Anlagenerrichtung in Korea zu bewerkstelligen, so wird hiedurch - bei Überschreitung der 12monatigen Baustellenfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Korea - eine Betriebstätte in Korea begründet, die Korea das…

EAS 351Umsatzsteuerpflicht deutscher Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1306/1/2-IV/4/9303.12.1993

…entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994 wird eine Grenze von S 300.000,00 maßgebend sein, ab deren Überschreitung der gesamte Inlandsumsatz in die Steuerpflicht eintritt. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1172Grenzgängerentsendung nach Deutschland und § 3 Abs.1 Z. 10 EStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 289/1-IV/4/9701.12.1997

…Der Umstand, dass infolge einer österreichischen Steuerbefreiung in Österreich keine Steuer anfällt, löst keine Steuerpflicht in Deutschland aus; auch ist unerheblich, dass das deutsche Bauvorhaben wegen Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern…

EAS 1192Liefergewinnbesteuerung bei britischen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/31-IV/4/9715.12.1997

…britische Tochtergesellschaft unter Aufsicht eines von der österreichischen Kapitalgesellschaft entsandten Montageleiters besorgt wird, dann ist - sofern wegen Überschreitung der für solche Bauausführungen relevanten Frist von 12 Monaten eine britische Betriebstätte für das österreichische Unternehmen entsteht - für die Ermittlung des der britischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinnanteiles zunächst…

EAS 1425Österreichische Universitätslektoren an italienischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 452/2-IV/4/9915.03.1999

…der Besteuerung zu unterziehen. Im Regelfall wird nach Auffassung des BM für Finanzen davon auszugehen sein, daß eine Lehrtätigkeit an einer staatlichen italienischen Universität als Ausübung einer öffentlichen Funktion im Sinn von Artikel 19 des Abkommens anzusehen ist. Kommt daher Artikel 20 wegen Überschreitung der…

EAS 1666Inländische Bodenverlegungen durch eine italienische Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2542/6-IV/4/0030.05.2000

…sodass eine inländische Betriebstätte nicht nur kraft Überschreitung der einjährigen Bauausführungsfrist und kraft ständigem Vertreter, sondern auch kraft Vorliegens einer dauerhaften betrieblich genutzten räumlichen Einrichtung gegeben ist. Unter diesen Umständen erscheint es nicht möglich, im Rahmen der Sachverhaltswürdigung den Bestand einer inländischen Betriebstätte im Sinn…

EAS 906Einkünfteaufteilung bei Auslandsentsendungen von Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/4-IV/4/9603.07.1996

…14 Feier-/Urlaubstage | - 45 Tage | Fristrelevante Entsendungstage | = 179 Tage | Weihnachtsbesuch | 6 Tage | Fristrelevante Gesamtaufenthaltstage | = 185 Tage Nachdem nun feststeht, dass wegen Überschreitung der 183-Tage-Frist Deutschland Besteuerungsrechte erlangt hat, ist in einem zweiten Schritt festzustellen…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

…Wertpapierhändler, die ebenfalls in einem Dienstverhältnis zu dem irischen Bankunternehmen stehen, in die österreichische Niederlassung entsandt, dann tritt in allen Fällen (also nicht nur bei Überschreitung der 183-Tagefrist oder bei funktionaler Zuordnung zum Personalstand der Zweigniederlassung) inländische Steuerpflicht ein. Denn gemäß Art. 9 Abs…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

…daß die Baustelle wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist zur Betriebstätte des die Arbeitskräfte nutzenden Unternehmens (des Beschäftigers) wird. Werden die verleasten Mitarbeiter in einer inländischen Betriebstätte des deutschen Beschäftigers eingesetzt, dann sind sie aus österreichischer Sicht in der Betriebstätte des Beschäftigers nicht aber in einer…

EAS 2523Zeitverschobene Anrechnung der italienischen Steuer bei Zahlung einer housing allowance an Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0273-IV/4/200430.11.2004

…bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…