…zusammen in der Mindeststudiendauer zuzüglich jeweils eines Toleranzsemesters abgeschlossen haben. Es kann im gegenständlichen Fall daher nicht isoliert auf das Überschreiten des ersten Studienabschnittes abgestellt werden, sondern wie im § 3 des Studienförderungsgesetzes vorgesehen, alternativ die insgesamt vorgesehene Ausbildungszeit als Maßstab für den Bezug der Familienbeihilfe…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…noch in der Mindeststudiendauer (gesetzlichen Studiendauer) zu absolvieren. Eine andere Rechtsauffassung ist auch dem vom Finanzamt erwähnten Erkenntnis des BFG vom 16.05.2014, RV/7101884/2014, nicht zu entnehmen. Das BFG hatte zu entscheiden, ob die Rückforderung von Familienbeihilfe bei Überschreiten der Mindeststudienzeit zwischen…
…Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. In Zusammenschau der obigen Regelungen ergibt sich, dass ***T*** den erforderlichen Nachweis von 16 ECTS-Punkten erfolgreich erbringen konnte. Zudem handelt es sich bei dem gegenständlichen dritten Semester um das sogenannte "Toleranzsemester" (d.h. jene Überschreitung der Mindeststudiendauer…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird, ergäbe, dass bei einer Überschreitung der Studiendauer nach dem ersten Studienabschnitt keine Berufsausbildung mehr (auch im zweiten Studienabschnitt) vorläge. Die Bestimmung, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn das Kind die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt…
…laut vorgelegten Bestätigungen des Studienerfolges der Wirtschaftsuniversität Wien vom 7.8.2003 Prüfungen im Ausmaß von 41 Semesterwochenstunden abgelegt hat, unter anderem Französisch-Proseminare sowie eine Teildiplomprüfung aus Französischer Sprache. Im Hinblick auf die gesetzliche Regelung ist die Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit um ein Semester…
…inskribiert seien, und - der Intensivierung des Engagements der Studierenden zur Vermeidung langer Studiendauern,denn durch die Studienbeiträge solle es für die Studierenden entsprechende finanzielle Anreize geben, ihr Studium in der Mindeststudiendauer abzuschließen (weshalb es auch Studienbeitragsbefreiungen für eine unverschuldete Überschreitung der Studiendauer, zB wegen Krankheit…
…zur Defensio sei angesucht worden, die Antwort der zuständigen Professoren sei noch ausständig. Der Termin sollte jedoch innerhalb der nächsten 14 Tage stattfinden und sei nur noch eine reine Formsache. Da jedem Studenten gewisse Toleranzsemester zur Überschreitung der Mindeststudiendauer zugestanden werde, müsste das doch auch…
…1 lit j FLAG sei unsachlich, weil sie dazu führe, dass alleine auf Grund der Wahl eines "längeren Studiums" bei Überschreiten der Mindeststudiendauer kein Beihilfenanspruch bestünde, während in einem kürzeren Studium bei gleichem Studienfortschritt weiter ein Anspruch gegeben wäre. Um nicht gegen das Differenzierungsverbot des…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. 3. Satz: Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein…
…überschritten wird (Gewährung eines Toleranzsemesters in der Mindeststudiendauer bereits enthalten). Ihr Tochter Stefanie hat das Studium B 310 mit 3/2004 begonnen, dies ist eine Studiendauer von 2 Semestern für die Zeit von 3/2004 bis 2/2005 plus 3 Semester aufgrund der erfolgten Anrechnung…
…ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden." Das Gesetz bietet keine Handhabe für die von der BF gewünschte "Gesamtdurchrechnung", und keine Möglichkeit, bei Absolvierung eines Studienabschnitts in weniger als der Mindeststudiendauer einem weiteren…
…diesem Zeitraum wegen Überschreitung der Mindeststudiendauer inkl. Toleranzsemester kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Vielmehr sollte überprüft werden ob die Verdienste im letzten Drittel des betreffenden Kalenderjahres 4/12 von € 8.725,- nicht übersteigen. Da dies der Fall ist, wird das Rechtsmittel der Berufung eingebracht…
…dieses Absetzbetrages sei. Seine fristgerecht eingebrachte Berufung gegen diesen Bescheid richtete der Bw. nur mehr gegen die Verwehrung des UAB. In der Rechtsmittelbegründung beschränkte er sich auf die Darlegung der Gründe, die zum Wegfall des Beihilfenbezuges geführt hatten (verspäteter Studienwechsel bzw. Überschreitung der Mindeststudiendauer) bzw…
…mehr als ein Semester überschreiten. Die vorgesehene Studienzeit beim Masterstudium Chemie an der Universität Wien beträgt vier Semester plus ein Toleranzsemester. Für die Studiengebühren gilt eine andere Regelung, wonach Studiengebühren zu zahlen sind, wenn die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten wird." Der Bw…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…lit. j sublit. cc) FLAG 1967 geforderte Voraussetzung - wegen der Überschreitung der gesetzlichen (Mindest)studiendauer bei der Tochter des Bf. - nicht vorliegt, konnte die Familienbeihilfe (und der Kinderabsetzbetrag) über den Streitzeitraum hinaus nicht gewährt werden. Soweit der Bf. seine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringt, dass…
…Ausbildungsjahr überschreiten. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnittes oder eines Studiums festgelegt ist (= gesetzliche Studiendauer). Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der…
…1967 geforderte Voraussetzung - wegen der Überschreitung der gesetzlichen (Mindest)studiendauer bei der Tochter der Bf. - nicht vorliegt, konnte die Familienbeihilfe (und die Kinderabsetzbeträge) im vorliegenden Fall nur bis zum Ende des 12. Semesters gewährt werden. Daher kommt der Rückforderung der Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen (für den…
…der Ausarbeitung ihrer Bachelorarbeit für dieses Studium beschäftigt. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 ist eine Überschreitung der vorgesehen Studienzeit (6 Semester) um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr zulässig - ein Bachelorstudium wird nicht in Studienabschnitte untergliedert - daher besteht grundsätzlich neben der gesetzlichen Mindeststudiendauer…