…lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären. 13. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ist von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt, derzufolge für die Besteuerung die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der 30-km…
…in der gedanklichen Folge zu einem Abfluss als Arbeitnehmerbeitrag zur Altersversicherung geführt; aus österreichischer Sicht sind daher die vom Arbeitgeber in der Ansparphase geleisteten Beiträge wie die unmittelbar vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge in den Gegenleistungswert der Rente einzubeziehen und es ist die Rente ab Überschreiten…
…15 (und folglich auch die Subsidiarität der Grenzgängereinkünfteregelung) gegenüber Artikel 18 beseitigt, doch ist bei Auslegung des Abkommens aus seinem Gesamtzusammenhang heraus dieser Subsidiaritätsklausel im gegebenen Zusammenhang lediglich klarstellende Bedeutung zuzumessen. Deutsches Krankengeld eines österreichischen Grenzgängers ist daher unter Progressionsvorbehalt von der österreichischen Besteuerung freizustellen. …
…kann der spanischen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden, wenn sie den Bestand einer Betriebstätte als gegeben annimmt. Spanien wäre mit einer solchen Beurteilung auch dann im Recht, wenn die Fertigstellung aus Gründen verzögert wird, die nicht von dem österreichischen Bauunternehmen zu vertreten sind, weil der Auftraggeber…
Stellt sich bei der Entsendung eines Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus, dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung…
…an einer anderen Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen. Der Sinn dieser Bestimmung liegt aus österreichischer Sicht darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat dort nicht zu einer Steuerpflicht führen sollten. Als kurzfristig sollen jene gelten, die zwei Studienjahre nicht überschreiten. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt…
…der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu erlangen. 5. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…veranlagen ist und folglich in der Lage sein muss, einen österreichischen Einkommensteuerbescheid in Deutschland vorzulegen, ist unzutreffend. Beschränkt Steuerpflichtige, die nur derartige abzugspflichtige Einkünfte in Österreich beziehen, unterliegen in Österreich keiner Pflichtveranlagung. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…der die laufenden Bezüge steuerlich zu erfassen hatte. Aber selbst wenn - unzutreffenderweise - die gegenständlichen Zahlungen als Vorwegzahlung künftiger Ruhegenüsse oder als im DBA-Deutschland nicht besonders erwähnte Einkünfte gewertet werden sollten, stünde das Besteuerungsrecht Österreich als Ansässigkeitsstaat der Einkünfteempfänger zu: im erstgenannten Fall gemäß Art…
…die allerdings mit der deutschen Seite nicht formell abgestimmt worden ist) als Bezüge im Sinn des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung) anzusehen. Sie sind daher in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Der besondere Progressionsvorbehalt…
…Gesellschaft am 1. August 2010 mit Tiefbohrungsarbeiten in Österreich begonnen und stellt sich in der Folge heraus, dass die Arbeiten erst Ende September 2011 beendet werden können, dann ist durch die Überschreitung der für Bauausführungen geltenden 12-monatigen Frist des Artikels 5 Abs. 2 lit…
…beschränkt Steuerpflichtige anfallen kann, ist die Dokumentation dieses Umstandes ausreichend. Wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Theater geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen, dann ist - wenn keine Antragsveranlagung stattfindet - damit die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen Schauspieler, die wegen Überschreitung der Veranlagungsgrenze steuerlich erfassbar wären, abgegolten (Philipp-Loukota…
…Projektgesellschaft anlässlich der Errichtung eines inländischen Universitätsneubaues mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragt, liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, die bei Überschreitung der in Art. IV Abs. 2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend wirkt. Da die Gesamtaktivität der japanischen Gesellschaft…
…die wegen Überschreitung der 6-Monatsfrist den Charakter einer türkischen Betriebstätte annehmen, dann gelten für die Gewinnzuordnung an diese türkische Betriebstätten die üblichen OECD-Regelungen, die eine Gewinnzuordnung nach Fremdverhaltensgrundsätzen erfordern. Hierzu ist im Rahmen einer Funktionsanalyse zunächst festzustellen, welche Aktivitäten tatsächlich an der türkischen…
…dass sich der Geschäftsführer 4 Tage pro Woche in Österreich aufhält und hiebei als Grenzgänger tätig wird oder während der Inlandsaufenthalte in einem Hotel nächtigt (im zweitgenannten Fall wird wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 BAO unbeschränkte Steuerpflicht eintreten) wird der österreichische Besteuerungsanspruch sich…
…Abkommen der Geltendmachung der beschränkten Steuerpflicht der tschechischen Gesellschaft entgegensteht. Unter den Gegebenheiten der VPR 2010 Rz 80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der…
Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht…
Übernimmt eine österreichische Kapitalgesellschaft (A-GMBH) den Auftrag, die Bauüberwachung und den örtlichen Materialeinkauf im Zuge einer Anlagenerrichtung in Korea zu bewerkstelligen, so wird hiedurch - bei Überschreitung der 12monatigen Baustellenfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Korea - eine Betriebstätte in Korea begründet, die Korea das…
…entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994 wird eine Grenze von S 300.000,00 maßgebend sein, ab deren Überschreitung der gesamte Inlandsumsatz in die Steuerpflicht eintritt. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: