…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…der Wegzugsstaat durch Art. 13 Abs. 3 daran gehindert, diesen im Veräußerungsjahr erzielten Veräußerungsgewinn zu besteuern, er wird aber nicht daran gehindert, erst zu diesem Zeitpunkt die in der letzten Sekunde vor dem Wegzug noch in seinem Staatgebiet entstandene Steuerschuld zu erheben. Denn bei der…
…eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland ist daher in Zuzugsfällen im Recht, wenn es auf der Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf…
…auf der Grundlage des inländischen Rechtes diesfalls nicht dem Artikel IX (Dividenden) sondern dem Artikel XVIII (Veräußerungsgewinne) des Abkommens zuzuordnen. Diese letztgenannte Bestimmung steht der steuerlichen Erfassung von Beteiligungsveräußerungen und damit auch der Erfassung des Liquidationsgewinnes auf Gesellschafterebene nicht entgegen. Sollte indessen der Übergang der…
…Erlasses AÖF Nr. 75/1994 hilfsweise auf den Übergang der Preisgefahr der Gesamtanlage abzustellen. Liegt der Zeitraum für die Errichtung einer im Fahrzeugbau benötigten Rohbauschweißanlage in Frankreich im Sinn der vorstehenden Ausführungen innerhalb der 12-Monatsgrenze des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Frankreich, dann wäre…
…Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der österreichischen Holding 3 auf die deutsche Holding 2 im Rahmen einer Umwandlung, sodann handelsrechtliche - nicht steuerrechtliche - Aufwertung in Deutschland und schließlich - steuerfreie - Ausschüttung an…
…Künstlers) von der schweizerischen Kapitalgesellschaft kein Antrag auf Nettobesteuerung gestellt, dann wäre damit auch die Steuerpflicht des Künstlers abgegolten. Durch eine "Steuertragungsklausel" in dem vom österreichischen Konzertveranstalter mit der schweizerischen Gesellschaft abgeschlossenen Konzertproduktionsvertrag kann zwar eine zivilrechtlich wirksame Anspruchsverlagerung nicht aber ein Übergang der im…
Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…
…von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Ungarn (Veräußerung unbeweglichen Vermögens) erfasst sind. Dies gilt daher entsprechend für inländische Mietrechtsabtretungen durch eine italienische Kapitalgesellschaft, sodass die Wahrnehmung der im inländischen Recht begründeten Steuerpflicht durch Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien gewährleistet wird. Es liegt mithin kein…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der inländischen Betriebstätten in die deutschen Betriebstätten transferiert wurden. Wäre der Fall so gelagert, dass die österreichische OHG den Betrag von S 140 Mio. im Kreditweg von dritter Seite (z.B. Bank) aufbringt, wären diese Mittel (und die Rückzahlungsverpflichtungen) von vorneherein dem steuerlichen Betriebsvermögen der…
…von 800.000 Euro zu verausgaben. Die Monatsraten im Gesamtwert von 800.000 Euro können daher nur als Bezahlung der Kaufpreisforderung von 800.000 Euro gesehen werden. Das BMF schließt sich daher der von polnischer Beraterseite vertretenen Auffassung an, dass unter den geschilderten Gegebenheiten die…
…Aussagen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995, gelten insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der…
…ein deutscher Staatsbürger, der wesentlich an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, am 1. Jänner 2009 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt und soll die Gesellschaftsbeteiligung in der Folge an eine gemeinsam mit den in Deutschland verbliebenen Familienmitgliedern gegründete deutsche Privatstiftung übertragen werden, so wird…
…die Betriebstätten der liquidierten Tochtergesellschaft mit dem gesamten Betriebsvermögen auch weiterhin schweizerische Betriebstätten bleiben; durch die Liquidation tritt lediglich ein Eigentümerwechsel im Betriebstättenvermögen von der schweizerischen Tochtergesellschaft zur österreichische Muttergesellschaft ein. Es liegt daher kein Fall von § 6 Z 6 EStG vor; der Liquidationsvorgang löst…
…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Übergang des österreichischen Kundenstockes auf die deutsche Gesellschaft fremdüblich abgegolten und der österreichischen Besteuerung unterzogen worden ist). Doch selbst wenn eine noch so starke Vermutung für den Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben ist, kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Einrichtung wegen der…
…in beiden Fällen die Steuerfestsetzung hinsichtlich der im Wegzugsjahr entstandenen Steuerschuld vorgenommen werden muss, wenn die absolute Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist (rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 295a BAO). Diese Steuerschuld ist eine Steuerschuld des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die deutsche Erbin…