…Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben…
…Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben…
…Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst. In EAS 3242 wurde vor dem Hintergrund dieser Wendung vertreten, dass der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erst bei einem unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht wird. Vor dem Hintergrund der mit dem AbgÄG 2015 erfolgten Änderung der Wegzugsbesteuerung…
…Abs. 1 DBA Hongkong nicht eingeschränkt, wonach der Ansässigkeitsstaat an "anderen Einkünften" ein ausschließliches Besteuerungsrecht erlangt. Hongkong könnte sich jedoch gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. a zur Erhebung einer Quellensteuer in Höhe von 10% auf Grund der weit gefassten Dividendendefinition in Art. 10 Abs…
…im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (EStR 2000 Rz 8016a). Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber nach § 99a EStG 1988 voraus, dass die Lizenzgebühren im Empfängerstaat einer Einkommensbesteuerung unterliegen, "ohne von ihr befreit zu sein" ("subject-to-tax-Klausel"). Dem EU-Zinssteuerabkommen wird nicht der Sinn…
…und der Gewinnausschüttungen im Rechnungswerk der slowakischen K.S. keine Änderung der Einkünftezurechnung bewirken kann. Die Einkünftezurechnung hat stets nach Maßgabe des nationalen Steuerrechts zu erfolgen, sie ist nicht Gegenstand zwischenstaatlicher Abkommen (BFH 04.04.2007, I R 110/05). Wird der Gewinn der inländischen…
…sprechen diese Umstände sehr dafür, dass hierdurch für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Österreich in die USA verlegt wird. Denn in diesem Fall hat sich in diesen 5 Jahren der Mittelpunkt sowohl der wirtschaftlichen wie auch der persönlichen Verhältnisse in die USA verlagert…
…Zusammenhang mehrere besondere Aspekte zu beachten. Einerseits verschwimmen im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind. Zum anderen erscheint für Belange des Methodenwechsels entscheidend, ob die in den Belastungsvergleich…
…den österreichischen Händler nach sich. Allerdings ist im Verhältnis zu Deutschland der Umstand zu berücksichtigen, dass gemäß Abs. 2 des Protokolls zu Art. 5 DBA Deutschland darüber Einverständnis besteht, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebsstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird…
…nicht ohne wesentliche Beeinträchtigung der Substanz an einen anderen Ort verbracht werde kann, weil zu dieser Substanz auch die Verlegung an einen bestimmten Ort unter Berücksichtigung der dortigen Verhältnisse gehört (ebenfalls VwGH 11.11.92, 91/13/0033). Wird nun der italienischen Bank eine unmittelbare…
…bei der indirekten Gewinnaufteilung grenzüberschreitend zwischen den Verwaltungen abgestimmt werden. Wenn daher durch das Versicherungsunternehmen zwischen den zuständigen Finanzämtern das Einvernehmen über eine bestimmte Methodik hergestellt ist, bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, wenn diese Aufteilungsmethodik nicht ausschließlich nur das Verhältnis der Rohprämieneinnahmen…
… im Verhältnis zu Deutschland fehlt allerdings eine dem Art. 4 Abs. 3 lit. e des OECD-Musters vergleichbare Bestimmung, so dass der Bestand einer inländischen Betriebstätte gegeben sein wird. Durch den EU-Beitritt Österreichs ist in diesem Zusammenhang keine Änderung gegenüber der früheren Rechtslage eingetreten…
…dem AbgÄG 2015 die Wegzugsbesteuerung durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst und daher der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erst bei einem unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht werde. Darüber hinaus wurde in EAS 3242 dargelegt…
…Managementauftrages einem anderen österreichischen Unternehmen (Submanager), das nun seinerseits das nötige Führungspersonal in die sowjetischen Hotels entsendet, dann stellen jene Räume, die diesem Führungspersonal zur Verfügung gestellt werden, Betriebstätten des Submanagers, nicht aber des dort nicht tätig werdenden Generalmanagers dar. Sollte allerdings der Generalmanager einen…
Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.91, 90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…
…Portugal stattfindet. Denn diese würde den Gleichklang der DBA-Auslegung zwischen den beiden Staaten dokumentieren (siehe im Übrigen die in reziproken Fällen im Verhältnis zu Deutschland in EAS.2274 eingenommene Haltung). 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…unterliegen sie gemäß Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens der Besteuerung in Österreich (wobei eine bis 4% zur Erhebung gelangende liechtensteinische Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen ist). Eine Änderung dieser Gegebenheiten ist nicht vorgesehen. Im Verhältnis zur Schweiz besteht derzeit eine andere Rechtslage: Artikel…
…abgeleitet werden, daß ein solcher Ansässigkeitswechsel nicht stattfindet. Denn entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als…
…die aus Gründen der Rechtskontinuität auch nach Änderung dieser deutschen höchstgerichtlichen Rechtsprechung für die Zuordnung der Besteuerungsrechte im österreichisch-deutschen Verhältnis weiterhin angewendet wird. Diese Auffassung entfaltet aber keine Rückwirkung auf die Abkommensbeziehungen Österreichs zu anderen Staaten, da sie in den Arbeiten der Arbeitsgruppe für…
…Mitglied sind und dass daher - der (damals noch nicht angepasste) Kommentar des UNO-Musterabkommens für die DBA-Auslegung herangezogen wurde. Da Japan aber OECD-Mitgliedstaat ist und keine "observations" gegen die Kommentaränderung eingelegt hat, ist die neue Auslegungsregel auch im Verhältnis zu Japan anzuwenden. Wird…