…Doppelbesteuerung erforderlich ist - diese "Lücke" zutreffenderweise durch innerstaatliches deutsches Recht gefüllt werden darf. Nimmt aber Deutschland solcherart in Übereinstimmung mit dem Abkommen ein Besteuerungsrecht in Anspruch, dann verpflichtet dies Österreich gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung (EAS 2900 vom 29.10.2007…
…insbesondere dann erfüllt sein, wenn die nach Österreich durchgeschütteten Gewinne in den Händen der Holdinggesellschaft und/oder in den Händen der kanadischen operativen Gesellschaft einer zumindest 15-prozentigen Körperschaftsbesteuerung unterzogen werden. Eine Steuerfreistellung unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 2 lit. b DBA-Kanada kann…
…Anrechnungssystems der österreichischen Besteuerung. Die österreichische Steuer ist gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988 im Wege der "besonderen Vorauszahlung" (Sonder-VZ) zu entrichten; die kanadische Steuer ist nach Maßgabe des Art. 23 Abs. 2 DBA-Kanada auf diese österreichische Steuer anzurechnen. Nach geltender Rechtslage besteht…
…Art. 15 Abs. 1 beziehen, wobei allerdings angesichts der von der Abkommensrevision intendierten Beseitigung des Grenzgängerbegriffs in Kauf genommen werden musste, dass diese Methode auch bei jenen Personen zur Anwendung kommt, welche die Grenzgängereigenschaft nach dem alten Absatz 4 des Artikels 15 nicht erfüllt hätten…
…Konzernunternehmen entsandt, das nunmehr als sein Arbeitgeber auftritt, und bleibt er weiterhin in Österreich ansässig, dann unterliegen sämtliche Arbeitseinkünfte der österreichischen Besteuerung, weil hierfür gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz (idF der Abkommensrevision BGBl. III Nr. 22/2007) das Steueranrechnungsverfahren eingeführt worden ist. Arbeitseinkünfte…
…KG steuerfrei zu stellen. Denn die US-Kapitalgesellschaft hat gemäß Artikel 23 Abs. 3 DBA-USA Anrecht, bei der Besteuerung ihrer österreichischen KG-Betriebstätten nicht ungünstiger behandelt zu werden als eine österreichische Kapitalgesellschaft. Da österreichische Kapitalgesellschaften die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 auch…
…falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5 des Abkommens mit Brasilien 25% des "Bruttobetrages der Einkünfte". In einem vom Verwaltungsgerichtshof zu entscheidenden Beschwerdefall hat die Abgabenbehörde die…
…steuerpflichtigen US-Gesellschaften gemäß dem Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Abkommens nicht von einer rumänischen Quellensteuer ausgeschlossen werden dürfen, die einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft zustünde. Siehe auch Z 51 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 24 des OECD-Musterabkommens. 23…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien sind italienische Steuern bis zur Höhe jener österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen, die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung…
Gemäß Artikel 23 Abs. 3 lit. a DBA-Italien darf der Betrag einer abkommensgemäß anzurechnenden italienischen Steuer "den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt". Das Abkommen verpflichtet Österreich sonach…
Gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b DBA-Kroatien ist die Anrechenbarkeit kroatischer Zinsenquellensteuern mit der österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die kroatischen Zinseneinkünfte entfällt. Reicht die österreichische Körperschaftsteuer wegen der Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht zur Gegenverrechnung mit den kroatischen Quellensteuern aus, entfällt sonach…
Aktivbezüge eines in Österreich ansässigen Grenzgängers, die dieser von einer öffentlichen Einrichtung (Kantonsspital) der Schweiz bezieht unterliegen gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Schweiz - unter Anrechnung der schweizerischen Quellenbesteuerung - der Besteuerung in Österreich. Aus schweizerischen öffentlichen Kassen gezahlte Ruhegehälter sind nach dieser Bestimmung hingegen…
…werden kann. Das DBA-CSSR gestattet daher der Slowakei die für die Applikations-Softwareüberlassung zu zahlenden "Mietentgelte" einer mit 5% begrenzten Besteuerung zu unterziehen. Diese mit 5% begrenzte slowakische Steuer ist gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b des Abkommens auf die österreichische Steuer, die…
Erzielt eine österreichische Kapitalgesellschaft im Jahr 1 kanadische Lizenzgebühren in Höhe von 26.000 Euro, die einer kanadischen Quellenbesteuerung von 2.600 Euro unterzogen worden sind, dann ist die kanadische Quellensteuer gemäß Artikel 23 Abs. 2 lit. a DBA-Kanada auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, sind diese Renten gemäß Artikel 18 Abs. 2 iVm Artikel 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung…
Gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegen Bezüge aus der deutschen Sozialversicherung nach dem "Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl…
…deutsche GmbH als Gesellschafterin angehört, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die Salzburger Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig der in Deutschland ansässigen GmbH zu. Artikel 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht zu und verpflichtet in Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens Deutschland dazu…
Bezüge, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des…
…Artikel 15 Abs. 1 DBA-Italien das Recht zu, die auf Grund dieses zweiten Dienstvertrages von der italienischen Tochter-GesmbH gezahlten Geschäftsführerbezüge insoweit zu besteuern, als die Tätigkeit für die Bozener Gesellschaft in Italien ausgeübt wird. Die italienischen Geschäftsführerbezüge bleiben allerdings gemäß Artikel 23 Abs…
Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel 6 Abs. 3 iVm Artikel 23 Abs. 1 DBA-Griechenland griechische Hypothekarzinsen jeder Art aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind. Doch tritt diese Rechtsfolge nur ein, wenn eine unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers vorgenommen…