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BFG RV/3300001/2019Geldbuße des Verbandes unter der Mindesthöhe des § 23 Abs. 4 FinStrG aufgrund der zu berücksichtigenden überlangen Verfahrensdauer, Einstellung des Verfahrens gegen den Co-Geschäftsführer, der sich auf den für abgabenrechtliche Belange zuständigen Geschäftsführer verlassen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.04.2023Teil 2/2

§ 23 Abs. 4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der…

BFG RV/3300001/2019Geldbuße des Verbandes unter der Mindesthöhe des § 23 Abs. 4 FinStrG aufgrund der zu berücksichtigenden überlangen Verfahrensdauer, Einstellung des Verfahrens gegen den Co-Geschäftsführer, der sich auf den für abgabenrechtliche Belange zuständigen Geschäftsführer verlassen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.04.2023Teil 1/2

…§ 136, 157 FinStrG einzustellen. Verantwortlichkeit des belangten Verbandes: Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG sind für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen von Verbänden sind die §§ 2, 3, 4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach…

UFSW FSRV/0071-W/10Strafhöhe und Höhe der Verbandsgeldbuße. Mindeststrafe gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.11.2010

…dass im gegenständlichen Fall bereits vom Spruchsenat eine Verbandsgeldbuße verhängt wurde, die wesentlich unter der im § 23 Abs. 4 FinStrG geregelten Mindeststrafe liegt, kein Raum für eine Minderung der Verbandsgeldbuße, die nach Dafürhalten des erkennenden Berufungssenates der dargestellten wirtschaftlichen Situation entspricht und den festgestellten Milderungsgründen…

UFSW FSRV/0079-W/08Höhe der Geldstrafe - Vorliegen besonderer Gründe im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2008

…abgabenrechtlichen Verpflichtungen erschwert war, so liegen nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates besondere Gründe im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG vor und es konnte mit einer Geldstrafe das Auslangen gefunden werden, welche unter der normierten Mindeststrafe liegt. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass der Bw…

BFG RV/7300059/2020Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG bzw. Herabsetzung der Geldstrafe unter das Mindestmaß gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG beantragt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2020

… 23 Abs. 4 FinStrG , welche ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe ermöglicht hätten, wurden mit der gegenständlichen Beschwerde auch nicht vorgebracht. Aufgrund der Neubemessung der Geldstrafe erfolgte auch spruchgemäß die Herabsetzung der gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu bemessenden Ersatzfreiheitsstrafe…

BFG RV/7300050/2020Höhe der verhängten Geldstrafe mit Verweis auf das Überwiegen der Milderungsgründe angefochten und Verhängung der Mindestgeldstrafe gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG beantragt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.01.2021

…des Bf. und sieht aufgrund des bisher untadeligen steuerlichen Verhaltens des Bf., des reumütigen Geständnisses und der zeitnahen vollständigen Schadensgutmachung eine Herabsetzung der Geldstrafe auf (annähernd) das gesetzliche Mindestmaß (§ 23 Abs. 4 FinStrG) als gerechtfertigt an. Da der Bf. zudem glaubhaft versichern konnte, dafür Vorsorge…

BFG RV/3300002/2016Strafbeschwerde, Beantragung der Herabsetzung von Geldstrafe und Geldbuße unter die Mindeststrafe nach § 23 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.11.2016

…Anwendung der Bestimmungen des § 23 Abs. 4 FinStrG abgemildert werden, womit sich die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Geldstrafe – auch im Vergleich mit der Judikatur des BFG in anderen Bundesländern – auf € 30.000,00 vermindern würde. Erschwerend sei lediglich die Mehrzahl der deliktischen Angriffe…

BFG RV/7300069/20141. Versuch einer fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG nicht strafbar 2. Objektive Tatseite - Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages - bekämpft 3. Absolute Verjährung der Strafbarkeit 4. Überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.12.2014

…Verfahrensdauer ist das Bundesfinanzgericht zum Ergebnis gelangt, dass aufgrund des Vorliegens besonderer Umstände im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG die Geldstrafe unter das Ausmaß der gesetzlichen Mindeststrafe, welche im gegenständlichen Fall € 1.897,00 betragen hätte, auf € 1.400,00 herabgesetzt werden…

BFG RV/6300002/20141. Verdunkelung von Ausschüttungen aus einer Transport-GmbH durch die Geschäftsführerin mittels eingekaufter Scheinrechnungen; 2. Absichtliche gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen; 3. Kein entschuldigender Notstand, wenn maßgerechter Mensch in der Lage der Täterin anders handeln würde; 4. Ausmessung einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 1/2

…737,10 ergebe sich gemäß § 38 Abs. 1 FinStrG eine Höchststrafe von € 212.211,30. Der Spruchsenat wäre somit mit seiner Geldstrafe von rund 7 % deutlich unter der in § 23 Abs. 4 FinStrG vorgesehenen Mindeststrafe von 10 % geblieben, wobei er nicht einmal die besonderen…

BFG RV/6300002/20141. Verdunkelung von Ausschüttungen aus einer Transport-GmbH durch die Geschäftsführerin mittels eingekaufter Scheinrechnungen; 2. Absichtliche gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen; 3. Kein entschuldigender Notstand, wenn maßgerechter Mensch in der Lage der Täterin anders handeln würde; 4. Ausmessung einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 2/2

…StGB gelten dabei sinngemäß. Zusätzlich ist in § 23 Abs. 2 FinStrG ausdrücklich aufgetragen, darauf Bedacht zu nehmen, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG ist im verwaltungsbehördlichen Verfahren bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet…

BFG RV/7300008/2020Verantwortlichkeit eines Verbandes für die Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ihres Geschäftsführers; Wahrnehmung der Verteidigung des Verbandes nach Eintritt des Konkurses über dessen Vermögen; Milderungsgründe beim Verband
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2020Teil 1/2

…461,23 Umsatzsteuer 11/2018 in Höhe von € 14.426,01 Umsatzsteuer 12/2018 in Höhe von € 11.017,81 Umsatzsteuer 01/2019 in Höhe von € 9.863,67. L habe hiedurch die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und…

BFG RV/7300008/2020Verantwortlichkeit eines Verbandes für die Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ihres Geschäftsführers; Wahrnehmung der Verteidigung des Verbandes nach Eintritt des Konkurses über dessen Vermögen; Milderungsgründe beim Verband
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2020Teil 2/2

…Abs. 3 Z 5 VbVG. Der Senat hat somit unter Berücksichtigung der weiteren Milderungsgründe und des Umstandes, dass aus dem Konkursverfahren noch ein weiterer Anteil an Schadensgutmachung von 30 bis 50 % erwartet wird, die Geldbuße auf die Höhe einer Mindestgeldstrafe nach § 23 Abs. 4 FinStrG…

UFSI FSRV/0046-I/06Geschäftsführerin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG seiner Entscheidungsträgerin, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007

…Gemäß § 23 Abs.4 leg.cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl I 2004/57, in Geltung ab dem 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier betreffend die Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG nach einem Wertbetrag richtet…

BFG RV/5300001/20211. Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Objektive Tatseite (Höhe der Schätzung) 2. Tatbeitrag nach § 11 3.Fall FinStrG 3. Subjektive Tatseite
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.12.2025Teil 2/2

…nach § 23 Abs. 4 FinStrG (10 % des Höchstmaßes) - erscheint nicht angebracht, da die beschwerdeführende Partei durch ihr Verhalten über mehrere Jahre hinweg zur Abgabenverkürzung beigetragen und somit einen erheblichen Beitrag zum Tatgeschehen geleistet hat. Die Taten der Jahre 2013 und 2014 unterliegen gem. § 31 Abs…

UFSG FSRV/0014-G/13Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG; Berufung richtet sich nur gegen Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)31.10.2013

…Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gesetz obliegt (§ 23 Abs. 4 FinStrG). Daneben sind freilich auch dem Finanzstrafverfahren wie jedem Strafverfahren präventive Überlegungen in Richtung einer Verhinderung künftiger Straftaten, sei es nun durch den Täter selbst (Spezialprävention - der Bw. betreibt nach…

UFSW FSRV/0110-W/09Abgabenhinterziehung von Mineralölsteuer gemäß § 33 Abs. 4 FinStrG und § 11 Mineralölsteuergesetz durch Verwendung von steuerbegünstigtem Heizöl als Treibstoff für Dieselfahrzeuge. Berechnung des Wertersatzes anhand der nicht mehr greifbaren steuerbegünstigten Heizölmenge. Anwendung der Strafschärfung bei Rückfall gemäß § 41 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.06.2010

…gewerbsmäßigen Begehung der Finanzvergehen nach §§ 33 Abs.4 FinStrG iVm § 11 MinStG. In der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 19.5.2009 blieben Bw und H bei ihren bisherigen Verantwortungen und wiesen auf die Abzahlung der Abgaben (der Bw. leistet derzeit monatliche Ratenzahlungen) hin…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 2/2

…der Geldstrafe ist nach § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine einheitliche Geldstrafe in Form der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen. Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % dieses Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; dass die in Frage…

UFSF FSRV/0015-F/10Fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG durch einen international tätigen Kaufmann, der zu niedrige Zollwerte (ohne Berücksichtigung einer Gewinnspanne) erklärt, obwohl er bei Einholung entsprechender Informationen erkennen hätte können, dass die von ihm festgelegten Werte einem Fremdvergleich nicht standhalten können.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2011

…sind 10,84 % des neuen Strafrahmens als tat- und - trotz der Finanzlage des Beschuldigten - auch tätergerecht. Eine außerordentliche Strafmilderung im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG kommt jedoch zumal in Anbetracht des langen Tatzeitraumes und der auch zu beachtenden Generalprävention nicht in Betracht, geschweige denn…

BFG RV/3300011/2026Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.09.2026

…Vertretung Die Höhe der Geldstrafe ist außer Verhältnis zur wirtschaftlichen und sozialen Situation des Beschwerdeführers. § 23 Abs. 4 FinStrG sieht ausdrücklich vor, dass besondere Milderungsgründe eine Unterschreitung der Mindeststrafe rechtfertigen können. Dies erscheint im vorliegenden Fall aufgrund der Schuldenhöhe und der momentan fehlenden Erwerbstätigkeit des…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 23 Abs. 4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe…