…für die Fahrten nach Prag. Allfällige Abgeltungen für verpflegungsbedingten Mehraufwand (die Reisediäten) unterliegen der inländischen Besteuerung, weil davon auszugehen sein wird, dass in Prag ein weiterer "Mittelpunkt der Tätigkeit" im Sinn von Rz 304 ff der Lohnsteuerrichtlinien 2002 begründet wurde. Daher stellen die Fahrten nach…
…unter Schließung der inländischen Betriebstätte in die USA verlegt, dann werden die ihm zufließenden Folgeprovisionen grundsätzlich als nachträgliche Einkünfte aus seiner ehemaligen Betriebstätte weiterhin gemäß Artikel 7 DBA-USA der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn die steuerliche Erfassung von Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer…
…einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat (dh. im Tätigkeitsstaat) ansässig ist. Da diese Bezüge im vorliegenden Fall jedoch von bzw. - was den vom österreichischen Arbeitgeber weiter gezahlten Bezugsteil betrifft - für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber gezahlt werden, sind die in lit…
…zwischen der inländischen Muttergesellschaft und ihrer US-Tochtergesellschaft vorliegen müssen, die Hinweise darüber enthalten, ob die eine oder die andere Gestaltungsform gegeben ist. Besteht wegen Vorliegens des "Verwertungstatbestandes" inländische Lohnsteuerpflicht, dann ist allerdings nach dem ab 1999 in Wirksamkeit tretenden Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA weiters…
Verfügt der Geschäftsführer einer österreichischen GmbH sowohl in Österreich als auch in Bulgarien über einen Wohnsitz, wobei der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bulgarien gelegen ist, weil sich dort der gemeinsame Wohnort mit der Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter befindet, weil er sich weiters überwiegend in…
…1 DBA-CSFR grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat (Tschechien, Slowakei) zu; soweit die Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird (z.B. anlässlich von beruflich bedingten Zwischenaufenthalten im Inland) tritt aliquote inländische Lohnsteuerabzugspflicht ein. Ist allerdings der österreichische Wohnsitz weiterhin als Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusehen (dafür spricht z…
…bereits durch drei Jahre hindurch auf jährlich rund 20 Tage beschränkt und liegen weiters keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufgabe der Russland-Aktivitäten und eine Rückkehr nach Österreich vor, dann spricht ein derartiges Sachverhaltsbild dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Russland verlagert hat…
Hat eine bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigte gebürtige Tschechin mit schwedischer Staatsbürgerschaft den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich und ist sie folglich in Österreich ansässig und übt sie weiters ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien…
…Orts der Geschäftsleitung aus innerstaatlicher Sicht oben angestellten Überlegungen sinngemäß auch für die abkommensrechtliche Beurteilung gelten. Verneint man die Ansässigkeit des Trusts in Österreich, so könnten die Einkünfte des Trusts in Österreich lediglich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteuert werden. Es stellt sich in weiterer…
…grundsätzlich nur Personen zustehen kann, die ihren einzigen Wohnsitz in der Grenzzone haben. Verlegt daher ein Grenzgänger - unter Beibehaltung seines im Elternhaus gelegenen Wohnsitzes als Zweitwohnsitz - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach Wien, dann wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie ab diesem…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen von Österreich nach Deutschland angenommen werden kann; und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen…
…Werkvertragsbasis führend an der Produktentwicklung in Liechtenstein mitarbeitet und seine Haupteinnahmsquelle aus diesem wirtschaftlichen Engagement in Liechtenstein stammt, spricht dafür, dass seine stärksten wirtschaftlichen Interessen in Liechtenstein liegen. Der weitere Umstand, dass sich seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind ständig in der spanischen Villa aufhalten…
…Manager mit österreichisch/schweizerischem Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) als Geschäftsführer bei einer schweizerischen Gesellschaft angestellt und wird er beauftragt, auch für die österreichische Schwestergesellschaft Geschäftsführungsfunktionen zu übernehmen, wobei ihm in Österreich hiezu ein Büro eingerichtet wird und ist weiters bereits einwandfrei geklärt…
…ist, muss darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand, dass er Geschäftsführer einer in Stettin angesiedelten Kapitalgesellschaft (Vertretung eines amerikanischen Computererzeugers) ist und in Polen über ein Eigenheim als Wohnstätte verfügt…
…Seeschiffen angesichts der hier gegebenen Möglichkeit von Ausländerbeschäftigungen das Besteuerungsrecht ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Seemannes zugewiesen wird. Begründet ein finnischer Seemann, der auf einem im N.I.S. registrierten Seeschiff seinen Dienst versieht, in Österreich einen weiteren Wohnsitz und stellt dieser den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen…
…der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Österreich verlagert. Sollten die betroffenen Arbeitnehmer gegenteiliger Ansicht sein und dies plausibel begründen können, sollten weiters die Steuerverwaltungen Frankreichs und Deutschlands die Beibehaltung des Mittelpunktes der…
…der in einem Dienstverhältnis zu der österreichischen Gesellschaft eines multinationalen Konzerns steht, am 1. 8. 1992 für die Dauer von etwa 4 bis 5 Jahren zu einer niederländischen Konzerngesellschaft entsandt und wird für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den neubegründeten niederländischen Wohnsitz verlegt…
…und keine weitere US-Steuer anfällt. Würde hingegen die US-Steuer 30 betragen, so wäre die in Österreich zahlbare Steuer in vollem Umfang (dh. in Höhe von 12,5) auf die US-Steuer anzurechnen und die in den USA zahlbare Steuer nach Anrechnung der österreichischen…
…der 20 Jahre in Deutschland gearbeitet und dort eine Familie (1 Sohn) gegründet hat, in Österreich ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz erwirbt und nun von seinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Österreich entsandt wird, dann spricht vieles dafür, dass sich in dieser Entsendungszeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen…