…so auch am 31.12.2010, in Österreich und war zum genannten Zeitpunkt als Gesamtrechtsnachfolgerin wirtschaftlich berechtigte Person von Vermögenswerten einer schweizerischen Zahlstelle. Der schweizerischen Zahlstelle wurde von der Beschwerdeführerin nicht bis spätestens 31.5.2013 mitgeteilt, ob eine Nachversteuerung durch Einmalzahlung erfolgen soll oder…
… Bei Zutreffen von a) ist steuerliches Zurechnungssubjekt die Stiftung, bei Zutreffen von b) ist Zurechnungssubjekt der Beschwerdeführer als wirtschaftlich berechtigte Person. Die Frage der Zurechnung von Einkünften an eine in Liechtenstein ansässige Stiftung bzw. an deren Stifter oder Begünstigten war Gegenstand dreier höchstgerichtlicher Erkenntnisse im…
…A Nummer_3 . Aus den vorliegenden Dokumenten der Bank_A (siehe die „Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person“) ergeben sich für die Stiftung_a und für die Stiftung_B keine Hauptzwecke der Gesellschaften sowie für die Stiftung_C lediglich der Zweck „US-Securities“, woraus nach Ansicht…
…hatte seinen Wohnsitz permanent, so auch am 31.12.2010, in Österreich und war zum genannten Zeitpunkt als Gesamtrechtsnachfolger wirtschaftlich berechtigte Person von Vermögenswerten einer schweizerischen Zahlstelle. Der schweizerischen Zahlstelle wurde vom Bf. nicht bis spätestens 31.05.2013 mitgeteilt, ob eine Nachversteuerung durch Einmalzahlung…
…Treuhand AG (enthalten in der VwGH Beschwerde vom 8.2.2012 Anlage Nr. 50) als wirtschaftlich berechtigte Person angeführt ist. Im selben Schriftstück wird als einzelzeichnungsberechtigte Person nur Stiftungsrat als Organ der StiftungFL ausgewiesen. Dass unsere Mandantschaft zeichnungs- oder anderweitig verfügungsberechtigt über das von der …
…initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als (alleinige) "wirtschaftlich berechtigte" Person. Wer im Sinne dieser Formulierung, welche das wirtschaftliche Eigentum am Stiftungsvermögen einer Liechtensteinischen Treuhand- Stiftung und die Kontrolle über die daraus erzielten Erträge aus Sicht des Treuhänders weder bestätigt noch ausschließt (s…
…dass Herr (Beschwerdeführer) gegenüber der ***2*** AG als an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigte Person für die unter der Kundennummer XY bestehende Verbindung bekannt gegeben worden ist." Im Gefolge der Beschwerdeeinbringungen ergingen abweisende Beschwerdevorentscheidungen (in der Folge: BVE) betreffend die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…bleibe auf der Vermutungsebene und stehe in Widerspruch zur vorliegenden Bankbestätigung, in welcher die Stiftung als "wirtschaftlich berechtigte Person" geführt werde. Die Begründung der "Transparenz" der M-Stiftung mit dem Widerrufsrecht des Stifters sei rechtswidrig. Für die Transparenzbeurteilung ausländischer Körperschaften seien die gleichen Kriterien heranzuziehen…
…das Stiftungsverm ö gen unterstellt werden kann. Des Weiteren w ä re bei Vorliegen eines Mandatsvertrags im Formblatt zur Feststellung wirtschaftlich berechtigter Personen sicherlich dieser als Grundlage der Quali fi kation anstelle der Beistatuten angegeben worden. Au ß erdem ist die Verf ü gungsmacht der…
…sowie - bei (Finanz)Strafverfahren - an eine gerichtliche Entscheidung des Landesgerichtes_A , b) die ertragsteuerliche Zurechnung von Erträgen einer transparenten Stiftung an deren wirtschaftlich berechtigte Person und c) die Beschränkung der Liebhabereiprüfung auf die jede einzelne Beurteilungseinheit im Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vorgenommen wurde…
…sondern die verurteilten Täter hätten die Provisionsfirmen vorgegeben. Die Provision hätten weitergeleitet werden müssen. ***L*** sei der wirtschaftlich Berechtigte aus den Konten der Offshore-Firmen gewesen. ***M*** habe selbst oder über Auftrag die Firmen gründen (lassen) und habe die Kontrolle über diese ausgeübt. Der Bf…
…S. 12). Der Bf. sagte aus, dass er vom wirtschaftlich Berechtigten ***7*** bevollmächtigt gewesen sei für die ***5*** als Verhandler aufzutreten (HV-Protokoll vom 6.11.2006, S. 15). Er habe die Vollmacht einerseits als Geschäftsführer der ***3*** und andererseits als Trustee für die ***5…
…dass eine schriftliche Dokumentation hinsichtlich der Person des wirtschaftlich Berechtigten notwendig sei, sei nicht nachvollziehbar. Wer wirtschaftlich Berechtigter sei, habe das Treuhandbüro durch ***17*** und ***18*** festgestellt. Den Protokollen des Strafaktes sei zu entnehmen, dass ***7*** ***17*** persönlich bekannt gewesen sei und die ***5*** über…
…Es sei zu keinem unwiderruflichen Vermögensübergang an die FL-StiftungA gekommen. Die im Beistatut namentlich angeführten Personen (Enkelkinder), darunter auch der Bf, seien am Stiftungsvermögen wirtschaftlich berechtigt. Von der vom Bf genannten Altersgrenze könne in bestimmten Fällen abgesehen werden. Den Begünstigten sei es jederzeit möglich…
…T, sowie ihr Sohn, Dr. S, als wirtschaftlich Berechtigte geführt. Aufgrund der Vereinbarung im Innenverhältnis habe ausschließlich sie über dieses Vermögen disponiert. Sie habe gewollt, dass im Fall ihres Ablebens ihre Tochter und ihr Sohn unbürokratischen Zugriff auf dieses Depot haben sollten. Es handle sich…
…2 hätten Personen außerhalb der F-Gesellschaft-Gruppe gehalten. Wirtschaftlich Berechtigte der Ltd. 2 seien hinsichtlich des überwiegenden Teils der Anteile Herr A als Ultimate Beneficial Owner. Beim gemeinnützigen Rechtsträger RU 1-Stiftung seien keine wirtschaftlichen Berechtigten festzustellen. Ultimate Beneficial Owner der externen Investitionspartner seien…
…Feststellungen im Sinne dieser Vorwürfe nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit zu treffen. Das Urteil des Landesgerichts und die diesem zugrundeliegenden Beweismittel ändern damit nichts an der Einschätzung, dass die Stellung des ***7*** als "wirtschaftlich Berechtigter" der ***5*** nicht nachgewiesen wurde. Abgesehen davon…
…sondern nur Anwartschaftsberechtigte. Letztlich habe die Beschwerdeführerin bisher keine Kenntnis von Herrn ***O*** gehabt, der daher auch nicht als Treuhänder der Beschwerdeführerin bezogen auf die Vermögenswerte angesehen werden könne. Aus der Stellung als wirtschaftlich Berechtigte, die nach dem liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz anzugeben sind, könnten keine steuerlichen…
…sondern nur Anwartschaftsberechtigte. Letztlich habe die Bf bisher keine Kenntnis von Herrn O gehabt, der daher auch nicht als Treuhänder der Bf bezogen auf die Vermögenswerte angesehen werden könne. Aus der Stellung als wirtschaftlich Berechtigte, die nach dem liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz anzugeben sind, könnten keine steuerlichen…
…hinsichtlich der Stiftungseinkünfte zugekommen sei. Es sei darzustellen, weshalb die Stellung eines wirtschaftlich Berechtigten nach den liechtensteinischen Sorgfaltspflichtvorschriften den österreichischen einkommensteuerrechtlichen Zurechnungskriterien gleichgesetzt werden könne. Auch eine Treuhandgründung würde nur das Errichtungsgeschäft der Stiftung betreffen, ein Weisungsrecht des Stifters in Bezug auf die laufende Verwaltung…