…der Dachstuhl abgetragen und neu errichtet wurde sowie die Fassade neu gemacht wurde. Insgesamt belaufen sich die Sanierungskosten auf netto € 69.621,46. Durch diese umfangreichen Maßnahmen ist eindeutig eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung erkennbar. Auch dadurch, dass nach Abschluss der Sanierungsarbeiten rasch wieder…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revisionserhebung ist im gegenständlichen Fall unzulässig: Dass für die Liebhabereibeurteilung nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftung heranzuziehen sind und eine wesentliche Änderung…
…unterstellt aber die Beendigung der Liebhaberei, obwohl keine Änderung der Bewirtschaftung eingetreten ist bzw. auch keine Maßnahmen gem. § 2 (1) Z. 1- 6 LVO getroffen werden konnten; dass sich die (auch im Hinblick auf § 2 (1) Z. 1-6 LVO Bewirtschaftungsmöglichkeiten in Folge meiner Haupttätigkeit…
…ihn damals und heute wichtig in diesem Zusammenhang sei das Kriterium einer Änderung der Bewirtschaftungsart. In Ergebnis habe er daher aus seiner Sicht alles richtig gemacht. Wenn dies nicht sein Steuerfall wäre, sondern er diese Angelegenheit zur Begutachtung hätte, würde er der betreffenden Behörde raten…
…Änderung der Art der Bewirtschaftung/Überschusss/Einnahmequelle/Zufallsgewinn Nach der Absicht der Gesellschafter soll in der nächsten Generalversammlung im Oktober 2007 bereits die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden [Anmerkung: Der tatsächliche Beschluss erfolgte laut Firmenbuchabfrage am 27. Mai 2008]. Während der Liquidation ist vor allem…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes liegt vielmehr eine gesicherte Rechtslage zugrunde, wobei für die Entscheidung die ihr vorausgegangene Beweiswürdigung und das angewandte Ermessen wesentlich gewesen sind. Salzburg-Aigen…
…von der Bf. getragenen und nicht unbedeutenden Aufwendungen für Versicherungen, die sich zuvor auf durchschnittlich zwischen € 500,00 und € 600,00 pro Jahr belaufen hatten. Es liegt daher ein abgeschlossener Zeitraum bis zum Jahr 2007, in dem es zur wesentlichen Änderung der Bewirtschaftung…
…nach den wesentlichen Änderungen in der Bewirtschaftung einheitlich betrachtete; diese Vorgehensweise findet jedoch in der Liebhabereiverordnung sowie der Rechtsprechung des VwGH keine Deckung. Nach all dem Gesagten ist daher die Vermietung umsatz- und einkommensteuerlich als Liebhaberei zu qualifizieren. Gegen die Steuerschuld aufgrund der Rechnung gemäß…
…Liebhabereiverordnung wesentlichen Umstände, worunter auch der Plan der Bewirtschaftung für di96/14/0016e Zukunft bis zur Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses gehört, Bescheid weiß, ist es dessen Aufgabe, im Verfahren die betreffenden Umstände schlüssig und nachvollziehbar darzulegen. Hierzu reicht die Darlegung der Möglichkeit der Erzielung…
…2019 ausgeübt werden würde. Durch die Änderung der Qualifikation der Einkünfte würde sich auch eine wesentliche Änderung in der Ermittlung der Einkünfte dahingehend ergeben, dass die Anschaffungs-, Umbau- und Errichtungskosten dem Umlaufvermögen zuzuordnen wären, was zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung für 2016 erst Ende 2018 aber…
…voneinander auf Liebhaberei zu beurteilen. Eine Änderung der Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit liegt bei typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigungen vor, wenn eine wesentliche Änderung vorgenommen wird. Maßnahmen, welche allgemein bei typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigungen zur Änderung der Art der Bewirtschaftung führen können…
…Tochter sowie der (anteiligen) Vermietung an fremde Mieter und die daran anschließende Überlassung der gesamten Wohnung an die Tochter allein stellt zweifelsohne eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung dar, waren fortan doch die Werbungskosten ohne Kürzung eines Privatanteiles anzusetzen. Es wäre daher seitens der Behörde angebracht…
…vom 14. August 2013 erhob der Bf gegen diese Einkommensteuerbescheide Berufung (jetzt als Beschwerde zu sehen), die er folgendermaßen begründete: "Es wurde eine Nachschau durchgeführt zum Nachschaubericht wurden unsererseits folgende Anmerkungen gemacht. 1. Thema: keine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung. Dem ist entgegen zu halten, dass…
…innerhalb des Revisionszeitraumes setzten etwa eine wesentliche Änderung der Planungsvoraussetzungen oder die Abwehr von schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteilen voraus (§§ 30f St. ROG 1974). Die Ausweisung der vom Bf ab 2000 bebauten Grundstücksflächen als "WR" (Reines Wohngebiet) in den ersten Versionen des FlWPl der Gemeinde (Ort-X)…
…Änderung der Bewirtschaftung, da damit keine gravierenden Umbauarbeiten verbunden seien. 14. Mit Faxeingabe vom 02.11.2021 ergänzte die steuerliche Vertretung des Bf's bezugnehmend auf die beim Erörterungstermin diskutierten Punkte betreffend das Vorliegen von Unwägbarkeiten und einer Änderung der Bewirtschaftungsart ihr Vorbringen im Wesentlichen…
…beginne - keine Änderung der Bewirtschaftung vorliegen. Die im Streitjahr 2020 angefallenen Werbungskostenüberschüsse seien zudem wie jene des Jahres 2021 auch dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn der für die Bf. nicht nachvollziehbaren Ansicht des Finanzamtes gefolgt und somit von einer wesentlichen Änderung der Bewirtschaftung ausgegangen werde…
…bestimmte Bewirtschaftungsart beibehalten oder geändert worden ist, ist an Hand jener Planung des Steuerpflichtigen zu beurteilen, die von vornherein bestanden hat (VwGH 29.4.2010, 2007/15/0227). Eine Änderung der steuerlichen Beurteilung ist ab jenem Veranlagungszeitraum anzunehmen, ab dem eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung…
…2022 erlassen und zwar weil der Beschwerde eine Erklärung fehlt, welche Änderungen beantragt werden (§ 250 (1) lit. c BAO). Zur Erläuterung wurde in diesem Bescheid ausgeführt, dass wenngleich die Abgabenbehörde hinsichtlich der Bewirtschaftung der Liegenschaft im Jahr 2019 weiterhin von der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung…
…so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. […] Ist bei einer Betätigung nach § 1 Abs. 2 LVO zunächst ein Gesamtgewinn nicht zu erwarten und erfolgt später eine wesentliche Änderung der Betätigung, die dazu…
…wieder) widme, könnte sich eine wesentliche Änderung der Wirtschaftsführung ergeben und eine Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 LVO vorliegen. Bis dahin sei von Liebhaberei auszugehen und die Verluste nicht anzuerkennen. Es werde daher seitens des Finanzamtes die Abweisung der Beschwerde beantragt. 9. Eingabe vom 25…