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BFG RV/3100302/2017Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG; Vorfrage des Vorliegens eines vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2018

…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Beurteilung der Vorfrage, ob ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Finanzvergehen (§ 29 Abs. 6 FinStrG) gegeben ist…

BFG RV/2300005/2014Absolut verjährte Finanzvergehen infolge abgewarteter Erledigung im korrespondierenden Abgabenverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2015

…Finanzvergehen, auf die § 25 FinStrG anzuwenden ist. Gemäß § 31 Abs. 3 FinStrG in der ab 1. Jänner 2008 geltenden Fassung der Z 5 li. a FinStrG-Novelle 2007, BGBl I 2007/44, tritt eine Verjährung der Strafbarkeit nicht ein, wenn der Täter ein vorsätzliches Finanzvergehen…

BFG RV/3300010/2022Ein Beschuldigter, welcher Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung er verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 1/2

…Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die…

BFG RV/3300006/2022Eine Beschuldigte, welche Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung sie verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 1/2

…Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die…

BFG RV/3300007/2022Ein Verband, für welchen Abgabenerklärungen von einer Entscheidungsträgerin nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wurden, verantwortet deren Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 1/2

…Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die…

BFG RV/7300002/2024Abgabenverkürzungen fremdunübliche Vermietung von Wohnungen, Vorsatz nicht nachweisbar, daher auch keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung und keine Strafbarkeit eines damit verfolgungsverjährten Finanzvergehens wegen grob fahrlässiger Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.03.2024Teil 2/3

…Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Abs. 2: Die Tat ist versucht, sobald der Täter…

BFG RV/7300069/2024Hinterziehung von Kapitalertragsteuern über 2 1/2 Jahre; Aufhebung und Zurückverweisung erst rund 5 Jahre nach Einlangen der Beschwerde; Verfolgungsverjährung zwischen (fristgerechter) Einleitung des Finanzstrafverfahrens und "weiterer" Einleitung durch die Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat (wegen anderer Abgabenhinterziehungen); aufgrund einer begründeten Vertagungsbitte ist für alle Finanzvergehen absolute Verjährung eingetreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.09.2025Teil 1/2

…Verdachtes eingeleitet, er habe als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Bereich eines Finanzamtes "vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe von Kapitalertragsteueranmeldungen für die Jahre 2013 bis 2015 eine Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer ... bewirkt und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33…

BFG RV/2101458/2016Selbstanzeige nach § 10 KapMeldeG, Abgabenerhöhung, Vorfragenentscheidung zur subjektiven Tatseite
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2016Teil 1/2

…festzusetzen, da sich aus der Selbstanzeige der Verdacht eines vorsätzlichen Finanzvergehens ergibt. Aufgrund der sich aus der Selbstanzeige ergebenden Summe der Mehrbeträge von € 97.875,49 ist die Abgabenerhöhung mit 15 % zu bemessen. ********** Am 12.7.2016 wurde ein Fristverlängerungsantrag eingebracht und ersucht, die…

BFG RV/7200068/2016Nachträgliche buchmäßige Erfassung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2017Teil 2/3

…hinterzogenen Eingangs- oder Ausgangsabgaben zehn Jahre, wenn im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen ein ausschließlich vor einem Gericht oder einem Spruchsenat zu verfolgendes Finanzvergehen begangen wurde. Hinterzogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen handeln muss, welches im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen…

BFG RV/2100837/2013Haftung gemäß § 11 BAO: Ermessensentscheidung und Verjährung bei Inanspruchnahme eines gemäß § 49 FinStrG bestraften Masseverwalters für Abgabenschulden (Masseforderungen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2014

…wegen Zahlungsunfähigkeit der Primärschuldnerin) eingetreten wäre. Hierbei ist nur wesentlich, dass hinsichtlich des geltend gemachten Haftungsbetrages ein vorsätzliches Finanzvergehen begangen worden ist.. Das Argument im Schriftsatz vom 29.09.2013, das erstinstanzliche Verfahren wäre insofern mangelhaft geblieben, als auch zur Frage der Einbringbarkeit bei der…

BFG RV/7200164/2014Die Hinterziehung als Vorfrage im Zollrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2016

…f. Nicht nur der unmittelbare Täter begeht das Finanzvergehen, sondern gemäß § 11 FinStrG auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen, oder sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Entscheidend für die Verjährungsfrage ist sohin, ob nach den getroffenen Feststellungen vorsätzlich - ohne den Tatbestand des Schmuggels…

BFG RV/7300037/20161. Vorsteuergeltendmachung auf Grund von Rechnungen einer steuerlich nicht erfassten Firma 2. Nachweis von Barzahlungen durch Kontovorlage 3. Verjährung 4. Zusatzstrafen 5. Verbandsverantwortlichkeit 6. Mindestgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.03.2017Teil 2/2

Abs.2: Die Verjährungsfrist beträgt für Finanzordnungswidrigkeiten nach §§ 49 und 49a drei Jahre, für andere Finanzordnungswidrigkeiten ein Jahr und für die übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Abs. 3: Begeht der Täter während der Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf das § 25 oder § 191 StPO nicht anzuwenden ist…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 3/4

Eine wissentliche Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt ein vorsätzliches Finanzvergehen dar, demnach hätte nach § 83 Abs. 2 FinStrG unverzüglich nach dem Beschluss nach § 202 Abs. 1 FinStrG der Staatsanwaltschaft Wien vom 28. März 2014 ein Einleitungsbescheid ergehen müssen, was…

BFG RV/5300010/20161. Fahrlässige Verkürzungen österreichischer Abgaben durch einen Fahrzeughändler, welcher mit Unterstützung eines deutschen Steuerberaters eine Niederlassung in Deutschland vortäuscht und deutsche Abgaben vermeiden will; 2. Strafbemessung unter Bedachtnahme auf eine überlange Verfahrensdauer; 3. Kostenersatz für Sachverständigen-Gutachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.07.2018Teil 2/2

…Fall zum Tatbestand ein Erfolg (hier: der Eintritt der jeweiligen Verkürzung), so beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt zu laufen. Begeht aber der Täter während dieser Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf welches § 25 FinStrG (Voraussetzungen für ein Absehen von einer Bestrafung oder das Erteilen…

BFG RV/7200045/2020Einfuhr von Radarwarngeräten - unrichtige Wertangaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2026Teil 2/2

… 74 Abs. 2 ZollR-DG vorsätzlich verkürzt worden. In den verfahrensgegenständlichen und in den zusammentreffenden Fällen betragen die verkürzten Eingangsabgaben mehr als 50.000 Euro und für das Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben war daher Gerichtszuständigkeit gegeben. Die Voraussetzungen für die zehnjährige Verjährungsfrist…

BFG RV/5200141/2010Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2015Teil 2/2

…Abs. 2 ZollR-DG beträgt die Frist für hinterzogenen Abgaben 10 Jahre. "Hinterzogen" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen handeln muss, welches im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen verfolgt wird. Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für…

BFG RV/2100242/2011Schwarzzahlungen an Dienstnehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2014Teil 2/2

…Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Dies bedeutet, dass es sich um ein vorsätzliches Finanzvergehen handeln muss. Voraussetzung ist nicht, dass der Abgabepflichtige selbst die Abgabe hinterzogen hat…

BFG RV/7300022/2025Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten, eigenständige Schätzung des objektiven Tatbestandes im Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2025Teil 2/2

…Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die…

BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 1/2

…dass der Beschuldigte als Einzelunternehmer vorsätzlich die im Spruch dargestellten Finanzvergehen begangen hat. Diese Feststellungen gründen sich auf nachstehende Beweiswürdigung: Der Beschuldigte bekannte sich sowohl im Vorverfahren als auch vor dem erkennenden Senat nicht schuldig und brachte zusammengefasst vor: Die Anschuldigungen zu Punkt I / 2018…

BFG RV/3300004/2021Jahrelange Hinterziehung von Einkommensteuer, zwischenzeitige Verjährung, Unterschied zwischen mündlich verkündeter und schriftlich mitgeteilter Ersatzfreiheitsstrafe, keine Erhöhung der Zusatzstrafe mangels Beschwerde des Amtsbeauftragten, behauptete mündlich erstattete Selbstanzeige bei der Polizei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.09.2023Teil 2/2

…Abs. 2 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 drei Jahre, für andere Finanzordnungswidrigkeiten ein Jahr, für die übrigen Finanzvergehen fünf Jahre § 31 Abs. 3 FinStrG: Begeht der Täter während der Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf das § 25 oder § 191 StPO nicht anzuwenden ist…