…handelt es sich - wie im abgabenrechtlichen Erkenntnis des BFG zu lesen ist - um "nur" leichte Fahrlässigkeit. Neu ist die volle Schadensgutmachung durch zwischenzeitige Entrichtung der vorgeschriebenen Abgaben nach Ergehen des abgabenrechtlichen Erkenntnisses des BFG als mildernd zu werten. Bei den bisherigen Geldstrafen wurde zu Recht…
…aus dem sich eine volle Schadensgutmachung ergibt. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise der Beschuldigten war unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage und des nachgewiesenen schlechten Gesundheitszustandes, der vollen Schadensgutmachung aber vor allem aufgrund des Geständnisses eine Reduzierung der Geldstrafen auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß…
…dass Sie bereits eine Finanzierungszusage über den noch nicht entrichteten Betrag in den Händen hat und daher binnen der nächsten 4 Wochen volle Schadensgutmachung (derzeit 63 %) leisten und dem Bundesfinanzgericht hierzu eine Bestätigung binnen der nächsten 4 Wochen übermitteln wird. Ob der Erschwerungsgrund des „langen…
…nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, indem die Besteuerungsgrundlagen durch verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. durch Selbstanzeige eigenständig offen gelegt wurden. Durch die vom Spruchsenat bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße offenkundig unberücksichtigt gebliebene volle Schadensgutmachung ist der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z…
…an Umsatzsteuer bewirke. Der Beschuldigte habe mit der Absicht gehandelt, sich durch wiederholte Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten und eine ergangene volle Schadensgutmachung, als erschwerend keinen Umstand. B. Gegen dieses Erkenntnis…
…sodass die ersten Taten schon vor mehr als 16 Jahren verwirklicht wurden, was eine weitere Reduzierung der Geldstrafe auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß erlaubt. Nicht zuletzt war die volle Schadensgutmachung als mildernd zu werten, da die Tabaksteuer entrichtet wurde. Ausgehend von einem Strafrahmen von…
…war bei der Strafneubemessung die bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bf., die mittlerweile erfolgte volle Schadensgutmachung und dass es teilweise (betreffend Einkommensteuer 2016) beim Versuch geblieben ist. Auch ist eine teilweise eigenständige Offenlegung der Einkünfte (insbesondere betreffend 2016) im Rahmen der Selbstanzeige als mildernd zugunsten des…
…00 wieder verkauft. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen ergebe sich ein Spekulationsgewinn mit einer Einkommensteuer für 2004 in der Höhe von Euro 71.878,58. Hinsichtlich der Abgabennachforderung liege volle Schadensgutmachung vor. Als mildernd wurden die Unbescholtenheit, die Schadensgutmachung und das Geständnis gewertet, als erschwerend kein…
…und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Der strafbestimmende Wertbetrag macht nunmehr € 5.337,41 aus, die Strafdrohung ebenfalls. Der Spruchsenat hat als mildernd die Unbescholtenheit der Beschuldigten und die volle Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand gewertet…
…Milderungsgründe wurden die bisherige Unbescholtenheit sowie die Begehung der Tat vor längerer Zeit und das Wohlverhalten des Beschuldigten seit Tatbegehung gewertet. Auch wurde die volle Schadensgutmachung als Milderungsgrund berücksichtigt. Als erschwerend wurde kein Grund gewertet. Die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitstrafe entspricht den spezial- und generalpräventiven…
…Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat sowie die Taten bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband oder seine Eigentümer nach sich gezogen hat. Als mildernd sind daher die bisherige Unbescholtenheit, die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes, die volle Schadensgutmachung hinsichtlich § 49 Abs. 1 lit…
…die Strafbemessung unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Mangels vorgelegter Unterlagen konnten ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse zu Gunsten des Beschuldigten daher nicht angenommen werden. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise des Beschuldigten wird bei der Strafbemessung als mildernd die volle Schadensgutmachung, als erschwerend zwei zum Tatzeitpunkt einschlägige Vorstrafen…
…das reumütige Geständnis, auch wenn dieses erst im Zuge der mündlichen Verhandlung erfolgt ist, die volle Schadensgutmachung, dass die Taten bereits seit längerer Zeit (vor über 9 Jahren) begangen worden sind und sich der Täter seitdem wohlverhalten hat, sowie dass die Taten teilweise beim Versuch…
…Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit zugute. Ebenfalls mildernd ist die volle Schadensgutmachung zu berücksichtigen. Erschwerend war der längere Tatzeitraum sowohl betreffend den Ladenvorbau (Portal) als auch betreffend die 15 Lampen/Scheinwerfer zu werten. Hinsichtlich des Grades des Verschuldens war zu berücksichtigen, dass zwar mehrere Verwaltungsübertretungen vorlagen…
…Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit zugute. Ebenfalls mildernd ist die volle Schadensgutmachung zu berücksichtigen. Erschwerend war der längere Tatzeitraum sowohl betreffend den Ladenvorbau (Portal) als auch betreffend die 15 Lampen/Scheinwerfer zu werten. Hinsichtlich des Grades des Verschuldens war zu berücksichtigen, dass zwar mehrere Verwaltungsübertretungen vorlagen…
…wirtschaftlicher Verhältnisse. Anhand des erstatteten Vorbringens des Beschuldigten konnten ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse zu Gunsten des Beschuldigten daher nicht angenommen werden. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise des Beschuldigten wird bei der Strafbemessung als mildernd die geständige Verantwortung des Beschuldigten und die volle Schadensgutmachung gewertet. Als erschwerend…
…wirtschaftlicher Verhältnisse. Anhand des erstatteten Vorbringens des Beschuldigten konnten ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse zu Gunsten des Beschuldigten daher nicht angenommen werden. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise des Beschuldigten wird bei der Strafbemessung als mildernd die geständige Verantwortung des Beschuldigten und die volle Schadensgutmachung gewertet. Als erschwerend…
…judiziert, dass eine Unterschreitung möglich ist, wenn bspw der Täter aufgrund von schweren Arbeitsunfällen voraussichtlich dauernd erwerbsunfähig sein wird, er ein reumütiges Geständnis abgelegt und volle Schadensgutmachung geleistet hat. Zudem erschien mangels künftiger Erwerbstätigkeit aus spezialpräventiven Erwägungen keine höhere Strafe notwendig (UFS 9. 12. 2008…
…bei Fälligkeit nicht geleistet worden, weil ich nicht wusste in welcher Höhe sie angefallen sind. Ja, es hat auch finanzielle Engpässe gegeben. Ich habe in der Folge aber stets Nachzahlungen geleistet. V: Die Umsatzsteuer wurde in der Folge entrichtet. Es liegt dazu volle Schadensgutmachung vor.
…des § 15 Abs. 1 WiEReG. Vom Amt für Betrugsbekämpfung wurden bisher bei der Strafbemessung des Beschuldigten als mildernd der bisher ordentliche Lebenswandel, die teilweise Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes, die volle Schadensgutmachung hinsichtlich § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und die Sorgepflichten für 2 Kinder, als…