…auf das Bankkonto der Bf getätigten Einzahlungen in der Höhe von 98.000 Euro um einen ungeklärten Vermögenszuwachs handelt und der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen ist. Der gegenständlich in Frage stehende Vermögenszuwachs wurde im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 1-11/2017 seitens der Behörde…
…ob dem Bf. (restlich) EUR 200.000,00 ungeklärte Vermögenszuwächse zugeflossen sind und dieser Umstand sowohl in der Einkommensteuer, als auch in der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Der Beschwerdeführer (im Folgenden "Bf.") brachte seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 am 29.03.2018 elektronisch mittels…
…mehr zu schenken war. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Frage, ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder ungeklärt geblieben anzusehen ist, eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage ist (VwGH 25.10.1994, 90/14/0181)…
…und 3. Absatz) - die Betriebsprüfung bei der Zurechnung der geschätzten Beträge zur Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" zunächst die Annahme vertreten hatte, der ungeklärte Vermögenszuwachs stamme hauptsächlich aus dem Betrieb von drei Bordellen in ***5*** und ***6***, hinsichtlich derer der Bf. als faktisch und tatsächlich für…
Ein ungeklärter Vermögenszuwachs rechtfertige nämlich eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften (VwGH 6.3.1985, 84/13/0235; VwGH 25.3.1992, 90/13/0295; VwGH 24.9.1996, 95/13/0214). Die Eruierung einzelner Geschäftsvorfälle sei im Rahmen einer derartigen…
…gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die Frage, ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder als ungeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage (VwGH 11.5.2005, 2001/13/0039). Bei der Lösung der Rechtsfragen…
…2011 und 2012 vom 27. Juni 2013: Die Abgabenbehörde behauptet, dass in den Jahren 2008 - 2012 ungeklärte Vermögenszuwächse in Form von Privateinlagen in Höhe von € 60.843,18 stattgefunden haben. Da für das Jahr 2007 keine Bankkontoauszüge vorgelegt wurden, wurde der Betrag von €…
…durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen i. S. v. § 20 Abs. 1 EStG 1988 einerseits und Zuschätzung von Einnahmen gemäß § 184 BAO infolge ungeklärter Bankeingänge andererseits läge eine Einkunftsquelle i. S. d. § 2 EStG 1988 vor. Schätzungsberechtigung Ein Vermögenszuwachs, der durch die Partei (§ 78 BAO) nicht…
…R**** A****, Kommanditist war J**** A****. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer in seinem Bericht folgende Feststellungen: „Tz. 1 Umsatzsteuer Ungeklärter Vermögenszuwachs. Bei der Überprüfung der vorgelegten Unterlagen hat die Bp festgestellt, dass über ein Unterkonto (Konto 3480 ‚Verr.Kto. A****‘) zum Privatkonto…
…gemäß § 184 BAO im Schätzungswege an Hand der ungeklärten Vermögenszugänge zum Ansatz gebracht. Tz 2 Spekulationsgewinn Siehe Beilage 2 Punkt 1 und 2 der Niederschrift über die Schlussbesprechung mit Bericht und Beilage 4 betreffend Bankunterlagen. Änderungen der Besteuerungsgrundlagen Umsatzsteuer | [000] Steuerbarer Umsatz |  …
…erkennbar. Nach Darlegungen zur Schätzungsberechtigung und zu den Schätzungsmethoden führte der Betriebsprüfer aus, die ungeklärten Vermögenszuflüsse und -abflüsse seien im Zuge der Prüfung dem steuerlichen Vertreter in Form von detaillierten Kontenaufstellungen bzw. Zusammenfassungen in elektronischer Form übermittelt worden. Aus der in der Folge am 19…
…bis dato nicht erbracht werden können. Der Bf. habe daher die von der Abgabenbehörde unzweifelhaft festgestellten, ungeklärten Barvermögenszugänge und -abgänge weiterhin nicht aufklären bzw. als unzutreffend widerlegen können. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg sei daher zu Recht erfolgt. Was die Zurechnung der im Schätzungsweg…
…Das bedeutet aber nur, dass die Behörde des Nachweises der konkreten Geschäfte enthoben ist. Keine rechtliche Grundlage bietet die Bestimmung des § 184 BAO der Abgabenbehörde hingegen dafür, ungeklärte Beträge einer Einkunftsart zuzuordnen, deren Vorliegen nicht festzustellen war (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1993…
…seien. Die vom Beschwerdeführer in den Streitjahren erklärten Ausgabenüberhänge seien nicht durch betriebliche Darlehen finanziert worden, sondern durch eine Vielzahl von ungeklärten Privateinlagen abgedeckt worden. Die Bestreitung des Lebensunterhaltes sei ab 2010 nicht nachgewiesen worden. Die von der Betriebsprüfung aufgegriffenen Feststellungen seien geeignet gewesen, anderslautende…
…nicht feststellbar, dass es sich bei diesem Betrag nicht um Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit des Bf gehandelt hat. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen stützen sich auf die Aktenlage. Zur ungeklärten Herkunft der € 60.000,00 siehe im Folgenden. Rechtsgrundlagen § 184 BAO lautet: 3. Schätzung…
…davon ausgegangen werden [muss], dass die […] ungeklärten Vermögenszuwächse […] gewerbliche Einkünfte aus dem Handel mit Kfz (Provisionen für Vermittlungen) darstellen". Zur Beilage 3 "Beispiele für geschäftliche Aktivitäten [des Bf.] im Hinblick auf Handel mit Kfz" des Bp-Berichtes, die von der Betriebsprüfung zur Begründung…
…bedeutet nicht, dass damit auch die Herkunft der Mittel für die übrigen 1.487.626,83 Euro aufgeklärt wäre, gilt doch für die Beurteilung von Vermögenszuwächsen als geklärt oder ungeklärt keinerlei Überwiegensprinzip. Zurechnung der Vermögenszuwächse zu den Einkünften des Bf. 14. Wie bereits ausgeführt, ist…
…habe, bis er sie aufgrund der Finanzkrise im Jahr 2008 sowie auch wegen Diebstählen im Umkreis seines Wohnsitzes schrittweise auf Bankkonten der **Bank1** und der **Bank4** eingezahlt habe, hielt die Betriebsprüfung nicht für glaubwürdig und schätzte die für sie ungeklärten Vermögenszuwächse gemäß § 184 BAO, wie…
…Grund erfolgten vom Beschwerdeführer Bareinzahlungen in die beiden Gesellschaften, die in der Folge wiederum unter dem Titel "Rückzahlungen Darlehen" an ihn überwiesen wurden. Die vom Beschwerdeführer bezogenen Darlehensrückzahlungen bilden daher einen ungeklärten Vermögenszuwachs. Diesbezüglich ist davon auszugehen, dass sich dieser Vermögenszuwachs aus nicht versteuerten Einnahmen…
…zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen." Wie oben ausgeführt blieben im erstinstanzlichen Verfahren wesentliche Sachverhaltsfragen ungeklärt: 1. Vom Beschwerdeführer wurde ein Pauschalbetrag an AfA für Gebäudeteile und Werkstättenausstattung beantragt. Unklar ist, welche…