…Ein Zeitungsartikel, der von Durchschnittswerten ausgeht, kann nicht anstelle der bei der Außenprüfung ermittelten konkreten Lebenshaltungskosten für die steuerliche Beurteilung herangezogen werden. Die Feststellung unaufgeklärter Vermögenszuwächse wurde im vorliegenden Fall vom Finanzamt ausreichend und nachvollziehbar begründet (VwGH 14.1.1992, 91/14/0161), weshalb die…
…abzüglich Lebenserhaltungskosten und Veränderungen durch Zins- und Depotschwankungen gegenübergestellt. Der nicht nachvollziehbare Kapitalanstieg auf den Konten wurde von der Abgabenbehörde als unaufgeklärter Vermögenszuwachs hinzugerechnet. Die Konteneinschau lieferte folgende Ergebnisse: Barabhebung von € 70.000 am 21.01.2013 Vom Sparbuch Kto.Nr. ***Kto1*** wurde ein…
…welcher die Ansicht vertritt, dass die strittigen Sachverhalte aufgrund vorgelegter Unterlagen geklärt seien und die Schätzung daher zu Unrecht erfolgte. Die Hinzuschätzung von Einkünften im Wege einer Vermögensdeckungsrechnung erwies sich in erster Linie deshalb als erforderlich, weil der Beschwerdeführer einen Großteil der Zahlungseingänge (darunter sämtliche…
…vor allem unvollständigen Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht in die Abgabenerklärung eingeflossenen, sondern auch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet worden seien. Ist die Abgabenbehörde (wie hier aufgrund eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses) zur Schätzung berechtigt, dann darf sie auch - nach der Lage des Falles - einen…
…daher die belangte Behörde dazu gelange, dass ein ungeklärter Vermögenszuwachs vorliege, sodass dieser auch nicht vom Bf. nicht einbekannten Einkünften zugerechnet werden könne. Nach ständiger Judikatur sei die Frage, ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder unaufgeklärt zu gelten habe, als eine auf der Ebene der…
…Abgabepflichtigen eingetretener Vermögenszuwachs weder aus seinem erklärten Einkommen noch aus sonstigen Einnahmen, die der (inländischen) Einkommensteuer nicht unterlägen, herrühren könne. Wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt werde, den der Abgabepflichtige nicht aufklären könne, sei die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht…
…oder als unaufgeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage (vgl. z.B. VwGH 23.02.2010, 2008/15/0077; VwGH 22.02.2000, 95/14/0077). Bareinlagen auf das Verrechnungskonto stellen ohne Zweifel eine Mehrung des Vermögens der…
…Vermögenszuwachs aus der steuerpflichtigen, jedoch bisher nicht besteuerten Sphäre des Bf. stamme. Auch die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehe davon aus, dass, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt werde, den der Abgabepflichtige nicht aufklären könne, dies die Annahme rechtfertige, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs…
…verdient wurde (Seite 164 des Vorerkenntnisses). Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 184 Abs. 2 BAO erlaubt die Hinzurechnung unaufgeklärt gebliebenen Vermögenszuwachses zu einbekannten Einkünften und dessen Ansatz unter nicht einbekannten Einkünften aus einer Einkunftsart, deren Vorliegen erst von der Abgabenbehörde ermittelt wurde, während § 184 Abs…
…Rind- und Entenfleischein- und verkauf hätten bis dato unaufgeklärte große Abweichungen ergeben: | | 2015 | 2016 | 2018 | 2018 | Huhn | | | | | Einkauf in kg | 1.145 | 1.545 | 2.456 | 2.803 | Einkauf…
…Einkommensteuerbescheide 2017 bis 2019 als unbegründet abgewiesen. In der gesondert ergangenen Begründung wurde die vorgenommene Schätzung mit dem unaufgeklärt gebliebenen Vermögenszuwachs untermauert. Die Behörde zweifle die Liquidität des Beschwerdeführers für die Bestreitung der als Darlehen bezeichneten Einlagen in die ***4*** GmbH an, wobei zweifelsfrei feststehe…
…unaufgeklärter Umstände der behaupteten Vermögenszuwächse hingewiesen, was die Abgabenbehörde vollkommen unbeeindruckt gelassen und sie nur dazu angespornt habe, außer der Einvernahme der Zeugin ***4*** (der man dann in unsachlicher Weise Unglaubwürdigkeit attestiert habe) keinerlei weitere Beweise durchzuführen und auf derselben Beweisgrundlage basierend erneut realitätsfremde Vermögenszuwächse…
…alle ihm zumutbaren Schritte zu setzen, um die Verbindlichkeit zu tilgen. Tut er dies nicht, verlieren die Zinsen den Betriebsausgabencharakter. Die Zumutbarkeit orientiert sich an seiner Einkommens- und Vermögenslage (VwGH 29.6.2016, 2013/15/0286; 28.4.2011, 2008/15/0308; 15.6.2005…
…festgestellt werden können, welche Einnahmen in bar erhalten, welche Ausgaben bar bezahlt und welche Einnahmen auf ein Bankkonto überwiesen worden seien. Eine Geldverkehrsrechnung habe unaufgeklärte Fehlbeträge ergeben. Diese seien den bereits erklärten Beträgen hinzugeschätzt worden. Weiters hätten Vorsteuern nicht anerkannt werden können, weil weder formrichtige…
…Besteuerungsgrundlagen wesentlich sind, zählt auch ein Vermögenszuwachs, den die Partei nicht gewillt war aufzuklären. Bei Feststellung von unaufgeklärten Vermögenszuwächsen, ist die Annahme gerechtfertigt, dass die festgestellten und von der Bf. auch nicht bestrittenen (siehe Schreiben vom 2. August 2010) Vermehrungen des Vermögens, aus bisher nicht…
…löse die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 BAO aus. Ein festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertige die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrühre. Dies gelte auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt sei. Daher erfolge eine Hinzuschätzung auf Grund der Unterdeckung der…
…86/14/0098). Vielmehr wäre es an ihm gelegen gewesen, den unaufgeklärten Vermögenszuwachs durch entsprechend konkrete Angaben aufzuklären. Die diesbezüglichen Angaben des Bf. erwiesen sich dabei hinsichtlich des verbleibenden Betrages jedoch entsprechend obiger Feststellungen als unschlüssig und widersprüchlich und somit als ungeeignet. Die vorgenommene Schätzung…
…Das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem ungeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften zu bestehen hat. Ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder als ungeklärt…
…2010 aus Zuwendungen der Großmutter, seines Vaters sowie seiner Lebensgefährtin bestritten habe. Entsprechende Beweismittel über diese Vermögenszugänge seien aber nicht vorgelegt worden. Auf seinem Bankkonto sei im Zeitraum 2008 bis 2010 die mehrmalige Behebung größerer Beträge festgestellt worden, die vom Bf. nicht aufgeklärt worden und…
…des Vermögenszuwachses oder des Geldverkehrs handelt es sich um Schätzungsmethoden, die als solche zur Feststellung der den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechenden Besteuerungsgrundlagen geeignet sind. Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, ist die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs…