…die vom Finanzamt anteilsmäßig erfassten Zuwächse (rd. S 230.000,00 p.J.) den Einnahmenüberschüssen der Jahre 1986 bis 1990 auch nicht gegenübergestellt - erst die von den Gesamteinnahmen der jeweiligen Streitjahre nicht gedeckten Überhänge wären als unaufgeklärter Vermögenszuwachs zu betrachten -, sondern dem Bw unsaldiert zugerechnet…
…nur für die Jahre 1984 bis 1987 hervor, wogegen ab dem Jahr 1988 nicht saldierbare Einnahmenüberschüsse vorliegen. Eine Schätzungsberechtigung aus dem Grund eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses ist zufolge § 184 BAO somit nur für den erstgenannten Zeitraum gegeben. Hiernach sind die aus dem Gewerbebetrieb erzielten Ergebnisse für…
…den Darstellungen des Abgabepflichtigen - auch für das Jahr 2003 (bis zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung am 6. Mai 2003) unter Berücksichtigung des bei der Hausdurchsuchung vorgefundenen Bargeldbestandes von 49.009 € ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs (von 26.500 €) ergeben habe (vgl. zur Geldverkehrsrechnung und Zuschätzung Pkt…
…900.000 S ausweist, die bei der Geldverkehrsrechnung nachgewiesenermaßen zu Gunsten des Bw. zu berücksichtigen ist. Allein diese Sparbuchbestandsveränderung von 900.000 S führt aber im Jahr 2000 zu einer Vermögensüberdeckung. Bei grundsätzlicher Anerkennung der Korrekturen lt. berichtigter Mittelrechnung des Bw. kann nicht gleichzeitig damit…
…hinaus den weiteren Mangel fest, dass weniger als 50 % der Geld- und Spielautomaten den erklärten Erlösen zugeordnet werden können, und aufgrund der unaufgeklärten Vermögensbeträge daher anzunehmen ist, dass Teile der auf Lager gelegenen Spielautomaten tatsächlich im gesamten Prüfungszeitraum in Betrieb waren. Gegen diese Sachverhaltsfeststellungen wurde…
…2002 (Sachbearbeiter Dr. Weinländer)]. Das Finanzamt sah die Vermögenserhöhung im Jahre 2000 als unaufgeklärte Vermögenserhöhung an. Obwohl die Bw. auf dem Gesellschafterverrechnungskonto eine Vermögenserhöhung von 1,595.000.- bekannt gegeben hatte, nahm das Finanzamt eine unaufgeklärte Vermögenserhöhung von lediglich S 1 Mio vor, die es…
…Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögens-zuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt. Das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Behörde…
…A. entnommen und sodann wieder eingelegt wurden. Zudem wird festgehalten, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses (durch Einlagen), wo sehr genau die Beträge festgestellt werden konnten, sieht die BP als sachgerechte Wahl der…
…konkrete Antworten und Unterlagen, die ihr Vorbringen substantiell untermauern, schuldig geblieben ist. Stoll führt in diesem Zusammenhang aus: "Bleibt die Herkunft eines bestimmten Vermögens (unaufgeklärter Vermögenszuwachs) trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel im Unklaren, kann selbst beim Anschein einer ordnungsgemäßen Buchführung angenommen werden, dass dem Abgabepflichtigen tatsächlich…
…VwGH 22.2.2000, 95/14/077, VwGH 29.1.2003 97/13/0056) Stoll führt aus: "Bleibt die Herkunft eines bestimmten Vermögens (unaufgeklärter Vermögenszuwachs) trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel im Unklaren, kann selbst beim Anschein einer ordnungsgemäßen Buchführung angenommen werden, dass dem Abgabepflichtigen (hier GF…
…72) konnte nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht geklärt werden. Dieser unaufgeklärte Vermögenszuwachs rechtfertigte nach Meinung des Prüfers die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrühre. Gleiches gelte, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermöge, aus welchen Quellen er seinen laufenden Unterhalt bestreiten…
…716,83 S aufwiesen. Da diese drei Sparbücher von der Bw während der Betriebsprüfung (Bp) weder vorgelegt wurden noch deren Herkunft bzw Entstehung nachgewiesen werden konnte, wurde dieser Betrag bei der Vermögensdeckungsrechnung als unaufgeklärter Vermögenszuwachs in Ansatz gebracht. Die Bw erklärte daraufhin, dass sie im…
…Theobaldgasse 17/11, vom 12. Jänner 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20. Dezember 2000 betreffend Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1993 nach der am 24. Oktober 2005 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann somit, ohne gegen die Denkgesetze zu verstoßen, vom Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses ausgegangen werden (VwGH 10.9.1998, 96/15/0255). Ad BMW Cabrio) Lt. Berufungseinwendung wäre die Anmeldung des BMW Cabrio nur aus versicherungstechnischen Gründen auf die Bw…
…ein Vermögenszuwachs als unaufgeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage (VwGH 24.9.1996, 95/13/0214). Die BP hat im Streitzeitraum Einzahlungen und Einlagen auf verschiedenen Bankkonten des Bw. festgestellt. Diese Einzahlungen haben zu einem Vermögenszuwachs beim…
… 184, S. 1927f). Nach stRspr des VwGH rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen…
…Ein Zeitungsartikel, der von Durchschnittswerten ausgeht, kann nicht anstelle der bei der Außenprüfung ermittelten konkreten Lebenshaltungskosten für die steuerliche Beurteilung herangezogen werden. Die Feststellung unaufgeklärter Vermögenszuwächse wurde im vorliegenden Fall vom Finanzamt ausreichend und nachvollziehbar begründet (VwGH 14.1.1992, 91/14/0161), weshalb die…
…19 Bezirk und Klosterneuburg vom 18. und 20. Dezember 2000 betreffend Einkommensteuer 1992 bis 1995, Gewerbesteuer 1992 bis 1993 und Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1993 entschieden: Der Berufung gegen die Gewerbesteuerbescheide für 1992 und 1993 wird Folge gegeben. Die Gewerbesteuerbescheide für 1992 und 1993…
…abzüglich Lebenserhaltungskosten und Veränderungen durch Zins- und Depotschwankungen gegenübergestellt. Der nicht nachvollziehbare Kapitalanstieg auf den Konten wurde von der Abgabenbehörde als unaufgeklärter Vermögenszuwachs hinzugerechnet. Die Konteneinschau lieferte folgende Ergebnisse: Barabhebung von € 70.000 am 21.01.2013 Vom Sparbuch Kto.Nr. ***Kto1*** wurde ein…
…welcher die Ansicht vertritt, dass die strittigen Sachverhalte aufgrund vorgelegter Unterlagen geklärt seien und die Schätzung daher zu Unrecht erfolgte. Die Hinzuschätzung von Einkünften im Wege einer Vermögensdeckungsrechnung erwies sich in erster Linie deshalb als erforderlich, weil der Beschwerdeführer einen Großteil der Zahlungseingänge (darunter sämtliche…