…die Zurechnung von Leistungen im Umsatzsteuerrecht lassen sich die Zurechnungsgrundsätze des Einkommensteuerrechts nicht so ohne weiteres übertragen. Für die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von Leistungen gilt vielmehr Folgendes: Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist, mag er auch die Leistung durch andere erbringen lassen. Leistungsempfänger…
…der Leistungen im Rahmen des Projektes X ist Folgendes festzuhalten: Auf die Zurechnung von Leistungen im Umsatzsteuerrecht lassen sich die Zurechnungsgrundsätze des Einkommensteuerrechts nicht so ohne weiteres übertragen. Für die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von Leistungen gilt vielmehr Folgendes: Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet…
…Vorgaben nur der Vorsteuerabzug vom Vorliegen bestimmter Rechnungsmerkmale abhängig gemacht werden dürfe, nicht jedoch die Frage des Leistungserbringers bzw. die Zurechnung der Leistung vom Vorliegen von Rechnungsmerkmalen abhängen könne. Das Finanzamt habe auch festgestellt, dass die seitens der Krankenanstalt für die Ärzte vereinnahmten Honorare tatsächlich…
…die zutreffende umsatzsteuerliche Einordnung der betreffenden Leistung von Bedeutung. Bei der Zurechnung von Leistungen folgt das Umsatzsteuerrecht somit grundsätzlich dem Zivilrecht. Wer nach zivilrechtlichen Bestimmungen zu einer Leistung verpflichtet ist, wird, sofern er die Leistung auch tatsächlich im eigenen Namen ausführt, umsatzsteuerrechtlich als Leistender angesehen…
…die zutreffende umsatzsteuerliche Einordnung der betreffenden Leistung von Bedeutung. Bei der Zurechnung von Leistungen folgt das Umsatzsteuerrecht somit grundsätzlich dem Zivilrecht. Wer nach zivilrechtlichen Bestimmungen zu einer Leistung verpflichtet ist, wird, sofern er die Leistung auch tatsächlich im eigenen Namen ausführt, umsatzsteuerrechtlich als Leistender angesehen…
…Rz 31). Für diese Leistung würde sich dann ebenfalls keine umsatzsteuerrechtliche Änderung ergeben. Schließlich vertritt das Finanzamt die Auffassung, dass der Bruder des Bf. lediglich als Gründungshelfer im Ausmaß von 1% in die KG aufgenommen worden sei und am Unternehmen nicht mitgewirkt habe. Man müsse…
…sehr stark variieren. II. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung: A. Zurechnung der Erlöse aus Sexualdienstleistungen Im Beschwerdefall ist strittig, wem die Umsätze aus Sexualdienstleistungen zuzurechnen sind. Leistender ist, wer sich im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet hat, mag er auch die Leistung durch andere erbringen lassen (vgl Ruppe/Achatz…
…steuerrechtliche Beurteilung nicht von Bedeutung. 2. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung A) Getränkeumsätze: Die in der Niederschrift angeführte Aussage des Bf. stamme aus der im Zuge der Betriebsbesichtigung aufgenommenen Niederschrift vom 21. August 2006. Strittig sei im Zusammenhang mit den Getränkeumsätzen lediglich die umsatzsteuerliche Zurechnung der vom Kunden…
…ein Geschäftsführerbezug von je S 350.000,00 (50 % Anteil) zuzüglich S 70.000,00 (20 % USt) in Rechnung gestellt. Die Geschäftsführertätigkeit eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ist stets eine nichtunternehmerische Tätigkeit. Der Gesellschafter wird als Geschäftsführer in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion tätig, die keinen Leistungsaustausch…
…vorangegangenen Zollverfahren), ist für die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung der Umsätze sowie für die Frage des Vorliegens eines einheitlichen LuF-Betriebes über die Grenze ohne zwingende Bedeutung, wenn die Verbringung der Waren in das Inland im Rahmen von Liefergeschäften erfolgte. Wie bereits oben dargelegt wurde, war die…
…eine Zurechnung zur Beschwerdeführerin vorzunehmen ist; vgl dazu VwGH 22.12.2004, 2001/15/0141) von einer umsatzsteuerlichen Reihenleistung auszugehen ist. Es ist demnach zu unterstellen, dass das Reinigungsunternehmen an die Beschwerdeführerin leistete und diese letztendlich an die Kunden der Bedürfnisanstalten. Die erbrachten Leistungen sowie…
…von dieser an die Bf. Im Zuge der GPLA sei festgestellt worden, dass die mit jeweils 50% an der Bf beteiligten Geschäftsführer ***DI X*** und ***DI Y*** keine Geschäftsführerbezüge erhielten. Die Geschäftsführung erfolge unentgeltlich. Die ***XY OG***, die über keine Dienstnehmer verfüge, verrechne diverse Leistungen…
…eine Zurechnung zur Beschwerdeführerin vorzunehmen ist; vgl dazu VwGH 22.12.2004, 2001/15/0141) von einer umsatzsteuerlichen Reihenleistung auszugehen ist. Es ist demnach zu unterstellen, dass das Reinigungsunternehmen an die Beschwerdeführerin leistete und diese letztendlich an die Kunden der Bedürfnisanstalten. Die erbrachten Leistungen sowie…
…gegenständliche Leistung dieser Betriebsstätte tatsächlich zuzurechnen sein. Diese Zurechnung sei in der Regel möglich, wenn die für die sonstige Leistung erforderlichen einzelnen Arbeiten ganz oder überwiegend durch Angehörige oder Einrichtungen der Betriebsstätte ausgeführt werden; dabei sei es nicht erforderlich, dass auch das Umsatzgeschäft von dieser…
…den betreffenden Mitspieler. Die nicht für die Tipps zu verwendenden Beträge behielt ZZ (als "Verwaltungsgebühr") ein. Diese machen bis zu zwei Drittel der von den Mitspielern zu leistenden Beträge aus (siehe Anlage 8 zur Berufung, wonach der Spieler pro Woche 12 Euro zu zahlen hat…
…Die nicht für die Tipps zu verwendenden Beträge behielt XY (als "Verwaltungsgebühr") ein. Diese machen bis zu zwei Drittel der von den Mitspielern zu leistenden Beträge aus (siehe Anlage 7 und 8 zur Berufung, wonach der Spieler pro Monat 49,90 Euro zu zahlen hat…
…Kunden und PP an Kunden auszugehen sei. Die Zurechnung der Sexualdienstleistungen an die Bf. entgegen der vertraglichen Gestaltung könne er daraus nicht ableiten. In dieser Stellungnahme wird eine Reihe von Urteilen des EuGH zitiert, in denen sich der Gerichtshof mit der Einheitlichkeit der Leistung etc…
…von A erbrachten Leistungen, würden eben nicht jene Leistung darstellen, die der Kunde durch Abschluss eines Abonnentenvertrages mit der beschwerdeführenden Gesellschaft erhalten wolle, nämlich die Möglichkeit bestimmte Fernsehprogramme zu empfangen. Die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen könnten nicht autonom von A erbracht werden, dadurch könne eine Zurechnung…
…Rechtspersönlichkeit, wenn diese als solche nach außen in Erscheinung treten und Leistungen erbringen (vgl. z.B. VwGH 3. 7. 2003, 99/15/0190, m. w. N.). Die Trennung der Sphäre der Gesellschaft von der der Gesellschafter gilt im Umsatzsteuerrecht für alle Gesellschaftsformen (VwGH 25. 2…
…sehr stark variieren. II. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung: A. Zurechnung der Erlöse aus Sexualdienstleistungen: Im Beschwerdefall ist strittig, wem die Umsätze aus Sexualdienstleistungen zuzurechnen sind. Leistender ist, wer sich im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet hat, mag er auch die Leistung durch andere erbringen lassen (vgl Ruppe/Achatz, …