…B. bei Abwicklung der Geschäfte für die Bw. nicht genauer kontrolliert zu haben. An der Zurechnung der von H. B. namens der Bw. bewirkten Umsätze vermag dieses Versäumnis jedenfalls nichts zu ändern. Die Bw. muss sich daher auch jene Leistungen zurechnen lassen, die H. B…
…die Zurechnung von Leistungen im Umsatzsteuerrecht lassen sich die Zurechnungsgrundsätze des Einkommensteuerrechts nicht so ohne weiteres übertragen. Für die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von Leistungen gilt vielmehr Folgendes: Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet ist, mag er auch die Leistung durch andere erbringen lassen. Leistungsempfänger…
…der Leistungen im Rahmen des Projektes X ist Folgendes festzuhalten: Auf die Zurechnung von Leistungen im Umsatzsteuerrecht lassen sich die Zurechnungsgrundsätze des Einkommensteuerrechts nicht so ohne weiteres übertragen. Für die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von Leistungen gilt vielmehr Folgendes: Leistender ist, wer im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet…
…Vorgaben nur der Vorsteuerabzug vom Vorliegen bestimmter Rechnungsmerkmale abhängig gemacht werden dürfe, nicht jedoch die Frage des Leistungserbringers bzw. die Zurechnung der Leistung vom Vorliegen von Rechnungsmerkmalen abhängen könne. Das Finanzamt habe auch festgestellt, dass die seitens der Krankenanstalt für die Ärzte vereinnahmten Honorare tatsächlich…
…sondern es gehe vielmehr um die Frage der Zurechnung von Leistungen oder Umsätzen, die nach den zugrunde liegenden rechtlichen Beziehungen und nach dem Außenverhältnis zu klären seien. Eine GG könne in ihrer Funktion als Veranstalterin einer TW-Verkaufsparty auch zur Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn werden…
…sondern es gehe vielmehr um die Frage der Zurechnung von Leistungen oder Umsätzen, die nach den zugrunde liegenden rechtlichen Beziehungen und nach dem Außenverhältnis zu klären seien. Eine GG könne in ihrer Funktion als Veranstalterin einer TW-Verkaufsparty auch zur Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn werden…
…der Beurteilung von umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen sind - wie bereits vorstehend ausgeführt - nicht die formalen Kriterien (die Bestätigungen der GG, Rechnung, Honorarnote, Lieferschein erhalten zu haben) ausschlaggebend, sondern es kommt auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt an. Dass die Bw. die im Rahmen von Verkaufspartys angebotenen Leistungen nicht…
…sondern es gehe vielmehr um die Frage der Zurechnung von Leistungen oder Umsätzen, die nach den zugrunde liegenden rechtlichen Beziehungen und nach dem Außenverhältnis zu klären seien. Eine GG könne in ihrer Funktion als Veranstalterin einer TW-Verkaufsparty auch zur Unternehmerin im umsatzsteuerrechtlichen Sinn werden…
…nur bejaht werden, wenn der Unternehmer selbst außerhalb der Leistungsbeziehung steht. Die Frage, ob ein durchlaufender Posten vorliegt, hängt daher eng mit der Zurechnung von Leistungen zusammen. Für den, der nicht selbst leistet, sondern nur Leistungen vermittelt, ist das Leistungsentgelt nur durchlaufender Posten. Die Frage…
…Jedenfalls aber seien Leistungen, die ein Unternehmer durch Arbeitnehmer, Organe oder offene Stellvertreter vornehmen bzw. entgegennehmen lasse, dem Unternehmer zuzurechnen (Hinweis Doralt/Ruppe I, 380). Sollte Herr Robert L kein Dienstnehmer der B-GmbH sein, erfolge eine zivilrechtliche und damit auch umsatzsteuerrechtliche Zurechnung des Handelns…
…die zutreffende umsatzsteuerliche Einordnung der betreffenden Leistung von Bedeutung. Bei der Zurechnung von Leistungen folgt das Umsatzsteuerrecht somit grundsätzlich dem Zivilrecht. Wer nach zivilrechtlichen Bestimmungen zu einer Leistung verpflichtet ist, wird, sofern er die Leistung auch tatsächlich im eigenen Namen ausführt, umsatzsteuerrechtlich als Leistender angesehen…
…die zutreffende umsatzsteuerliche Einordnung der betreffenden Leistung von Bedeutung. Bei der Zurechnung von Leistungen folgt das Umsatzsteuerrecht somit grundsätzlich dem Zivilrecht. Wer nach zivilrechtlichen Bestimmungen zu einer Leistung verpflichtet ist, wird, sofern er die Leistung auch tatsächlich im eigenen Namen ausführt, umsatzsteuerrechtlich als Leistender angesehen…
…Rz 31). Für diese Leistung würde sich dann ebenfalls keine umsatzsteuerrechtliche Änderung ergeben. Schließlich vertritt das Finanzamt die Auffassung, dass der Bruder des Bf. lediglich als Gründungshelfer im Ausmaß von 1% in die KG aufgenommen worden sei und am Unternehmen nicht mitgewirkt habe. Man müsse…
…ein Geschäftsführerbezug von je S 350.000,00 (50 % Anteil) zuzüglich S 70.000,00 (20 % USt) in Rechnung gestellt. Die Geschäftsführertätigkeit eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ist stets eine nichtunternehmerische Tätigkeit. Der Gesellschafter wird als Geschäftsführer in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion tätig, die keinen Leistungsaustausch…
…ein Geschäftsführerbezug von je S 350.000,00 (50 % Anteil) zuzüglich S 70.000,00 (20 % USt) in Rechnung gestellt. Die Geschäftsführertätigkeit eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ist stets eine nichtunternehmerische Tätigkeit. Der Gesellschafter wird als Geschäftsführer in Ausübung einer gesellschaftsrechtlichen Funktion tätig, die keinen Leistungsaustausch…
…Ausführungen war somit nach dem außer Streit stehenden Sachverhalt das Vorliegen einer Mehrheit von Leistungsempfängern nicht anzunehmen, zumal nach den zu beurteilenden Vertragsunterlagen die vertraglich festgelegte Leistung nicht von beiden Parteien ausbedungen worden ist und bei Einschaltung Dritter in eine Lieferung der umsatzsteuerrechtliche Grundsatz gilt…
…sehr stark variieren. II. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung: A. Zurechnung der Erlöse aus Sexualdienstleistungen Im Beschwerdefall ist strittig, wem die Umsätze aus Sexualdienstleistungen zuzurechnen sind. Leistender ist, wer sich im Außenverhältnis zur Leistungserbringung verpflichtet hat, mag er auch die Leistung durch andere erbringen lassen (vgl Ruppe/Achatz…
…steuerrechtliche Beurteilung nicht von Bedeutung. 2. Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung A) Getränkeumsätze: Die in der Niederschrift angeführte Aussage des Bf. stamme aus der im Zuge der Betriebsbesichtigung aufgenommenen Niederschrift vom 21. August 2006. Strittig sei im Zusammenhang mit den Getränkeumsätzen lediglich die umsatzsteuerliche Zurechnung der vom Kunden…
…der Berufung mehrfach ausgeführt worden ist, hat die Unternehmereigenschaft der GG auch keinerlei Relevanz für die Frage der Zurechnung von Umsätzen. Beispiel: Ein Rechtsanwalt (=Unternehmer iSd UStG) nimmt bei einem Einkauf für seinen Nachbarn Waren aus dem Supermarkt mit. Der Supermarkt tätigt seinen Umsatz wohl…
…Unter § 11 (1) würden die zwingenden wirtschaftlichen Gründe auch als Voraussetzung für das Aussetzung oder Einschränken von Leistungen angeführt. Nach Ansicht der BP handle es sich auf Grund des Fehlens der Existenzgefährdung in den Widerrufsklauseln um keine unwiderrufliche Pensionszusage, womit eine steuerliche Anerkennung nicht zulässig…