IM NAMEN DER REPUBLIK A) Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Elmar Kresbach, LL.M., Wipplingerstraße 29/9, 1010 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Elmar Kresbach, LL.M., Wipplingerstraße 29/9, 1010 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien…
…dem (für die Prüferin nicht greifbaren) Ausländer ***16***), der im Firmenbuch als Alleingesellschafter und -geschäftsführer der substanzlosen Einmann-GmbH mit dem explosionsartigen Anstieg der Anmeldung von Dienstnehmern bei der GKK eingetragen war, von dem jedoch - wie beim Unterschriftenvergleich augenfällig zu sehen ist - der Bauvertrag nicht…
…Herr M. ehemaliger Geschäftsführer von der Firma P den jetzigen Geschäftsführer X. betrüge. Eine Weiterverfolgung wegen Substanzlosigkeit der Fakten aus verwaltungs ökonomischen Gründen erscheine nicht sinnvoll. Niederschrift vom 27.4.2016 mit X. als Abgabepflichtiger samt Beilagen; E-Mailverkehr vom 14.4.2016, 10.5…
…unten), dass die an den Ausländer abgetretene GmbH völlig substanzlos war, dass es Ende August 2005 trotz der voranstehenden Verhältnisse zu einem explosionsartigen Anstieg der Anmeldung von Dienstnehmern bei der GKK kam - binnen 5 Wochen von 3 auf 54 Dienstnehmer, dass bei…
…Faktoren (Wirtschaftserschwernisse, etc, ) könnten die prognostizierten Ergebnisse bei Vorliegen von objektiv erreichbaren Ansätzen nicht in Abrede stellen: Dieses Vorbringen ist substanzlos. Der Bf ist insoweit seiner Beweislast in Bezug auf Unwägbarkeiten nicht nachgekommen. Der Bf brachte vor: Unter Berücksichtigung aller Unwägbarkeiten (erhöhte Bewirtschaftungskosten, nicht weiter…
…nicht anerkannt, da es sich, laut den Prüfungsfeststellungen, bei den gegenständlichen Unternehmen um substanzlose, kurzlebige Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern handle (Briefkastenfirmen) und die Rechnungen auch die formalen Voraussetzungen des § 12 UStG nicht erfüllten. Die verbuchten Fremdleistungen wurden daher bloß im Ausmaß von 50% anerkannt, die…
…die seit Mitte 2011 Scheinrechnungen ausstelle. Die Subunternehmer der Fa. A.KG hätten das typische Erscheinungsbild von Briefkasten-GmbHs - in der Branche bekannte, substanzlose, kurzlebige Einmann-GmbHs mit ausländischen Geschäftsorganen. Von diesen würden dann planmäßig die anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht entrichtet, die Gesellschafter bzw…
…nicht anerkannt, da es sich, laut den Prüfungsfeststellungen, bei den gegenständlichen Unternehmen um substanzlose, kurzlebige Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern handle (Briefkastenfirmen) und die Rechnungen auch die formalen Voraussetzungen des § 12 UStG nicht erfüllten. Die verbuchten Fremdleistungen wurden daher bloß im Ausmaß von 50% anerkannt, die…
…Vorhaltscharakter zukommt. Eine Verletzung des Parteiengehörs liegt also nicht vor. Es ist für das Gericht auch nicht nachvollziehbar, welche weitere Sachverhaltsermittlungen geboten und zielführend sein könnten. Substanzlose Einwendungen und beweislose und offenkundig unzutreffende Behauptungen, wie z.B. der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf. und deren…
…unten: betreffend die ***D*** , ***H*** und ***K*** ) - substanzlose, kurzlebige Einmann-GmbHs mit ausländischen Gesellschaftsorganen gemäß den Detailfeststellungen zu den 17 GmbHs - Errichtung einer GmbH oder Übernahme einer bereits bestehenden GmbH für einen mehrmonatigen Zeitraum mit dem Zweck der formalrechtlichen Gestaltung einer Vertrags- und Leistungsbeziehung - der…
…Zur Begründung wurde ausgeführt: "Zu nächst wird auf den Inhalt der unter obiger Strafnummer ergangenen Strafverfügung vom 16.04.2012 verwiesen, gegen welche der Beschuldigte rechtzeitig Einspruch erhob. In der mündlichen Verhandlung vom 08.06.2012 brachte der Beschuldigte völlig substanzlose Äußerungen vor, wie z…
…während der Betriebsprüfung der Verdacht erhärtet, dass diese Unternehmen Scheinrechnungen gestellt hätten, da es sich bei den in Frage stehenden Gesellschaften um substanzlose GmbH´s gehandelt habe, die kurz vor der Insolvenz gestanden hätten und die durchwegs ausländische Gesellschaftsorgane gehabt hätten, die sich nach dem Konkurs…
…der Abgabenbehörde im dort angefochtenen Bescheid handelt, welche im Erkenntnis lediglich in Zusammenfassung des Verfahrensgangs wiedergegeben worden waren. Das Vorbringen im Zusammenhang mit der am 19.04.2021 erfolgten Wiederaufnahme der Einbringung von ausgesetzten Abgabenschulden ist gänzlich substanzlos. Wie im angefochtenen Bescheid und der Beschwerdevorentscheidung…
…lassen daher keine Aussagen über den Ort der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu. Gleiches gilt für etwaige vorgelegte Bescheinigungen der Gewerbe- oder Finanzbehörden angeführten (Zustell-) Adressen der Unternehmen. Alle in Rede stehenden Gesellschaften waren substanzlos, inaktiv und kurzlebig nach Abtretung an den jeweiligen Alleingesellschafter und Geschäftsführer…
…Arbeits- oder Materialleistungen vorgelegt. Ein Hinweis auf Zeugen, die aber in keiner Weise konkretisiert werden sei substanzlos, und entbiete daher jeglicher Beweiskraft. Vorbringen Office Miet- und Nutzungsvereinbarungen Laut vorgelegtem Mietvertrag war die B KG erst ab 01.04.2015 Verfügungsberechtigte über das Mietobjekt "*Büro, Stock…
…2013/15/0166). Es steht fest, dass die ***Offshore1*** und ***Offshore2*** Offshore-Gesellschaften sind, die kein eigenes Personal unterhalten, substanzlos sind und als reine Zahlstellen fungieren. Die Gesellschaften haben keine Leistungen erbracht. Die Leistungen wurden im Gegensatz dazu vom Bf. erbracht, der seine Leistungen lediglich…
…weiteres Paradebeispiel für die vollkommen unzureichende Ermittlungsqualität, die die Bf. seit Anbeginn dieses Verfahrens im Jahr 2011 ertragen muss. Zunächst wird substanzlos "festgestellt", dass ein gewinnorientierter Investor die Mieten "wesentlich höher angesetzt" hätte. Unter Hinweis auf "gefundene Vergleichsobjekte" wird angeführt, dass "am Markt für ein…
…negiert, dass ein Streitpunkt (Afa ***L1***) beim VwGH angefochten sein. Hinsichtlich der behaupteten Mietvorauszahlungen 2015 (Tz 6) werde das gesamte bisherige Vorbringen aufrechterhalten. Die Ausführungen in Tz 6 des BP-Berichtes seien ungeachtet ihrer quantitativen Breite substanzlos und zudem wirklichkeitsfremd. Niemand käme auf die Idee…
…einheitlich beantwortet wird. Da sich die Beurteilung der Rechtsfragen über die Höhe des Veräußerungsverlustes aus der Beteiligung an der ***[KG2]*** sowie des Gewinnanteiles am Gewinn der ***[Atyp.St.Ges.1]*** an der zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes orientiert und sich aus der substanzlos vorgetragenen Behauptung…