…Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde) anhängigen Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes, A habe im Amtsbereich des genannten Finanzamtes in den Jahren 2014 bis 2016 als Obmann des Vereines, sohin als Wahrnehmender dessen steuerlichen Interessen, vorsätzlich a) unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen…
…1 UStG 1994 hatte im strafrelevanten Zeitraum ein Unternehmer (hier der nicht steuerbefreite Verein BBB) bzw. der dessen steuerliche Interessen Wahrnehmende (hier der Beschuldigte als Vereinsobmann) für diesen spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen…
…4 Abs 4 EStG in der folgenden Höhe geltend: | Jahr | Betrag | 2014 | 14.599,92 | 2015 | 14.461,96 | 2016 | 15.197,55 Damit Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen aufgrund des bei ihnen fehlenden Interessengegensatzes steuerliche Beachtung finden…
…der bis spät in die Nacht geöffnet habe. Im Anschluss daran nannten die Bf. neun potenzielle Interessenten. Der steuerliche Vertreter ergänzte dieses Schreiben indem er bemerkte, dass ab der Leerstehung 1999 zwar immer wieder Mietverhandlungen stattgefunden hätten, allerdings keinerlei wie immer geartete Inserate geschaltet worden…
…wenn die Bf. auf Grund ihres Berufes als Betreuerin von Jugendlichen - im Gegensatz zu Steuerpflichtigen anderer Berufssparten - durch Herstellung einer Verbindung von beruflichen mit privaten Interessen die steuerliche Geltendmachung derartiger Ausgaben der Lebensführung bewirken könnte. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes berechtigte die Vorgangsweise der Beschwerdeführerin steuerrechtlich…
…158 ff, zutreffend zusammengefasst, ist bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen darauf zu achten, dass aufgrund des Fehlens des zwischen fremden Vertragspartnern üblicherweise bestehenden Interessensgegensatzes nicht steuerliche Folgen abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten herbeigeführt werden (vgl. VwGH 18.10.1995, 95/13/0176). Damit solche…
…138, 232, 233 und 265) handelt es sich um Artikel, die auf die besonderen Interessen des Beschwerdeführers abstellen. Ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Arzt besteht nicht. Die angeführten Rechnungsbeträge auf den aufgezählten Belegen können dementsprechend weder als Werbungskosten, noch als Betriebsausgaben anerkannt werden…
…es sich bei den Aufwendungen für das Seminar "Investment Force Premium" offensichtlich nicht um beruflich bedingte und steuerlich zu berücksichtigende Fortbildungskosten, da dieses an einen an Geldanlagen interessierten Personenkreis gerichtet sei und keinen Zusammenhang mit der Tätigkeit im Lieferkettenmanagement aufweise. Mit Ersuchen um Ergänzung vom…
…Bücher von allgemeinem Interesse sind und kein Zusammenhang mit der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des Beschwerdeführers als Arzt besteht. Die Aufwendungen für diese Bücher stellen somit weder Werbungskosten, noch Betriebsausgaben dar. Der Beschwerdeführer beantragte in seinem Vorlageantrag € 765,37 an Fachliteratur steuerlich zu berücksichtigen…
…e EStG 1988 idF AbgÄG 2022 zur Anwendung kommen soll (S 22), leitet das BFG daraus ab, dass "eine Unterhaltsnachzahlung für ein vorangegangenes Jahr in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen ist, für das sie geleistet wurde" (S 23). Wenn es dabei laut BFG darauf ankomme…
…darzustellen, als ob diese zeitgerecht abgeschlossen worden wären im Zusammenhalt mit dem - zwischen Fremden stets gegebenen - hier möglicherweise nicht ausgeprägten Interessensgegensatz, erweist sich das Vorhandensein jener Kriterien, welche von der verwaltungsgerichtlichen Judikatur im Zusammenhang mit der steuerlichen Anerkennung von Vertragsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen herausgearbeitet wurden…
…Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger auf Grund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was unsachlich gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben…
…die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (Abs. 1). Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben (Abs. 2). Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zu Gunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und…
…oder Betriebes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abziehbar machen kann. Dies wäre gegenüber jenen Steuerpflichtigen ungerecht, die eine Tätigkeit ausüben, welche eine solche Verbindung zwischen betrieblichen und privaten Interessen nicht ermöglicht und die daher derartige Aufwendungen…
…die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Den Parteien ist gemäß § 115 Abs 2 BAO Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Die Bescheidaufhebung nach § 278 Abs 1 BAO liegt im Ermessen, wobei die Ermessensübung zu begründen ist…
…vor allem deshalb, weil ebenso wie bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen auch in solchen Fällen typischerweise der Wegfall der sonst bei Vertragsabschlüssen zu unterstellenden Interessengegensätze zu besorgen ist und damit steuerliche Folgen abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend beeinflusst werden könnten (vgl. VwGH 19…
…99,83 seien nicht anzuerkennen, da diese im Sinne des § 16 EStG keine freiwilligen Mitgliedschaften bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen darstellen würden, sondern es sich dabei um allgemeine "Karriereplattformen" handeln würde. Arbeitsmittel (KZ 719): Der Beschwerdeführer beantragte unter dieser Kennzahl keine Aufwendungen. Die Außenprüfung hat die…
…OG, DG) erfolgte im Jahr 2003. Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 07/2003 - 10/2003 - Umbauphase ***L*** - wurde von der Prüferin folgender Sachverhalt festgestellt und die steuerliche Würdigung wie folgt getroffen (interner Vermerk vom 14.01.2004): "***L*** ***NrX*** ist ein adaptiertes Einfamilienhaus…
…dass der Interessensgegensatz, der unter Fremden in der Regel besteht, und zum Streben einer Vorteilsmaximierung jedes Partners führt, unter nahen Angehörigen in der Regel nicht vorliegt bzw. zumindest nicht so ausgeprägt ist. Durch die rechtliche Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Angehörigen können steuerliche Folgen abweichend von…
…die Geschäftsanteile zu finden. So wurde ab Anfang 2014 mit ***MA***, einem langjährigen Mitarbeiter der Beschwerdeführerin verhandelt, der Interesse an einem Erwerb hatte. Entsprechend den finanziellen Möglichkeiten des Mitarbeiters war in Aussicht genommen, die Anteile der ***GF*** in 4 Tranchen zu veräußern. Letztlich sah sich…