…zB VwGH 11.7.1995, 91/13/0145). Die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beurteilen, wobei dann, wenn sich die Wiederaufnahme auf mehrere Jahre erstreckt, es auf die steuerliche Gesamtauswirkung ankommt (vgl. zB VwGH 26.02.2013, 2009/15/0016)…
…Dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit sei der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit einzuräumen, wobei sich nicht bloß eine geringfügige steuerliche Gesamtauswirkung ergebe. Bezüglich der Rechtswidrigkeiten werde auf die Begründung des neuen Sachbescheides verwiesen. Mit demselben Datum wurden die neuen Sachbescheide für die Einkommensteuer 2007 und 2008…
…90/14/0044). Die Auswirkung einer Wiederaufnahme ist insofern, selbst bei Überschreitung der absoluten oder relativen Geringfügigkeitsgrenzen, im Hinblick auf ihre steuerliche Gesamtauswirkung zu überprüfen. Diese muss verhältnismäßig sein. So sind die unmittelbar auf die Wiederaufnahmegründe zurückzuführenden Auswirkungen zu jenen Auswirkungen in Verhältnis zu setzen…
…der Buchhaltung der Bf. nicht erfasst und dadurch Umsatzverkürzungen getätigt worden seien, da die steuerliche Gesamtauswirkung auch durch Inanspruchnahme der Gastgewerbepauschalierung jedoch überschaubar und als geringfügig angesehen werden könne, werde von der Wiederaufnahme der Verfahren aus verwaltungsökonomischen Gründen aber abgesehen. 1.3. Beschwerde Die äußerst…
…854,44 € (für 2014) hinzu, ergebe sich aus diesem Punkt eine steuerliche Gesamtauswirkung im Ausmaß von 7.534,24 €. Damit könne aber nicht mehr von einer Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen dieses konkreten Wiederaufnahmegrundes ausgegangen werden. Der VwGH habe sich bereits mehrfach mit der…
…zB VwGH 11.7.1995, 91/13/0145). Die Geringfügigkeit ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmsgründe zu beurteilen, wobei dann, wenn sich die Wiederaufnahme auf mehrere Jahre erstreckt, es auf die steuerliche Gesamtauswirkung ankommt (vgl. zB VwGH 26.02.2013, 2009/15/0016)…
…sind die steuerlichen Auswirkungen nicht je Verfahren, sondern insgesamt zu berücksichtigen, insbesondere wenn die Auswirkungen auf die gleichen Tatsachen zurückzuführen sind. (VwGH vom 24.4.2014, 2010/15/0159, VwGH vom 24.2.2010, 2005/13/0015). Im gegenständlichen Fall beträgt die steuerliche Gesamtauswirkung der…
…beiden Varianten in der Gesamtauswirkung dieselben körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlagen, also Einkünfte in identer Höhe. Dass der Ergebnisverlauf in einer der beiden Varianten nach den steuerlichen Vorschriften - in Verbindung mit einer für die Beschwerdeführerin wirtschaftlich günstigen Marktentwicklung - von der Beschwerdeführerin in seinen steuerlichen Auswirkungen als ungünstig empfunden…
…als Steuerberater bei der D-GmbH als Partner tätig gewesen; er ist finanzstrafrechtlich unbescholten. [Der von der D-GmbH in steuerlichen Angelegenheiten betreute] C habe bis zum Jahr 2003 als Profifußballspieler ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt. Von einer „Marke C" sei damals noch nicht…
…S zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 23. März 2016 erstattete die steuerliche Vertretung für die Bf. und Frau P, geb. am XXX…
…diese innere Absicht des Abgabepflichtigen nicht vorlag. -die Tätigkeit aufgrund der nun bekannt gewordenen Ausübungsform nicht geeignet ist als Einkunftsquelle anerkannt zu werden. Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme auf die daraus folgende Gesamtauswirkung. Im gegenständlichen Fall können die steuerliche Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden…
…Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher Beurteilungen im Sachbescheid vorzunehmen wären…
…Tz. 1 | Einkommensteuer | 2009 - 2011 | Tz. 1 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auwirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des …
…3 und 4; Einkommensteuer 2011 2015 Feststellung Tz. 3 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20…
…3 und 4; Einkommensteuer 2011 2015 Feststellung Tz. 3 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20…
…wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2013 mit folgender Begründung neuerlich verfügt: "Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme auf die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung beim ehemaligen Arbeitgeber ***1***. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden…
…jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben. In Wechselbeziehung mit diesen Querverweisen wurde im BP-Bericht unter Hinweis auf dem Punkt "Prüfungsabschluss" folgendes angeführt: "Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des…
…1, 2, 3 Die Wiederaufnahme erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip…
…lautet: "Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen der nur teilweisen Anerkennung der Fremdleistungen als Betriebsausgaben nicht als geringfügig angesehen werden. Die Wiederaufnahme erfolgt daher unter Bedachtnahme des Ergebnisses der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung." Gleichzeitig ergingen neue Sachbescheide betreffend Körperschaftsteuer…
…Auch die neue EUGH- und VwGH-Judikatur kann im Anlassfall zu keinem anderen Ergebnis in der Beurteilung führen. Stellungnahme der Bf vom 5. August 2021 Die Bf gab durch ihre steuerliche Vertretung mit Schreiben vom 5. August 2021 zu Spruchpunkt IV des Beschlusses vom 7…