…entsprechender Verkürzungsvorsatz und wird die Abgabe (auf Basis einer Schätzung) in zutreffender Höhe festgesetzt, liegt demnach nur ein relativ untauglicher Versuch vor. Eine Abgabenverkürzung wird nicht schon dann bewirkt, wenn die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe verspätet und Zufolge der Nichtabgabe der Steuererklärung im Wege einer…
…das hg. Erkenntnis vom 15. Dezember 1993, 93/13/0055). Besteht entsprechender Verkürzungsvorsatz und wird die Abgabe (auf Basis einer Schätzung) in zutreffender Höhe festgesetzt, liegt demnach nur ein relativ untauglicher Versuch vor. Da nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 3 lit. a, erster Fall…
…a FinStrG in Betracht, weil zwar hinsichtlich einer Verkürzung einer Vorauszahlung durch den Beschuldigten (welcher eine solche ernstlich für möglich halten musste) ein relativ untauglicher Versuch denkbar ist, diesem aber im Zweifel kein Betrag zuzuordnen ist. In gleicher Weise war auch der Vorwurf gegenüber dem…
…und wird die Abgabe (auf Basis einer Schätzung) in zutreffender Höhe festgesetzt, liegt demnach ein relativ untauglicher Versuch vor. Worauf beruht die Geltendmachung von Gutschriften und welche Umsätze hat das Unternehmen tatsächlich erzielt? Darüber war abgabenrechtlich abzusprechen und eine entsprechende Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen und…
…immer auf sich warten. Das war zu erwarten: Behauptungen zu A (hier: ***Firma1 & Co***) können fehlende Tatsachenkonstatierungen zu B (hier "***AS***") logischerweise nicht ersetzen. Zum anderen ist dieses Vorgehen auf Behördenseite als ebenso ungeeigneter wie untauglicher Versuch einer Beweislastumkehr zu werten. 5. Auf Seite 3…
…alten" Umsatzsteuerzahlen tatsächlich der Abgabenfestsetzung zugrunde legen würde, obwohl in einer Umsatzsteuersonderprüfung schon wesentlich höhere Abgaben festgesetzt wurden, als untauglicher Versuch zu betrachten. In der mündlichen Verhandlung bestätigte der als Zeuge vernommene Bilanzbuchhalter, dass er bzw. sein Unternehmen die Jahressteuererklärungen 2020 für den Beschuldigten erstellt…
…bzw. Erlösen (siehe unten) auch Einkommensteuern zu verkürzen und die solcherart ersparten Geldmittel anderweitig für private Zwecke zu verwenden, sohin also einen relativ untauglichen Versuch, gewerbsmäßig entsprechende Einkommensteuern zu hinterziehen. Sind sohin letztendlich konkret eingetretene oder angestrebte Verkürzungen an Einkommensteuer im Zweifel nicht erweislich, erfüllte…
…nicht entgegennehmen will. Da eine Abgabeneinhebung kein Selbstzweck ist, wäre wohl jedenfalls die Höhe der verfahrensgegenständlichen Zuschläge mit Null zu bemessen. Auch im ungünstigsten Fall für den Beschuldigten lägen somit etwa lediglich relativ untaugliche Versuche entsprechender Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vor…
…Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) gegebenen abgabenbehördlichen Kenntnis von den Abgabenentstehungsansprüchen für 2011 und 2012 (dem Grunde nach), die (neuerlichen) Taten des Bf. lediglich als relativ untaugliche bzw. technisch missglückte Versuche gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen darstellten (vgl. dazu im Hinblick auf die Bewirkung der Abgabenverkürzung nach § 33 Abs…
…genommen, soll dies nicht zuletzt ja die Konteneinschau nach dem KontRegG rechtfertigen, Die gesamte - überhaupt verzerrte - Berechnung entspricht auch nicht einmal im Ansatz den wissenschaftlichen Prinzipien für eine Vermögensdeckungs- und Geldflussrechnung und stellt mit ihren schweren materiellen Fehlern einen absolut untauglichen und rechtsmißbräuchlichen Versuch dar…
…kann logischerweise nur bei ihm - bei A - beantwortet werden. Der Versuch, bei ihm (nur) über B "schlau zu werden", ist aus Gründen zum Scheitern verurteilt, die sich von selbst verstehen. Doch genau dieser ebenso unstatthafte wie untaugliche Versuch ist hier unternommen worden. Um zu erkennen…
…gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 EKBSG zu entrichten. Die Bf. habe den selbst berechneten EKB-S rechtzeitig entrichtet, welcher am 29. September 2023 Am Abgabenkonto verbucht worden sei. Dabei handle es sich um eine Selbstbemessungsabgabe iSd § 201 Abs. 1 BAO, was in § 5 Abs…
…S abermals verlängert worden, so, dass dieser für den gegenständlichen Zeitraum ebenfalls abgeführt werden müsse, insbesondere aber sei der Absetzbetrag für begünstigte Investitionen novelliert worden. Trotz dieser Flut an Versuchen, die Erlösabschöpfung "richtig hinzubekommen", habe ihr normiertes Ziel (siehe Art 10 Abs. 1 EU-Notfallmaßnahmen…
…der Novelle sei der EKB-S abermals verlängert worden, so, dass dieser für den gegenständlichen Zeitraum ebenfalls abgeführt werden müsse. Zudem sei der Absetzbetrag für begünstigte Investitionen novelliert worden. Trotz dieser Flut an Versuchen, die Erlösabschöpfung, "richtig hinzubekommen", hätte ihr normiertes Ziel (siehe Art 10…
…Novelle sei der EKB-S abermals verlängert worden, so, dass dieser für den gegenständlichen Zeitraum ebenfalls abgeführt werden müsse, insbesondere aber sei der Absetzbetrag für begünstigte Investitionen novelliert worden. Trotz dieser Flut an Versuchen, die Erlösabschöpfung, "richtig hinzubekommen" , hätte ihr normiertes Ziel (siehe Art 10…
…13/2024 (in Kraft getreten mit 01. Jänner 2024) novelliert. Mit der Novelle sei der EKB-S abermals verlängert, insbesondere aber der Absetzbetrag für begünstigte Investitionen novelliert worden. Trotz dieser Flut an Versuchen, die Erlösabschöpfung, "richtig hinzubekommen", sei ihr normiertes Ziel (siehe Art 10 Abs…
…13/2024 (inkraftgetreten mit 1.1.2024). Mit der Novelle wurde der EKB-S abermals verlängert, insbesondere aber, wurde der Absetzbetrag für begünstigte Investitionen novelliert. Trotz dieser Flut an Versuchen, die Erlösabschöpfung, "richtig hinzubekommen", konnte ihr normiertes Ziel (siehe Art 10 Abs 1 EU-Notfallmaßnahmen…
…BGBl Nr 13/2024 (Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024) novelliert. Mit der Novelle sei der EKB-S abermals verlängert worden, insbesondere aber sei der Absetzbetrag für begünstigte Investitionen novelliert worden. Trotz dieser Flut an Versuchen, die Erlösabschöpfung, "richtig hinzubekommen", hätte ihr normiertes Ziel (siehe Art…
…13/2024 (inkraftgetreten mit 01.01.2024) novelliert. Mit der Novelle sei der EKB-S abermals verlängert worden, insbesondere aber sei der Absetzbetrag für begünstigte Investitionen novelliert worden. Trotz dieser Flut an Versuchen, die Erlösabschöpfung "richtig hinzubekommen", habe ihr normiertes Ziel (siehe Art. 10 Abs…
…in Kraft getreten mit 1. Jänner 2024) novelliert. Mit der Novelle sei der EKB-S abermals verlängert worden, insbesondere aber sei der Absetzbetrag für begünstigte Investitionen novelliert worden. Trotz dieser Flut an Versuchen, die Erlösabschöpfung "richtig hinzubekommen", habe ihr normiertes Ziel (siehe Art. 10 Abs…