…zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen oder zur Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet ist, die Abgabenbehörde jederzeit alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse prüfen (Außenprüfung). Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 148 Abs…
…von Verfahrensvorschriften. Detaillierte Mitteilungen oder detaillierte Vorhalte sind Gegenstand des Parteiengehörs, da dies die Sachverhaltsannahmen und nicht nur die rechtliche Würdigung betrifft. Die Mitteilungen sind teilweise unrichtig und kann es nicht meine Aufgabe sein, die Ermittlungen und Erhebungen widerlegen zu müssen. Beispielsweise nimmt das erhebende…
…so darf der übersteigende Betrag bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 2). 4. Funktionsgebühren der Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, soweit sie nicht unter § 25 fallen. Nach § 299 BAO kann ein Bescheid aufgehoben werden wenn sich der Spruch des Bescheides sich…
…eine Prüfung nach § 147 zulässig ist. Schon im angefochtenen Bescheid wurde in Ansehung der angeführten Normen dargelegt, dass und aus welchen rechtlichen Erwägungen Aufzeichnungspflicht des Bf jedenfalls bestand. Auf die diesbezüglichen Ausführungen wird daher verweisen. Das Vorbringen zur Nichtbeurteilung seitens der Abgabenbehörde, ob der Bf…
…Interesse der Bürgerinnen und Bürger effizient, kompetent und bürgerfreundlich zu erbringen, ist allerdings auch an die Einhaltung der im Sinne der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften sowie die erforderlichen Verfahrensschritte gebunden, wofür ich Sie um Verständnis ersuche. Ich hoffe ich konnte Sie…
…vom 22. Juni 2021 zum Ausdruck. Beim Bescheid vom 22. Juni 2021 handelt es sich um einen selbständigen Prüfungsauftrag, der auch ohne rechtliche Existenz des Prüfungsauftrags vom 5. Februar 2018 Bestand hat. Der Prüfungsauftrag vom 22. Juni 2021 bildet mit dem Prüfungsauftrag vom 5. Februar…
Den diesbezüglichen Eventualanträgen vom 4. Oktober 2021 auf Gegenstandsloserklärung oder Zurückweisung der Beschwerde vom 31. Juli 2019 "zufolge materieller Klaglosstellung" ist nicht zu folgen. Wirksam erlassener Prüfungsauftrag Eine Aufhebung nach § 299 BAO setzt voraus, dass der aufzuhebende Bescheid dem Rechtsbestand angehört, also wirksam erlassen worden…
… 162 BAO ergangenen Erkenntnis vom 24.11.2016, E 1063/2016, der auf Prüfer-/Behördenseite weit verbreiteten Unterscheidung zwischen der rechtlichen Existenz und wirtschaftlichen Inexistenz solcher "Konstrukte" eine klare Absage erteilt (Rn 4, 16). Zum Dritten sei der Begriff der "wirtschaftliche Substanz" hochgradig diffus und…
…§ 96 - 101 haben die Verschmelzung als Sonderfall der Beendigung einer Gesellschaft unter Ausschluss der Abwicklung zum Gegenstand. Durch die Auflösung wird die Gesellschaft noch nicht beendet, sie verliert nicht ihre rechtliche Existenz. Vielmehr tritt an die Stelle des ursprünglichen Gesellschaftszweckes nunmehr der Abwicklungszweck. Der durch…
…1030 Wien, über keine aufrechte Wohnsitzmeldung in Österreich. 2.4. Schlussfolgerungen Unstrittig ist, dass die genannten angeblichen Subunternehmen bei Beauftragung der Reinigungsleistungen rechtlich existent waren. Dies ist weitgehend durch Firmenbuchauszüge, KSV-Auskünfte und UID-Nummern nachgewiesen. Strittig ist jedoch, ob diese auch die gegenständlichen Verträge…
…die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplanes bzw. die rechtskräftige Aufhebung des Konkurses bzw. des Insolvenzverfahrens hört somit die Vertretungsbefugnis des Masseverwalters auf, der (Gemein)Schuldner – dessen fortbestehende rechtliche Existenz vorausgesetzt – wird wieder selbst verfügungsfähig. (OGH 24.06.1999, 8 Ob 190/98v; VwGH 23.05.2007…
…Mindestmaßes der für einen Geschäftsführer im Bereich des Baubranche erforderlichen Sorgfalt, sofort gravierende Bedenken an der Existenz bzw. Seriosität der beauftragten Subunternehmen auslösen müssen. Allein aufgrund des Abverlangens von Unterlagen, die zwar die rechtliche Existenz, nicht aber eine tatsächliche operative Tätigkeit der rechnungslegenden Subunternehmen untermauern…
…Einbringung), f)§ 274 Abs. 3 Z 1 und 2 sowie Abs. 5 (Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung). Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen; ein "Nochnicht-Bescheid…
…keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen dem Todesfall und der Einantwortung folgt seine rechtliche Existenz (vgl Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung…
…dem Steuerkonto der B GmbH, Meldebestätigung des H I, Reisepasskopie des H I sowie zwei Auftragsschreiben bezüglich der B GmbH vorgelegt worden. Die vorgelegten Dokumente bewiesen lediglich die rechtliche Existenz des Unternehmens. Weiterführende Unterlagen, wie die auf den Baustellen eingesetzten Arbeitnehmer der B GmbH, Arbeitsscheine…
…der geplanten "formwechselnden" Umwandlung der niederländischen BF gemäß den Vorschriften zur "formwechselnden" Umwandlung (dh ohne Übertragungsvorgang) einer Gesellschaft in den Niederlanden in die BF NEU. die rechtliche Existenz der juristischen Person nicht beendet und bleibt die Identität des Rechtsträgers erhalten, liegt eine rechtsformwandelnde Umwandlung vor…
…einer Woche ab Zustellung dieses Beschlusses durch Bekanntgabe an das Bundesfinanzgericht schriftlich oder mit Telefax (E-Mail ist nicht ausreichend) zu beheben: I. Die rechtliche Existenz von "UnionTAX & LAW" ist durch Vorlage eines Registerauszugs oder einer vergleichbaren Urkunde nachzuweisen. II. Die Vertretungsbefugnis von "Adelheid Thomas…
…Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen Todesfall und Einantwortung folgt die rechtliche Existenz des ruhenden Nachlasses (vgl Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15)…
…zur Beauftragung von GmbHs, von denen im Wesentlichen nicht mehr erweisbar war als deren rechtliche Existenz in Form einer Firmenbucheintragung)." Zu keiner der in den im Rahmen der Prüfung vorgelegten und beanstandeten Rechnungen gibt es konkrete Anhaltspunkte, anhand derer eine tatsächliche Leistungserbringung durch die angeführten…
…iacens). Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen Todesfall und Einantwortung folgt seine rechtliche Existenz (vgl Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15). Da gemäß…