…eingebrachten Beschwerde wandte sich der Bf. gegen die Beurteilung seiner Tätigkeit als Liebhaberei. Dazu brachte er vor, dass der Bereich der gesundheitlichen Vorsorge sowie Prävention außerhalb der Schulmedizin, genau wie das Paradigma einer gesunden sowie ausgewogenen Ernährung, im jüngeren, österreichischen Wirtschaftsleben neue und innovative Konzepte…
…auch präventive Wirkung entfalten sollen. Grundsätzlich scheint im Allgemeinen eine sukzessive Erhöhung der Mutwillensstrafe angezeigt, wenn ein Abgabepflichtiger ungeachtet einer bereits erfolgten Mutwillensstrafenfestsetzung das offenbar mutwillige Verhalten beibehält, doch kommt dieser Überlegung im vorliegenden Fall auf Grund der zeitgleichen Verhängung keine maßgebliche Bedeutung zu. Das…
…dass Zweck des Zusatzbetrages generalpräventive Erwägungen sind. Eine Einschränkung der Strafe nur auf präventive Gesichtspunkte ließe aber für die eigentliche Strafe keinen Raum mehr. Auch die möglichen Anpassungen des Grundbetrages nach mildernden und erschwerenden Umständen (Rz 27 ff der Leitlinien) zeigt den Strafcharakter des Grundbetrages…
…Diese Zwecke der Vertragsstrafe seien von den Benützern des Privatparkplatzes akzeptiert worden. Mit der Erhebung der Vertragsstrafe verfolge die Bf präventive und schadenersatzrechtliche Zwecke. Die Bf legte als Beilage ihres Antwortschreibens vom 30.9.2014 auch ein Schreiben ihres Rechtsanwaltes vom 30.9.2014 an…
…im Rahmen der Tätigkeit eines/einer BMA (über gesundheitsfördernde, präventive Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit) - Einholung und Weitergabe fachlicher und betriebsbezogener Informationen an die leitende BMA und an die Mitarbeiterinnen - Einführung und Anleitung neuer Mitarbeiterinnen und Stud. der MTA-Akademie sowie SchülerInnen der MTF-Schule …
…Innenstiege (den Keller mit dem Erdgeschoß oder das Erdgeschoß mit dem Obergeschoß oder beides)? 7. Welche Überlegungen waren dafür ausschlaggebend, im Juni 2010 eine Begutachtung durch das Bundessozialamt zu beantragen, obwohl zu diesem Zeitpunkt weder eine Operation noch eine Therapie erfolgte und Ihre Beschwerden schon…
…die Sanktionsfindung nach dem FinStrG freilich auch die generell strafrechtsimmanenten Aspekte der Spezial- und Generalprävention (vgl. VwGH 25.6.1998, 96/15/0041) in die bei der diesbezüglichen Ermessenübung anzustellenden Überlegungen miteinzubeziehen, wobei jene der Generalprävention, sich im Wesentlichen aus der Öffentlichkeitswirkung des Urteils ergebende…
…abgeführt und diese mit einer entsprechenden Verbandsgeldbuße belegt worden sei, könne im Verfahren gegen den Bf. mit einer auch präventiven Überlegungen Rechnung tragenden Mindestgeldstrafe im Ausmaß von 10 % des Strafrahmens, das ergebe rund € 20.000,00, das Auslangen gefunden werden. Insbesondere sei im Rahmen…
…eine Einlagenrückzahlung, auch wenn sich diese als verdeckter Vorgang darstellt, darunter zu subsumieren wäre. Weiter ist auch aufgrund der oben dargestellten steuersystematischen Überlegungen einer unterschiedlichen Behandlung von offenen und verdeckten Ausschüttungen/Zuwendungen entgegen zu treten. Tatsächlich dient das Rechtsinstitut der verdeckten Ausschüttung dazu, eine der…
…Satz FinStrG), ergäben, ausgehend von einem bei ausgewogenen Schuld- und Tatverhältnissen anzunehmenden fiktiven Wert von etwa der Hälfte der höchstmöglichen Geldstrafe, einen auch präventiven Strafzielsetzungen durchaus entsprechenden Strafbetrag von € 3.200,00; d. w. annähernd 14 % des oberen (nunmehr festgestellten) Strafrahmens. Dieser Strafbetrag wäre…
…2 FinStrG einander annähernd die Waage hielten, bei (ebenfalls) als durchschnittlich zu qualifizierenden persönlichen und wirtschaftlichen Täterverhältnissen, unter abstrakter Berücksichtigung der vorgenannten präventiven Strafzwecke, eine (Gesamt-)Geldstrafe in Höhe von annähernd der Hälfte des gesetzlich möglichen Höchstbetrages, somit (gerundet) € 13.000,00 tat- und…
…Strafanspruches. Unter "Natur des Vergehens" wird darauf abgestellt, ob einer in einer Strafvorschrift angedrohten Sanktion abschreckender und repressiver Charakter zukommt. Ein präventiver Charakter ist zwar unzweifelhaft auch Intention bei Schaffung der Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen gewesen, jedoch liegt keine strafrechtliche Sanktion vor. Die Art der Sanktion…
…Sie muss spürbar genug sein, um die präventiven Zwecke zu erfüllen, darf aber den Täter nicht übermäßig belasten oder in seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz unverhältnismäßig treffen. Selbst bei Vorliegen wesentlicher Milderungsgründe und äußerst schlechter wirtschaftliche Verhältnisse des Beschuldigten und des belangten Verbandes kann bei…
…überzogen ausfallen darf. Sie muss spürbar genug sein, um die präventiven Zwecke zu erfüllen, darf aber den Täter nicht übermäßig belasten oder in seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz unverhältnismäßig treffen. Auf Basis dieser Rechtsgrundlagen wertete das Gericht gegenständlich als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die fast…
…ausfallen darf. Sie muss spürbar genug sein, um die präventiven Zwecke zu erfüllen, darf aber den Täter nicht übermäßig belasten oder in seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz unverhältnismäßig treffen. Ausgehend von diesen Rechtsgrundlagen wertete das Gericht bei ***Bf2*** als mildernd das reumütige Geständnis, als erschwerend…
…Sie muss spürbar genug sein, um die präventiven Zwecke zu erfüllen, darf aber den Täter nicht übermäßig belasten oder in seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz unverhältnismäßig treffen. Infolge der Einstellungen betreffend die Meldepflichtverletzungen hinsichtlich der ***Verband KG*** verblieb nur mehr die Nichtmeldung für die ***Verband…
…willkürlicher Bequemlichkeit, zumal dem Finanzamt Österreich die wahren Machthaber der Subunternehmer bekannt gewesen sind, weshalb sich die Frage stellt, warum keine zeitgerechten/präventiven Maßnahmen gegenüber den vermeintlichen Scheinfirmen ergriffen, sondern diesen vielmehr UID-Nummern und Steuernummern erteilt worden sind. Es widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass die…
…unter- noch überzogen ausfallen darf. Sie muss spürbar genug sein, um die präventiven Zwecke zu erfüllen, darf aber den Täter nicht übermäßig belasten oder in seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz unverhältnismäßig treffen. Hinsichtlich des Verschuldens kam der Finanzstrafsenat zum Ergebnis, dass ein durchschnittliches Verschulden des…
…Sie muss spürbar genug sein, um die präventiven Zwecke zu erfüllen, darf aber den Täter nicht übermäßig belasten oder in seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz unverhältnismäßig treffen. Verfahrensgegenständlich war die verspätete WiEReG-Erstmeldung der ***GmbH*** infolge des Wegfalls der Meldebefreiung und 11 Finanzordnungswidrigkeiten (strafbestimmender Wertbetrag…
…Sie muss spürbar genug sein, um die präventiven Zwecke zu erfüllen, darf aber den Täter nicht übermäßig belasten oder in seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz unverhältnismäßig treffen. Als mildernd wurden vom Senat die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten gewertet und das dieser die versäumte Handlung mittlerweile…